Erleichterung für Lebensversicherer

Samstag, 13.10.2018 10:25 von

Lebensversicherer müssen künftig nicht mehr wie bisher für Leistungsversprechungen aus der Hochzinsphase in den 1980er und in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre vorsorgen. Dies wird durch eine Entschärfung bei der Bildung von Zinszusatzreserven durch das Bundesfinanzministerium erreicht.

Von 2011 bis Ende 2017 haben die Lebensversicherer 60 Mrd. € als Risikopuffer für die Absicherung von Garantiezinsen aufgebaut. Diese Dotierung der Zinszusatzreserve geht zu Lasten der Erträge und damit auch zu Lasten der Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen in der Lebensversicherung. Wenn die Zuführung zur Zusatzreserve aber sinkt, kann mehr Geld in die Überschussbeteiligung fließen. Dies ist insbesondere wichtig für jüngere Verträge mit niedrigen Zinsgarantien.

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