Innogy-Aktie gewinnt 0,41 Prozent

Dienstag, 12.12.2017 10:20 von

Im Plus liegt derzeit die Aktie von Innogy. Die Aktie kostete zuletzt 39,20 Euro.

Heute hat sich an der deutschen Börse das Wertpapier von Innogy zwischenzeitlich um 0,41 Prozent verteuert. Der Kurs des Anteilsscheins legte um 16 Cent zu. Gegenwärtig zahlen Käufer 39,20 Euro am Aktienmarkt für das Papier. Gegenüber dem MDAX liegt die Innogy-Aktie damit vorn. Der MDAX kommt derzeit nämlich auf 26.144 Punkte. Das entspricht einem Plus von 0,11 Prozent. Am Dienstag ist der Anteilsschein von Innogy zum Preis von 39,20 Euro in den Handel gestartet. Das bisherige Tageshoch der Aktie liegt bei 39,60 Euro.

Das Unternehmen Innogy

innogy SE, Tochtergesellschaft der RWE AG, ist ein europäisches Energieunternehmen, das Kunden Produkte und Services im Bereich effiziente Energienutzung anbietet. Zu den wichtigsten Märkten gehören Deutschland, Großbritannien, die Niederlande und Belgien sowie einige Länder in Zentralost- und Südosteuropa. Dabei ist die Gruppe in den drei Geschäftsfeldern Erneuerbare Energien, Netz und Infrastruktur sowie Vertrieb tätig und versorgt zurzeit rund 16 Mio. Zuletzt hat Innogy einen Jahresüberschuss von 1,51 Mrd. Euro in den Büchern stehen. Das Unternehmen hatte Waren und Dienstleistungen im Wert von 41,5 Mrd. Euro umgesetzt.

So sehen Analysten die Innogy-Aktie

Die Aktie von Innogy wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der Innogy-Aktie, Stand 12.12.2017
Die Deutsche Bank hat Innogy von "Buy" auf "Hold" abgestuft und das Kursziel von 43 auf 39 Euro gesenkt. Mit Blick auf 2018 sollten Anleger die Aktien von unterbewerteten Windkraftverstromern wie Iberdrola kaufen, empfahl Analyst Martin Brough in einer am Mittwoch vorliegenden Studie zur europäischen Energieversorgerbranche. Für die RWE-Ökostromtochter Innogy befürchtet der Experte in nächster Zeit jedoch sinkende Gewinnmargen im Privatkundengeschäft.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

Weitere Themen