Kaum Impulse für die Kering-Aktie

Dienstag, 18.12.2018 10:16 von

Zwei Frauen beim Shopping (Symbolbild). © filadendron / E+ / Getty Images
Wenig Kursbewegung derzeit bei dem Anteilsschein von Kering (Kering-Aktie). Das Wertpapier notiert zur Stunde bei 402,40 Euro.

Die Wertschätzung der privaten und institutionellen Anlegern für der Anteilsschein von Kering hat sich heute kaum verändert. Die Aktie liegt aktuell nur minimal in der Verlustzone mit einem Abschlag von 0,15 Prozent. Das Wertpapier von Kering kostet gegenwärtig 402,40 Euro. Die Aktie von Kering hat sich somit heute ungeachtet des kleinen Verlustes bislang besser entwickelt als der Eurostoxx 50 (Eurostoxx 50). Dieser notiert bei 3.049 Punkten und liegt derzeit damit um 0,47 Prozent im Minus.

Das Unternehmen Kering

Kering S.A. ist ein international tätiges Großhandelsunternehmen für Luxus-, Sport- und Lifestyleprodukte, die über Filialen oder den Versandhandel in über 120 Ländern vertrieben werden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt jedoch im europäischen Raum. Zu den bekanntesten Luxusmarken des Unternehmens zählen unter anderem Gucci, Bottega Veneta, Saint Laurent, Alexander McQueen und Stella McCartney. Kering setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 15,5 Mrd. Euro um. Der Konzern machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 1,79 Mrd. Euro.

Für diese Papiere interessierten sich Nutzer von ARIVA.DE

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So sehen Analysten die Kering-Aktie

Die Kering-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der Kering-Aktie, Stand 18.12.2018
Die Deutsche Bank hat Kering von "Hold" auf "Buy" hochgestuft und das Kursziel von 500 auf 510 Euro angehoben. Analystin Francesca Di Pasquantonio begründete die Kaufempfehlung in einer am Mittwoch vorliegenden Branchenstudie mit weiteren starken Marktanteilsgewinnen des Luxusgüterkonzerns sowie einer attraktiven Bewertung der Aktien.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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