EU-Rat pfeift EZB bei faulen Krediten zurück

Samstag, 02.12.2017 12:56 von

Die Europäische Zentralbank (EZB) überschreitet nach einer Rechtseinschätzung des Europäischen Rates mit ihrer jüngsten Initiative zur Vermeidung fauler Kredite ihre Kompetenzen. Die EZB-Bankenaufsicht sei durch die geltenden Gesetze rechtlich nicht ermächtigt, derartige Leitlinien zu verabschieden, heißt es laut Reuters in einem Dokument des Europäischen Rates. Die EU folgt Beobachtern zufolge üblicherweise derartigen rechtlichen Einschätzungen, obgleich die endgültigen Entscheidungen politisch sind. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission zur weiteren Vorgehensweise ist für den 28. März anvisiert.

 

 

Die EZB hatte im Oktober neue Leitlinien veröffentlicht, nach denen Banken vom 1. Januar 2018 an alle faulen Kredite schrittweise in voller Höhe über Rückstellungen abdecken müssen. Dies stieß insbesondere in Italien auf Kritik, wo befürchtet wird, dass künftig noch mehr Kredite abgeschrieben werden sollen. In der Euro-Zone entfallen rund 25% des zuletzt rund 844 Mrd. € hohen Berges an Problemdarlehen auf Banken in Italien. Doch nach neuesten Meldungen wird diese Regelung auf Druck der Politiker um mindestens 3 Monate verschoben. Befremdlich ist hierbei, dass Druck von Politikern auf die unabhängige EZB Früchte trägt, aber die Appelle der Notenbanker an die Adresse der Politiker zur Haushaltssanierung auf taube Ohren stoßen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang hat die EZB auch einen Handelsplatz für Problemkredite ins Spiel gebracht. Dies könnte dazu beitragen, den großen Gebirgskamm an ausfallgefährdeten Darlehen abzubauen. Mit solchen Plattformen, die an den Märkten schon mal als „Schrottplatz“ bezeichnet werden, könnten einheitliche Kreditdaten bereitgestellt, Prüfungskosten gesenkt und mehr Investoren angelockt werden, so das Kalkül der EZB.

 

 

 

Um die Sinnhaftigkeit eines solchen „Schrottplatzes“ endgültig bewerten zu können, fehlt es allerdings noch an Details. Aber schon jetzt lässt sich sagen, dass eine solche Einrichtung die Handelbarkeit und damit die Verlässlichkeit von Preisen sicherstellen müsste. Hinzu käme ein Höchstmaß an Transparenz, um zu verhindern, dass sich Käufer womöglich ein Überraschungsei ins Nest legen. Ob dann Pakete an faulen Krediten tatsächlich ihre Besitzer wechseln werden, muss letztendlich die Praxis zeigen.



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