HV-Bekanntmachung: STINAG Stuttgart Invest AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2016 in Schiller-Saal des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle, Berliner Platz 1 - 3 in
Montag, 11.04.2016 15:10 von DGAP
STINAG Stuttgart Invest AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
11.04.2016 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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STINAG Stuttgart Invest AG
Stuttgart
Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung
der STINAG Stuttgart Invest AG, Stuttgart,
am Mittwoch, 25. Mai 2016, um 10.00 Uhr
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 am Mittwoch,
25. Mai 2016, um 10.00 Uhr, in den Schiller-Saal des Kultur- &
Kongresszentrums Liederhalle, Berliner Platz 1-3 in 70174 Stuttgart,
ein.
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015,
des zusammengefassten Lageberichtes für die STINAG Stuttgart
Invest AG und den Konzern sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.
Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte
Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die
STINAG Stuttgart Invest AG und den Konzern sowie der Bericht
des Aufsichtsrates werden den Aktionären und der
Hauptversammlung nach §§ 176 Abs. 1, 175 Abs. 2 AktG
zugänglich gemacht und zu Beginn der Hauptversammlung vom
Vorstand und der Bericht des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden
des Aufsichtsrates erläutert.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach
§ 172 AktG festgestellt.
Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt
1 keinen Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, von dem im
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von 40.028.201,17
EUR
a) einen Teilbetrag von 11.164.993,50 EUR
zur Ausschüttung
einer Dividende von EUR 0,75 je Stückaktie =
11.164.993,50
EUR
zu verwenden und
b) den verbleibenden Betrag in Höhe von 28.863.207,67
EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 zu beschließen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 zu beschließen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
Die vollständige Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der
Verwaltung kann bei der STINAG Stuttgart Invest AG,
Vorstandssekretariat, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart,
kostenfrei angefordert werden und ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.stinag-ag.de/investor_relations/hauptversammlung zugänglich.
Ebenfalls sind die vollständigen Angaben zur Einberufung der
Hauptversammlung im Internet unter der Adresse
www.stinag-ag.de/investor_relations/hauptversammlung zugänglich.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechtes
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 18. Mai 2016, 24.00
Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache bei der folgenden für die Gesellschaft
empfangsberechtigten Stelle zur Hauptversammlung angemeldet
und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechtes durch die Bescheinigung
ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
nachgewiesen haben:
STINAG Stuttgart Invest AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg,
4035 H Hauptversammlungen,
Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart,
Telefax: +49 (0) 711 127 79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
mit allen Filialen der Baden-Württembergische Bank
(2) Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes hat durch
eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Institutes
über den Anteilsbesitz zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf
den Beginn des 04. Mai 2016 (d. h. 00.00 Uhr) zu beziehen.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes
der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am
18. Mai 2016, 24.00 Uhr, zugehen.
Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechtes als Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechtes erbracht hat. Die Gesellschaft ist
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.
Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der
Umfang des Stimmrechtes richten sich ausschließlich - neben
der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem Aktienbesitz zum
04. Mai 2016, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag). Mit dem
Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von
Aktien verbunden. Auch bei vollständiger oder teilweiser
Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechtes ausschließlich der
Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den
Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Diese Eintrittskarten enthalten auch ein Formular
für die Erteilung einer Vollmacht zur Stimmrechtsabgabe bei
der Hauptversammlung. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.
B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen
sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in allen Fällen der
Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den
Aktionär oder den Bevollmächtigten; ferner ist auch in diesen Fällen
der Nachweis des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich.
Sofern nicht Kreditinstitute oder diesen nach § 135 Abs. 8 bzw. Abs.
10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichstehende
Aktionärsvereinigungen, Personen, Finanzdienstleistungsinstitute oder
Unternehmen bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der Vollmacht,
ihr eventueller Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, das
die Gesellschaft hierfür bereithält. Es ist in der Eintrittskarte
enthalten, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und
Nachweiserbringung erhält. Dieses Formular steht ebenfalls unter
www.stinag-ag.de/investor_relations/ hauptversammlung zum Download zur
Verfügung. Die Bevollmächtigung kann auch auf beliebige andere
formgerechte Art und Weise erfolgen.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der
Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder
durch die vorherige Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung
oder der Bevollmächtigung selbst per Post oder Telefax an STINAG
Stuttgart Invest AG, Postfach 10 43 51, 70038 Stuttgart, Böblinger
Straße 104, 70199 Stuttgart, Telefax-Nummer: 0711 93313 604 sowie
durch die Übersendung des Nachweises der Bevollmächtigung oder der
Bevollmächtigung selbst an die folgende E-Mail-Adresse:
info@stinag-ag.de. Entsprechendes gilt für den Nachweis eines etwaigen
Widerrufs der Bevollmächtigung.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und diesen nach § 135
Abs. 8 bzw. Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichstehenden
Aktionärsvereinigungen, Personen, Finanzdienstleistungsinstituten und
Unternehmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135
AktG, die von den vorgenannten Bestimmungen über Bevollmächtigungen
abweichen. Die genannten Institutionen und Personen müssen
beispielsweise die Vollmacht nachprüfbar festhalten und können zum
Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung besondere Anforderungen
vorsehen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 39.000.000,00 und ist eingeteilt in
15.000.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
bestehenden Stimmrechte beträgt damit 15.000.000. Die Gesellschaft hat
113.342 Stück nennbetragslose eigene Aktien im Bestand, aus der ihr
keine Rechte zustehen. Das stimmberechtigte Grundkapital beträgt damit
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 38.705.310,80 Euro,
dies sind 14.886.658 stimmberechtigte Aktien.
Fragen zu einzelnen Tagesordnungspunkten, insbesondere
Tagesordnungspunkt 1
Im Interesse eines zügigen und effizienten Ablaufes der
Hauptversammlung bitten wir die Aktionäre, Fragen zu einzelnen
Tagesordnungspunkten, wenn möglich, vorab schriftlich oder per
Telefax, ausschließlich an die Verwaltung der STINAG Stuttgart Invest
AG, Vorstandssekretariat, Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart, oder
per Telefax (nur +49 (0)711 93313-604), zu übermitteln. Dieses
empfehlen wir insbesondere bei Fragen zum Jahresabschluss und zum
Konzernabschluss. Die Beantwortung der vorab gestellten Fragen erfolgt
in der Hauptversammlung. Durch eine sorgfältige Vorbereitung der
Beantwortung Ihrer Fragen möchten wir das Verständnis der sehr
komplexen rechtlichen Materie erleichtern und den Ablauf der
Versammlung verbessern.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131
Absatz 1 Aktiengesetz
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile
zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden
('Ergänzungsanträge'). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse
spätestens am 30. April 2016, 24.00 Uhr schriftlich zugehen.
Es wird darum gebeten, Ergänzungsanträge von Aktionären zu richten an:
STINAG Stuttgart Invest AG
Vorstand
Postfach 10 43 51, 70038 Stuttgart
Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127
AktG
Jeder Aktionär kann einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Jeder Aktionär kann außerdem der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
übermitteln. Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu
richten an:
STINAG Stuttgart Invest AG
Postfach 10 43 51, 70038 Stuttgart
Böblinger Straße 104, 70199 Stuttgart
Telefax: 0711 93313-604 · E-Mail: info@stinag-ag.de
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu
machender Begründungen nach ihrem Eingang auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.stinag-ag.de/investor_relations/hauptversammlung zugänglich
gemacht. Dabei werden die bis zum 10. Mai 2016, 24.00 Uhr, bei der
Gesellschaft über einen der vorgenannten Zugangswege zugehenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge nur
dann gestellt sind, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich
gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Wahlvorschläge oder Gegenanträge zu verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige oder fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie der Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 Aktiengesetz). Das
Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass
es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedarf.
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen entsprechend § 124a
AktG
Ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung liegen die unter
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen (der Jahresabschluss und der
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31.
Dezember 2015, der zusammengefasste Lagebericht für die STINAG
Stuttgart Invest AG und den Konzern und der Bericht des
Aufsichtsrates), der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des
Bilanzgewinnes sowie die Informationen entsprechend § 124a AktG in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Böblinger Straße 104, 70199
Stuttgart, aus und sind auf der Webseite
www.stinag-ag.de/investor_relations/publikationen als pdf.-Datei
abrufbar. Die Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 1 sowie der Vorschlag
des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes werden auch in
der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme zugänglich
gemacht.
Stuttgart, im April 2016
Der Vorstand
11.04.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Unternehmen: STINAG Stuttgart Invest AG
Böblinger Straße 104
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Fax: +49 711 93313-604
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Internet: http://www.stinag-ag.de
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