HV-Bekanntmachung: Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2012 in Park Hotel Ahrensburg, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg mit dem Ziel der e
Mittwoch, 06.06.2012 15:10 von DGAP
DGAP-HV: Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 13.07.2012 in Park Hotel Ahrensburg, Lübecker Str.
10a, 22926 Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
06.06.2012 / 15:07
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Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft
Ahrensburg
ISIN: DE000A1E8G88
Wertpapierkennnummer: A1E8G8
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am
Freitag, dem 13. Juli 2012, um 10:00 Uhr
im Park Hotel Ahrensburg, Lübecker Str. 10a, 22926 Ahrensburg,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst
Lagebericht des Vorstandes der Vivanco Gruppe
Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2011, des gebilligten
Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht des Vorstandes zum
31. Dezember 2011 für die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft,
des erläuternden Berichts des Vorstandes nach § 289 Abs. 4 und
Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172,
173 AktG gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1
AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Der
festgestellte Jahresabschluss der Vivanco Gruppe
Aktiengesellschaft weist zum 31. Dezember 2011 einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 4.302.552,64 aus. Der
Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss, der
Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der
Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Absatz 4 und
5, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sind der
Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. -
im Fall des Berichts des Aufsichtsrates - vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts
haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu
stellen. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1
keinen Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.405.406,76 auf neue Rechnung
vorzutragen und folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR
6.405.406,76 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Dem Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2011 amtiert
hat, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2011
amtiert haben, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und
des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 gewählt.
Der Aufsichtsrat hat sich von der Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Erklärung über den Umfang
der geschäftlichen, finanziellen, persönlichen und sonstigen
Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern
einerseits und der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern
andererseits, sowie den Umfang von im vorausgegangenen
Geschäftsjahr erbrachten und für das folgende Jahr
vereinbarten anderen Leistungen als der Abschlussprüfung
(insbesondere Beratungsleistungen) für die Gesellschaft und
Unternehmen des Vivanco-Konzerns vorlegen lassen.
Anhaltspunkte dafür, dass die Unabhängigkeit der Deloitte &
Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht hinreichend
gewährleistet ist, haben sich hieraus nicht ergeben.
II. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft gemäß §
14 Nr. 1 der Satzung rechtzeitig angemeldet haben und für die bei der
Gesellschaft ein durch das depotführende Institut ausgestellter
Nachweis des Anteilsbesitzes eingereicht worden ist. Anmeldung und
Nachweis haben in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. In der Anmeldung muss
die Stückzahl der Aktien angegeben werden, auf die sich die Anmeldung
bezieht.
Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft bei der nachfolgend
genannten Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens am Freitag,
den 6. Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ zugehen:
VIVANCO AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 / 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Freitag, den 22. Juni 2012,
0:00 Uhr MESZ Nachweisstichtag (Record Date), zu beziehen.
Nach entsprechendem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts an der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
keine Bedeutung. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst
nach dem Record Date erworben haben, nicht an der Hauptversammlung
teilnehmen können. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn Sie
die Aktien nach dem Record Date veräußern. Das Record Date hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
III. Stimmrechtsausübung/Vollmacht
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind
eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes, wie
vorstehend beschrieben, erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte
Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die
entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen;
hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere
Aktionäre, sich mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.
Als besonderen Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären
ergänzend an, ihr Stimmrecht durch weisungsgebundene, von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer
Vollmacht ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sollte zu einzelnen
Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen,
sind die Stimmrechtsvertreter insoweit nicht zur Stimmrechtsausübung
befugt und werden sich im Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten.
Die Vollmachtserteilung nebst Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sowie Änderungen der Vollmacht bzw. der
Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft bis
spätestens Dienstag, den 10. Juli 2012, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen
sein. Ein Widerruf der erteilten Vollmachten nebst Weisungen kann auch
in der Hauptversammlung erfolgen. Nehmen Aktionäre persönlich oder
durch eine dritte Person an der Hauptversammlung teil, wird eine
etwaige Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter gegenstandslos.
Formulare zur Vollmachtserteilung (einschließlich zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) sind von der Einberufung der Hauptversammlung an
über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich. Die Formulare
werden zudem jeder Eintrittskarte beigefügt. Die Vollmachtserteilung
(einschließlich zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) bzw. der Nachweis der
Bevollmächtigung und der Widerruf der Vollmacht oder von Weisungen
können per Telefax oder E-Mail an
Vivanco Gruppe AG
z. Hd. Frau Ines Möller
Ewige Weide 15
22926 Ahrensburg
Telefax +49 (0) 4102 231-199
E-Mail: i.moeller@vivanco.de
erfolgen.
IV. Rechte der Aktionäre/Sonstiges
1. Ergänzung der Tagesordnung
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der
Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis spätestens Dienstag,
den 12. Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ zugehen:
Vivanco Gruppe AG
z. Hd. Frau Ines Möller
Ewige Weide 15
22926 Ahrensburg
Telefax +49 (0) 4102 231-199
E-Mail: i.moeller@vivanco.de
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung
nach § 122 Abs. 2 AktG und deren Voraussetzungen stehen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.vivanco.de > Unternehmen >
Hauptversammlung zur Verfügung.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nach § 126
Abs. 1 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu
richten:
Vivanco Gruppe AG
z. Hd. Frau Ines Möller
Ewige Weide 15
22926 Ahrensburg
Telefax +49 (0) 4102 231-199
E-Mail: i.moeller@vivanco.de
Bis spätestens Mittwoch, den 28. Juni 2012, 24:00 Uhr MESZ bei
vorstehender Adresse eingegangene Gegenanträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden im Internet unter
www.vivanco.de > Unternehmen > Hauptversammlung unverzüglich
zugänglich gemacht. Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge von
Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern (§ 127 AktG) sinngemäß.
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG
sowie zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren jeweiligen
Voraussetzungen sowie Gründen, aus denen ein Gegenantrag oder
Wahlvorschlag nicht über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden muss, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.vivanco.de > Unternehmen > Hauptversammlung zur Verfügung.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß §
131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vivanco.de > Unternehmen > Hauptversammlung zur Verfügung.
4. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung EUR 5.508.731,- und ist eingeteilt in 5.508.731
nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
5. Informationen auf der Internetseite und zugänglich
gemachte Dokumente
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
www.vivanco.de > Unternehmen > Hauptversammlung die folgenden
Unterlagen zugänglich:
a) der Inhalt dieser Einberufung
b) eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der
Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll
c) die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen, insbesondere
* der Geschäftsbericht Vivanco 2011, der folgende
Dokumente beinhaltet:
* den festgestellten Jahresabschluss nebst
Lagebericht des Vorstandes der Vivanco Gruppe
Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2011
* den gebilligten Konzernabschluss nebst
Konzernlagebericht des Vorstandes der Vivanco-Gruppe zum
31. Dezember 2011
* den erläuternden Bericht des Vorstands nach §
289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie
* den Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2011
* der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns
d) die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum
Zeitpunkt der Einberufung und
e) weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, den §§ 127, 131
Abs. 1.
Die vorstehend unter a) bis e) genannten Dokumente liegen zudem ab
Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Ewige Weide 15, 22926 Ahrensburg, zur Einsicht der
Aktionäre aus und werden auch in der Hauptversammlung zugänglich
gemacht.
Auf Verlangen werden die vorstehend unter a) bis e) genannten
Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und unentgeltlich als
Druckstück zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten
an:
Vivanco Gruppe AG
z. Hd. Frau Ines Möller
Ewige Weide 15
22926 Ahrensburg
Telefax +49 (0) 4102 231-199
E-Mail: i.moeller@vivanco.de
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vivanco.de >
Unternehmen > Hauptversammlung werden auch etwaige Anträge von
Aktionären sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung zur
Verfügung stehen.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der
gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
6. Organisatorische Hinweise
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden
gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu
senden, um die Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung zu
erleichtern. Zur Übersendung steht die vorstehend genannte Adresse der
Vivanco Gruppe AG zur Verfügung.
Ahrensburg, im Juni 2012
Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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06.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft
Ewige Weide 15
22926 Ahrensburg
Deutschland
E-Mail: info@vivanco.de
Internet: http://www.vivanco.de
ISIN: DE000A1E8G88
WKN: A1E8G8
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173106 06.06.2012