Kurs der SAF Holland-Aktie verharrt auf Vortags-Niveau

Montag, 04.12.2017 12:24 von

Am Aktienmarkt ist die SAF Holland-Aktie zur Stunde unauffällig. Das Wertpapier kostete zuletzt 16,61 Euro.

Der heutige Börsentag brachte bislang keine Kursbewegung bei dem Anteilsschein von SAF Holland. Aktuell zahlen Anleger am Aktienmarkt für das Papier 16,61 Euro. Der Anteilsschein von SAF Holland hat sich damit heute bislang schlechter entwickelt als der SDAX. Dieser notiert bei 11.812 Punkten und liegt gegenwärtig damit um 0,77 Prozent im Plus. Für ein neues Allzeithoch müsste das Wertpapier von SAF Holland noch zulegen. Den bisherigen Höchststand von 17,63 Euro erreichte die Aktie am 5. Oktober 2017.

Das Unternehmen SAF Holland

SAF-HOLLAND S.A. ist ein führender globaler Anbieter von Bauteilen und Systemen für die Anhänger-, Auflieger-, Lastkraftwagen-, Sattelzugmaschinen-, Bus- und Wohnmobil-Industrie. Das Produktangebot umfasst Achs- und Fahrwerksysteme, Sattelkupplungen, Königszapfen, Anhängerkupplungen und Stützwinden. Zu den Kunden zählen neben Original Equipment Manufacturers (OEMs) und Original Equipment Suppliers (OESs) auch Endverbraucher und Service-Zentren. Bei einem Umsatz von 1,04 Mrd. Euro erwirtschaftete SAF Holland zuletzt einen Jahresüberschuss von 44,2 Mio. Euro.

So sehen Experten die SAF Holland-Aktie

Die Aktie von SAF Holland wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Das Analysehaus Warburg Research hat das Kursziel für die Aktie des Lkw-Zulieferers SAF-Holland von 19 auf 20 Euro angehoben und die Einstufung auf "Buy" belassen. In Nordamerika nehme die Branchenerholung Fahrt auf, und dank neuer Regulierungsbestimmungen in China könnte SAF-Holland seine organischen Umsatzziele für 2020 schon vorzeitig erreichen, schrieb Analyst Alexander Wahl in einer am Mittwoch vorliegenden Studie. Zudem sie die Aktie immer noch nicht teuer.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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