SRIG hat die Anzahlung für das Joint Venture mit Altona Mining hinterlegt

Sonntag, 20.09.2015 17:42 von

Wie der australische Kupfer-Gold-Explorer Altona Mining Limited (ISIN: AU000000AOH9 / ASX: AOH) mitteilte, hat der Joint Venture Partner Sichuan Railway Investment Group („SRIG“), die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 2 Mio. USD bei der Bank of China hinterlegt, was von der Bank bestätigt wurde. Somit wurde die erste Phase der Joint Venture Vereinbarung vom 26. Juni 2015 erfüllt. Diese Anzahlung muss SRIG Altona auszahlen, falls es zu Verzögerungen bei dem im Joint Venture Vertrag festgelegten Zeitplan kommt. Es wurde vereinbart, dass sich SRIG über eine Investition in Höhe von 214,46 Mio. USD in bar 60 % an Altonas ,Cloncurry-Projekt in Australien sichern kann. Die restlichen 40 % verbleiben bei Altona. Dazu muss Altona 38 Mio. USD in bar und das ,Cloncurry-Projekt in das Joint Venture einbringen.

Eine vor kurzem veröffentlichte optimierte Studie bescheinigt ,Cloncurry durch zusätzliche oxidische und sulfidische Mineralressourcen von der ,Turkey Creek-Lagerstätte eine signifikante Erhöhung der Ressource, die aber noch nicht das Ende der Ressourcenvergrößerung bedeutet. Nach den neuen Auswertungen umfasst die aktualisierte Ressource, die innerhalb der Tagebaugrube ,Turkey Creek lagert, 17,3 Mio. Tonnen mehr Erz, dessen Gehalt bei 0,51 % Kupfer liegt und 87.000 Tonnen enthaltenem Kupfer entspricht. Selbst wenn nur das sulfidische Erz Beachtung findet, umfasst die Ressource schon 10,6 Mio. Tonnen Erz mit einem Gehalt von 0,47 % Kupfer, was einem Mehrwert von 50.000 Tonnen enthaltenem Kupfer entspricht.

Die Integration der optimierten ,Turkey Creek- Lagerstätte in das ,Little Eva-Projekt, auf dem riesigen ,Cloncurry-Kupferprojekt nahe Mt Isa, welche eine Aufbereitungsanlage mit einer Kapazität von 7 Mio. Tonnen pro Jahr vorsieht, hat bereits jetzt genug Potenzial um das aktuelle Minenleben um 2,5 Jahre auf 13,5 Jahre zu verlängern.

Derzeit führt SRIG noch eine von den chinesischen Behörden vorgeschriebene formelle ,Due Diligence‘-Prüfung (Prüfung mit gebührender Sorgfalt) durch. Parallel zur ,Due Diligence‘-Prüfung werden die Parteien eine vollständige und formelle Dokumentation zusammenstellen. Das formelle Abkommen soll Planmäßig bis zum 30. November 2015 abgeschlossen werden.

Nach Abschluss der ,Due Diligence und Abwicklung der formellen Vereinbarungen werden Altona und SRIG die formellen Genehmigungen der chinesischen (SASAC der Provinz Sichuan) und der australischen (FIRB) Wertpapieraufsichtsbehörden einholen. Dieser Vorgang kann noch einmal bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.



Viele Grüße

Ihr

Jörg Schulte





Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, das JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z. B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Researchberichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations, Public Relations - Unternhmenen, Broker oder Investoren. JS Research oder Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung und elektronische Verbreitung und für andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannter "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen, bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.

Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung, sogenannte Small Caps und speziell Explorationswerte, sowie alle börsennotierte Wertpapiere, sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen und die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiel zu den gesonderten Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Exportverbote, Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien dar, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Dieser Bericht stellt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte dar und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen.

Weitere Themen