Kurs der Microsoft-Aktie verharrt auf Vortags-Niveau

Donnerstag, 18.11.2021 20:45 von

Der Kurs der dem Anteilsschein von Microsoft (Microsoft-Aktie) kommt kaum von der Stelle. Das Papier kostete zuletzt 340,61 US-Dollar.

Einen geringen Preisanstieg von 0,44 Prozent zeigt die Kurstafel für das Wertpapier von Microsoft an. Die Wertschätzung der Börsenteilnehmer für die Aktie ist damit nahezu unverändert gegenüber dem Vortag geblieben. Bewertet wird das Wertpapier derzeit an der Börse mit 340,61 US-Dollar. Gegenüber dem S&P 500 (S&P 500) liegt die Aktie von Microsoft damit - unbenommen des vergleichsweise unbewegten Kurses - vorn. Der S&P 500 kommt derzeit nämlich auf 4.700 Punkte. Das entspricht einem Plus von 0,18 Prozent. Für ein neues Allzeithoch müsste der Anteilsschein von Microsoft noch zulegen. Den bisherigen Höchststand von 342,44 US-Dollar erreichte das Papier am 18. November 2021.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Zuletzt hat Microsoft einen Jahresüberschuss von 61,3 Mrd. US-Dollar in den Büchern stehen. Der Konzern hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 168 Mrd. US-Dollar umgesetzt. Neueste Geschäftszahlen will Microsoft am 30. November 2021 bekannt geben.

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So sehen Experten die Microsoft-Aktie

Die Microsoft-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die Schweizer Bank Credit Suisse hat Microsoft mit "Outperform" und einem Kursziel von 400 US-Dollar wieder in die Bewertung aufgenommen. Die Bewertung des Softwarekonzerns und die Konsensschätzungen spiegelten das Wachstum und die Profitabilität immer noch nicht angemessen wider, schrieb Analyst Philip Winslow in einer am Dienstag vorliegenden Studie.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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