HV-Bekanntmachung: ZEAG Energie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.05.2016 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Freitag, 01.04.2016 15:10 von DGAP
ZEAG Energie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
01.04.2016 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ZEAG Energie AG
Heilbronn
ISIN: DE0007816001
WKN: 781 600
Einberufung der Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur
127. ordentlichen Hauptversammlung
am
Freitag, den 13. Mai 2016
um 10:30 Uhr
in das
Konzert- und Kongresszentrum 'Harmonie'
Theodor-Heuss-Saal
Allee 28
74072 Heilbronn
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
ZEAG Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils
zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts der
ZEAG Energie AG und des Konzerns (einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§
289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss entsprechend § 172 AktG
am 29. März 2016 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht
erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen. Die unter
diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.zeag-energie.de/hauptversammlung zugänglich. Ferner
werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich
sein und dort näher erläutert werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 4.037.049,89 EUR wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 3.778.000,00
2015 in Höhe von 1,00 EUR je dividendenberechtigter EUR
Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung 259.049,89
EUR
____________
Bilanzgewinn 4.037.049,89
EUR
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Die Auszahlung der beschlossenen Dividende erfolgt am 17. Mai
2016.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2015 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, für das Geschäftsjahr
2016 zum Abschlussprüfer zu wählen.
6. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat der ZEAG Energie AG besteht gemäß § 8 Abs. 1
der Satzung aus neun Mitgliedern und setzt sich nach den §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und den §§ 1 Satz 1 Nr. 1, 4 Abs. 1
Drittelbeteiligungsgesetz aus sechs von der Hauptversammlung
und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Das Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Walter Böhmerle, hat sein
Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung am 13. Mai 2016 niedergelegt und scheidet
dann aus dem Aufsichtsrat aus.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Helmut Schnieders, Walzbachtal, Leiter Bewertung und
Beteiligungscontrolling bei der EnBW Energie Baden-Württemberg
AG,
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Mai 2016
für die restliche Amtszeit seines Vorgängers und damit für die
Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat der ZEAG Energie AG zu wählen:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung übt Herr
Schnieders folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten aus:
Mátrai Erömü ZRt, Visonta (Ungarn) 1)
Transnet BW GmbH, Stuttgart 1)
1) Konzernmandat
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Besetzungsziele. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei
der Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§ 126 b BGB) in
deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihren
Aktienbesitz nachweisen.
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch eine in Textform (§
126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts zu erbringen und
hat sich auf den Beginn des 22. April 2016 (0:00 Uhr - sog.
'Nachweisstichtag') zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Gesellschaft ist
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Zahl der Stimmrechte bestimmen sich ausschließlich nach dem
Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der
Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Zahl der Stimmrechte
ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben im Verhältnis zur Gesellschaft
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
die Zahl der Stimmrechte. Entsprechendes gilt für Erwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen
gehaltenen Aktien in der Hauptversammlung nur teilnahme- und
stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht
eine Anmeldung nebst Aktienbesitznachweis des bisherigen
Aktionärs zugeht und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt
oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Der Nachweisstichtag hat
keine Auswirkungen auf die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des
Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens zum Ablauf
des 6. Mai 2016 (24:00 Uhr) unter einer der folgenden Adressen
zugehen:
ZEAG Energie AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711 - 127 792 64
E-Mail: hv-Anmeldung@LBBW.de
Die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des
Aktienbesitzes werden in der Regel durch das depotführende
Institut vorgenommen. Aktionäre, die rechtzeitig eine
Eintrittskarte für die Hauptversammlung über ihr
depotführendes Institut anfordern, brauchen in diesem Fall
nichts weiter zu veranlassen. Im Zweifel sollten sich
Aktionäre bei ihrem depotführenden Institut erkundigen, ob
dieses für sie die Anmeldung und den Nachweis des
Aktienbesitzes vornimmt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Aktienbesitzes bei der Gesellschaft unter einer der
vorgenannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Teilnahme an der Hauptversammlung ausgestellt und
zugesandt. Die Eintrittskarten sind lediglich
Organisationsmittel und stellen keine Voraussetzung für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts dar.
2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte
in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachterteilung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten,
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte
Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen nach § 17
Abs. 3 der Satzung der Textform. Für den Fall, dass ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen
nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte andere Person
oder Institution bevollmächtigt werden soll, sehen § 134 Abs.
3 Satz 3 AktG und die Satzung kein Textformerfordernis vor. In
diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder
Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar
festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit
der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135
AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten,
die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten
Bevollmächtigung bedarf der Textform und kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung
den Nachweis (z. B. das Original oder eine Kopie der
Vollmacht) an der Anmeldung vorweist.
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der
Bevollmächtigung auch an eine der folgenden Adressen
übermitteln:
ZEAG Energie AG
Vorstand
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn
Telefax: +49 (0)7131 610-1050
E-Mail: info@zeag-energie.de
Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung
erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass
der Nachweis (z. B. das Original der Vollmacht) an der
Ausgangskontrolle vorgelegt wird.
3. Anträge und Wahlvorschläge nach den §§ 126 Abs. 1,
127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Gegenständen der
Tagesordnung mit Begründung übersenden. Entsprechendes gilt
für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, der nicht
begründet werden muss. Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß §
126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sind
ausschließlich an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft
zu richten:
ZEAG Energie AG
Vorstand
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn
Telefax: +49 (0)7131 610-1050
E-Mail: info@zeag-energie.de
Bis spätestens zum Ablauf des 28. April 2016 (24:00 Uhr) unter
einer der vorgenannten Adressen bei der Gesellschaft
eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den
anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter
http://www.zeag-energie.de/hauptversammlung zugänglich
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht.
4. Hinweis auf zugängliche Informationen
Die Gesellschaft hat für die Hauptversammlung unter der
Adresse
http://www.zeag-energie.de/hauptversammlung
eine Internetseite eingerichtet.
Auf dieser Internetseite sind ab der Einberufung der
Hauptversammlung zahlreiche Informationen im Zusammenhang mit
der Hauptversammlung, insbesondere der Text der Einberufung
mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und Erläuterungen,
zugänglich. Dort sind auch alle für die Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und Formulare
bereitgestellt. Die Unterlagen und Formulare werden auch in
der Hauptversammlung ausgelegt.
Weiterhin werden unter der vorgenannten Internetadresse nach
der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse
veröffentlicht.
Für Aktionäre und Aktionärsvertreter, die keinen Zugang zum
Internet haben oder denen ein Zugang zu den unter der
vorgenannten Internetadresse bereitgestellten Unterlagen und
Formularen, etwa wegen technischer Störungen, dauerhaft oder
vorübergehend nicht möglich ist, besteht zusätzlich folgender
freiwilliger Service: Alle im Internet für die
Hauptversammlung zugänglich gemachten Unterlagen sind zur
Einsicht während der üblichen Geschäftszeiten in den
Geschäftsräumen der ZEAG Energie AG, Weipertstraße 41, 74076
Heilbronn, ausgelegt.
Auf Verlangen wird unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen erteilt, die angefordert werden kann unter:
ZEAG Energie AG
Vorstand
Weipertstraße 41
74076 Heilbronn
Telefon: +49 (0)7131 610-1000
Telefax: +49 (0)7131 610-1050
E-Mail: info@zeag-energie.de
Heilbronn, im März 2016
ZEAG Energie AG
Der Vorstand
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Weipertstr. 41
74076 Heilbronn
Deutschland
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Fax: +49 7131 6101050
E-Mail: info@zeag-energie.de
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