Kryptowährungen: Bitcoin und Co: Wegweisendes Urteil für Krypto-Anleger! Wer Gewinne . . .

Dienstag, 28.02.2023 15:16 von

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Kryptogewinne sind steuerpflichtig. Das Gericht bestätigte auch die einjährige Spekulationsfrist. Die Hintergründe!

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerpflichtig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Die Entscheidung wurde am Dienstag veröffentlicht. Geklagt hatte ein deutscher Krypto-Investor, der argumentiert hatte, bei virtuellen Währungen handele es sich nicht um Wirtschaftsgüter, sondern lediglich um Algorithmen.

Dieser Argumentation des Klägers folgte das Gericht nicht. "Virtuelle Währungen stellen nach Auffassung des BFH ein "anderes Wirtschaftsgut" dar", heißt es in der Urteilsbegründung. Damit sind Kryptowährungen genau wie Oldtimer oder Briefmarken gewinnsteuerpflichtig, wenn sie innerhalb von 365 Tagen nach dem Kauf verkauft werden.

Geklagt hatte ein namentlich nicht genannter Anleger aus Deutschland. Dieser hatte nach Informationen des Spiegels im Jahr 2017 20.000 Euro in Kryptowährungen investiert und damit einen Gewinn von 3,4 Millionen Euro erzielt. Diesen Gewinn hatte der Anleger zwar beim Finanzamt angegeben, sich aber geweigert, darauf Steuern zu zahlen. Denn seiner Ansicht nach handelt es sich bei den digitalen Währungen um reine Computeralgorithmen und nicht um Wirtschaftsgüter.

"Technische Details virtueller Währungen sind für die Eigenschaft als Wirtschaftsgut nicht von Bedeutung" betonten die BFH-Richter nun. Es reiche aus, dass das Wirtschaftsgut verkäuflich und "einer gesonderten und selbständigen Bewertung zugänglich" sei. Dies sei bei Kryptowährungen der Fall, sie könnten an Kryptobörsen erworben werden, hätten einen Kurswert und könnten auch für Zahlungen verwendet werden.


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Autor: Ferdinand Hammer, wallstreet:online Zentralredaktion

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