Kurs von Microsoft fällt ab

Montag, 15.03.2021 16:41 von

Im Minus liegt aktuell das Wertpapier von Microsoft (Microsoft-Aktie). Die Aktie notiert gegenwärtig bei 232,38 US-Dollar.

Eine Verbilligung in Höhe von 3,37 US-Dollar müssen derzeit die Aktionäre von Microsoft hinnehmen. Derzeit zahlen Investoren am Aktienmarkt für das Papier 232,38 US-Dollar. Gegenüber dem NASDAQ 100 (NASDAQ 100) liegt das Wertpapier von Microsoft damit im Hintertreffen. Der NASDAQ 100 kommt derzeit nämlich auf 12.933 Punkte. Das entspricht einem Minus von 0,03 Prozent. Den bisher niedrigsten Kurs verzeichnete der Anteilsschein von Microsoft am 16. Juni 2011. Seinerzeit kostete das Wertpapier 23,65 US-Dollar, also 208,73 US-Dollar weniger als zur Stunde.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Zuletzt hat Microsoft einen Jahresüberschuss von 44,3 Mrd. US-Dollar in den Büchern stehen. Die Gesellschaft hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 143 Mrd. US-Dollar umgesetzt.

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So sehen Experten die Microsoft-Aktie

Die Microsoft-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der Microsoft-Aktie, Stand 15.03.2021
Das Analysehaus Jefferies hat Microsoft auf "Buy" mit einem Kursziel von 300 US-Dollar belassen. Der Softwarekonzern sehe die Plattform Microsoft Teams als Gerüst, das mehr als Meetings und Unterhaltungen per Telefon ermöglichen soll, schrieb Analyst Brent Thill in einer am Montag vorliegenden Studie. Es solle den Kunden als eine gemeinsame Plattform für viele weitere Anwendungen dienen. Microsoft biete ein diversifiziertes Geschäftsmodell, welches in der absehbaren Zukunft prozentual zweistellige Wachstumsraten bieten sollte.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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