Kinder in der PKV
Sonntag, 05.05.2019 18:10 von Frank Frommholz, FinanzKun.de
Sind beide
Eltern Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ist die Frage nach der
Krankenversicherung für Kinder leicht beantwortet. Kinder werden dann im Rahmen
der Familienversicherung kostenlos versichert. Sobald ein Elternteil privat versichert
ist, geht dies in der Regel nicht mehr. Dann wird ein eigener
Krankenversicherungsschutz benötigt. Vielleicht sind Sie auch in dieser
Situation. Hier typische Szenarien, die wir in den letzten Monaten im
Berateralltag immer wieder erlebt haben:
Recht einfach
ist die Lage, wenn beide Elternteile PKV-versichert sind. Die PKV für das Kind
ist normalerweise die logische Konsequenz. Im Unterschied zum gesetzlichen
System gibt es bei den "Privaten" keine Familienversicherung. Hier
stellt jeder Versicherte ein eigenes versicherungstechnisches Risiko dar, das
extra zu versichern ist. Das gilt auch für Kinder - natürlich mit entsprechende
gesonderter Beitragspflicht.
Besondere
Bedingungen für Kinder in der PKV
Die privaten
Krankenversicherer bieten üblicherweise für Kinder und Jugendliche besondere
Tarife an, die deutlich günstiger sind als die Erwachsenentarife. Dafür gibt es
mehrere Gründe: Kinder haben ein unterdurchschnittliches Krankheitsrisiko,
brauchen kaum Medikamente, bis zum 21. Lebensjahr werden keine
Altersrückstellungen gebildet und die Pflege-Pflichtversicherung ist
beitragsfrei gestellt. Das macht sich bemerkbar. Eine zusätzliche Belastung im
Vergleich zur Familienversicherung bleiben die Beiträge trotzdem. Gut wer als
Beamter Beihilfe in Anspruch nehmen kann. Die Beihilfe zahlt auch für Kinder
und Beamtentarife sind wegen des lediglich anteilig zu versichernden Risikos
besonders niedrig. "Normale" Arbeitnehmer können allenfalls darauf hoffen,
dass der Arbeitgeber ein Stück weit für die Kinder im Rahmen seiner gesetzlich
vorgeschriebenen Zuschüsse mitzahlt.
Bei
neugeborenen Kindern besteht ein gesetzlicher Anspruch auf
Kindernachversicherung. Das ergibt sich aus § 198 VVG
(Versicherungsvertragsgesetz). Kindernachversicherung bedeutet: besitzt ein
Elternteil eine private Krankenvollversicherung, kann das Kind bei dessen
Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten versichert werden.
Die Versicherung darf den Vertrag nicht ablehnen. Das ist insbesondere bei
Kindern mit Problemgeburten, angeborenen Behinderungen oder Krankheiten von
Vorteil. Sonst wäre mit Risikozuschlägen, Leistungsaussschlüssen und ggf. sogar
mit der Ablehnung des Vertrags zu rechnen. Die Nachversicherung muss innerhalb
von zwei Monaten nach der Geburt beantragt werden und gilt dann rückwirkend.
Grundsätzlich
möglich ist auch die Kinderalleinversicherung. Das heißt: das Kind wird bei
einem anderen privaten Versicherer krankenversichert als die Eltern. Dann wird
allerdings eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und es gelten Wartezeiten.
Nicht jedes PKV-Unternehmen bietet die Kinderalleinversicherung an. Etliche
Versicherer ermöglichen sie erst nach den ersten Lebensjahren oder im
Jugendalter.
Ein
Elternteil in der GKV, der andere in der PKV
Kompliziert
wird es, wenn ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und
der andere PKV-Versicherter. Die Familienversicherung scheidet bei Eheleuten
aus, wenn das Einkommen des PKV-Versicherten durchweg höher ist als das des
GKV-versicherten Ehepartners und dauerhaft über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
liegt. Das ist in der Regel der Fall. Dann besteht die Möglichkeit, das Kind
ebenfalls privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern - in beiden
Konstellationen gegen extra Beitrag. In
der Regel bedarf es beraterischer Unterstützung.
Für beide
Lösungen gibt es pro- und contra-Argumente. Oft ist die private Versicherung
bei besseren Leistungen günstiger. Bei einer freiwilligen gesetzlichen
Krankenversicherung muss 2019 mit etwa 180 Euro Beitrag pro Monat gerechnet
werden. Das hängt vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse ab. Einen
Vorteil haben Unverheiratete: hier bleibt die kostenlose Familienversicherung
möglich, sofern ein Elternteil GKV-Mitglied ist.