Kaum Impulse für die Stada-Aktie

Montag, 04.12.2017 10:19 von

Wenig Kursbewegung gegenwärtig bei der Aktie von Stada. Das Wertpapier kostete zuletzt 82,12 Euro.

Kaum auffällig ist zur Stunde an der Börse der Kurs von Stada. Das Wertpapier liegt mit 0,10 Prozent im Plus, verglichen mit der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Es verteuerte sich um 9 Cent. Gegenüber dem MDAX liegt das Wertpapier von Stada damit - unbenommen des vergleichsweise unbewegten Kurses - vorn. Der MDAX kommt derzeit nämlich auf 26.704 Punkte. Das entspricht einem Minus von 1,19 Prozent. Für ein neues Allzeithoch müsste die Stada-Aktie noch zulegen. Den bisherigen Höchststand von 83,89 Euro erreichte die Aktie am 24. August 2017.

Das Unternehmen Stada

Die STADA Arzneimittel AG ist ein weltweit tätiger Pharmakonzern. Das Unternehmen ist strategisch auf die Herstellung und den Vertrieb von Generika, Präparaten der Selbstmedikation und Spezialpharmazeutika ausgerichtet. STADA konzentriert sich strategisch auf Wachstumssegmente im Pharmamarkt, die vom Kostendruck in den Gesundheitssystemen begünstigt werden und ohne riskante Wirkstoffforschung zugänglich sind. Stada setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 2,14 Mrd. Euro um. Die Gesellschaft machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 85,9 Mio. Euro.

So sehen Experten die Stada-Aktie

Der Anteilsschein von Stada wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der Stada-Aktie, Stand 04.12.2017
Die NordLB hat das Kursziel für Stada von 65,53 auf 74,40 Euro angehoben, die Einstufung aber auf "Verkaufen" belassen. Analyst Thorsten Strauß passte sein Kursziel in einer am Mittwoch vorliegenden Studie an das von Bain und Cinven in Aussicht gestellte Abfindungsniveau an. Die Papiere des Generikaherstellers würden aber an der Börse bereits deutlich höher gehandelt und mit einem noch besseren Angebot sollten die Anleger nicht rechnen.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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