HV-Bekanntmachung: Vascory AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.12.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Donnerstag, 13.11.2014 15:10 von DGAP
Vascory AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
13.11.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Vascory AG
Frankfurt am Main
ISIN DE0007786303
WKN 778630
ISIN DE0007786311
WKN 778631
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Montag, den 22. Dezember 2014 um 10:00 Uhr
in den
DESIGN OFFICES
WESTEND
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Der Veranstaltungssaal wird im Eingangsbereich anzeigt werden.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
VASCORY AG zum 31. Dezember 2013 nebst Lagebericht, Bericht
des Aufsichtsrats sowie erläuterndem Bericht zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2013
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.rwl-ag-bremen.de
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1
der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach § 171 AktG am 04.
November 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach §
172 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung bedarf es daher
zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014 sowie des Prüfers für eine etwaige Prüfung oder
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,
mit Sitz in Bremen, zu bestellen, und zwar
a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014;
sowie
b) für die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts entsprechend §§ 37w
Abs. 5; 37y Nr. 2 WpHG bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung für den Fall, dass sich der Vorstand für
eine prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzberichts
enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts
entscheidet.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf Euro 102.000,00, eingeteilt in
102.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Jede Aktie gewährt in
der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der
Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 102.000
beträgt.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung weder mittelbar noch unmittelbar eigene Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut
erstellten Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:
VASCORY AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Telefax: +49 (0)69 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes muss schriftlich (§
126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung
beziehen, d.h. auf
Montag, den 01. Dezember 2014, 0:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag),
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft bis
spätestens am
Montag, den 15. Dezember 2014, 24:00 Uhr
unter der o.g. Adresse zugehen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne damit das Recht zur
Teilnahme an der Hauptversammlung einzuschränken -, frühzeitig für die
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit
ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im
Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag
maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Erwerb oder Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter
entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, oder
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (zu weiteren
Einzelheiten vgl. unten bei 'Von der Gesellschaft benannter
Stimmrechtsvertreter') ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich
die Aktionäre fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen führen.
Soweit Vollmachten nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte
Person oder Institution erteilt werden, bedürfen ihre Erteilung, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft nach § 134 Abs. 3 AktG der Textform. Ein Formular für die
Erteilung der Vollmacht wird jedem Aktionär auf ein an die
Gesellschaft gerichtetes Verlangen übermittelt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft (http://www.rwl-bremen.de) abrufbar.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss entweder
am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erbracht werden
oder der Gesellschaft vorher unter der nachstehend genannten Adresse
zugehen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht, beziehungsweise
deren Widerruf, steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:
VASCORY AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Telefax: +49 (0)69 743 037 22
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft die
Mitteilung per E-Mail an
hv@gfei.de
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
nach § 135 AktG dieser gleichgestellten Organisation bevollmächtigt
werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein
Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in
diesen Fällen die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die
diesen gleichgestellten Organisationen, die bevollmächtigt werden
sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen,
weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere nach § 135 AktG dieser gleichgestellten Organisation
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein
mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der
Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform.
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich
fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen führen. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall
seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des
Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Vollmachten und Weisungen können
auch noch während der Hauptversammlung erteilt werden.
Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und Weisungserteilung
Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der Eintrittskarte zugesandt
und ist auf der Internetseite der Gesellschaft
(http://www.rwl-bremen.de) abrufbar. Unabhängig davon wird das
Formular auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos
übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an (Verwaltungsanschrift der
Gesellschaft):
VASCORY AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Telefax: +49 (0)69 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen
('Quorum'), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der
Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
ist), also spätestens bis Freitag, den 21. November 2014, 24:00 Uhr,
zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Ein entsprechendes Verlangen ist an folgende Adresse
zu senden:
VASCORY AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Telefax: +49 (0)69 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Ergänzungsverfahren
halten.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger
bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Etwaige, nach der Einberufung
der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende bekannt zu
machende Tagesordnungsergänzungsverlangen, werden außerdem
unverzüglich nach ihrem Eingang über die Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.rwl-bremen.de zugänglich gemacht und den
Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie
können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
Abschlussprüfern machen.
Gegenanträge mit Begründung zu Vorschlägen von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie
Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und die Wahl des
Abschlussprüfers sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu
richten:
VASCORY AG
c/o GFEI IR Services GmbH
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt
Telefax: +49 (0)69 743 037 22
E-Mail: hv@gfei.de
Bis spätestens Sonntag, den 07. Dezember 2014, 24:00 Uhr, mit Nachweis
der Aktionärseigenschaft bei vorstehender Adresse eingegangene und
zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.rwl-bremen.de veröffentlicht.
Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären müssen unberücksichtigt
bleiben.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie die Begründung von Gegenanträgen
müssen ferner unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Aktiengesetz
nicht zugänglich gemacht werden. Wahlvorschläge brauchen darüber
hinaus nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie den Namen, den
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person nicht
enthalten. Anders als Gegenanträge brauchen Wahlvorschläge nicht
begründet zu werden. Die Begründung von Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Stellen mehrere Aktionäre
Gegenanträge zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung oder machen
sie gleiche Wahlvorschläge, so kann der Vorstand die Gegenanträge und
Wahlvorschläge sowie ihre Begründungen zusammenfassen.
Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder
Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von der
Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs.
3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der
Gesellschaft einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 15
Abs. 3 der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage-
und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die Informationen
nach § 124a AktG
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung und die
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz sind den Aktionären auf den
Internetseite der Gesellschaft http://www.rwl-bremen.de zugänglich.
Frankfurt am Main, im November 2014
VASCORY AG
Der Vorstand
13.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Vascory AG
Am Hauptbahnhof 6
60329 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: info@vascory.de
Internet: http://www.vascory.de
ISIN: DE0007786303, DE0007786311
WKN: 778630
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