HV-Bekanntmachung: SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.04.2016 in Bad Schwalbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gem
Montag, 21.03.2016 15:10 von DGAP
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
21.03.2016 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG
65302 Bad Schwalbach
- Wertpapier-Nummer (ISIN) DE 000 721 890 1 -
Wir laden hiermit alle unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Freitag, dem 29. April 2016 um 10.00 Uhr im Kurhaus Bad Schwalbach, Am
Kurpark, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015.
Vorlage des Lageberichts 2015 für die SCHWÄLBCHEN MOLKEREI
Jakob Berz AG und für den SCHWÄLBCHEN Konzern.
Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von 989.595,54 EUR
wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von 0,60 EUR je Aktie auf das
dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von 3.380.000,00
EUR. (Das dividendenberechtigte Grundkapital entspricht
3.640.000,00 EUR Grundkapital abzüglich 260.000,00 EUR nicht
dividendenberechtigten Grundkapitals für eigene Aktien.)
Zahlbar am 02. Mai 2016 780.000,00 EUR
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 200.000,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 9.595,54 EUR
989.595,54 EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2015.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien.
Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 24.
April 2015 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist
bis zum 20. Oktober 2016 befristet. Sie soll, soweit sie noch
nicht ausgenutzt worden ist, mit Ablauf dieser
Hauptversammlung aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung
ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 20. Oktober 2017 Aktien
der Gesellschaft bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals (bis
zu 140.000 Stückaktien) über die Börse oder im Rahmen eines
öffentlichen Kaufangebotes zu erwerben. Der Gegenwert für den
Erwerb dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10%
unterschreiten und nicht mehr als 10% überschreiten. Als
maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung
gilt dabei der Mittelwert der Schlusskurse an der Frankfurter
Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem
Erwerb der Aktien bzw. im Falle eines öffentlichen
Kaufangebotes vor dem Tag der Veröffentlichung des
Kaufangebotes.
Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen Aktien mit
Zustimmung des Aufsichtsrates ganz oder teilweise über die
Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder zu
veräußern.
Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, die eigenen Aktien mit
Zustimmung des Aufsichtsrates ganz oder teilweise einzuziehen,
ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Aufgrund der Ermächtigung kann der Erwerb eigener Aktien sowie
deren Wiederveräußerung bzw. der Einzug dieser Aktien auch in
Teilen, einmal oder mehrmals, ausgeübt werden.
Die vorstehenden Ermächtigungen treten an die Stelle der von
der Hauptversammlung am 24. April 2015 erteilten
Ermächtigungen. Sie gilt im Hinblick auf solche eigenen Aktien
fort, die unter Ausnutzung dieser Ermächtigung erworben
wurden. Die Gesellschaft hält derzeit 100.000 Stückaktien.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016.
Der Aufsichtsrat schlägt die TREURATIO GmbH,
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,
Wiesbaden, vor.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse bis zum Ablauf des 22. April 2016 anmelden und einen
von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres
Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG, c/o Commerzbank AG, GS-MO 3.1.1 General
Meetings, 60261 Frankfurt a.M., Fax: 069/136-26351,
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 08. April 2016 zu beziehen
und muss der Gesellschaft unter vorgenannter Adresse spätestens am 22.
April 2016 zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis über den
Anteilsbesitz bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG 3.640.000,00 EUR
und ist in insgesamt 1.400.000 ausgegebene Stückaktien eingeteilt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesell-schaft hält zum Zeitpunkt
der Einberufung 100.000 eigene Stückaktien.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z. B.
die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen
ihrer Wahl ausüben lassen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als
eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere
von diesen zurückweisen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären wieder an, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht
erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur
Hauptversammlung. Die notwendigen Unterlagen und Informationen
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.
Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person
bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung einer Vollmacht, deren
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Textform (§ 126 b
BGB). Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise
deren Widerruf, steht die nachfolgende Adresse zur Verfügung:
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG, Abt. HV, Postfach 12 51, 65302 Bad
Schwalbach, Fax: +49 (0) 6124/503-57,
E-Mail: hv2016@schwaelbchen-molkerei.de
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, wird den Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur
Hauptversammlung anmelden, mit der Eintrittskarte zugesandt. Dieses
Formular steht auch zum download unter www.schwaelbchen-molkerei.de
zur Verfügung.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG
gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer
sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir
weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevoll-mächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von
500.000,00 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf
des 29. März 2016, ausschließlich an die nachfolgende Adresse,
zugehen.
Eventuelle Anträge oder Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
von Aktionären müssen bis spätestens zum Ablauf des 14. April 2016,
mit Nachweis der Aktionärseigenschaft, ebenfalls ausschließlich an die
nachfolgende Adresse gerichtet werden.
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG, Abt. HV, Postfach 12 51, 65302 Bad
Schwalbach,
Fax: +49 (0) 6124/503-57, E-Mail: hv2016@schwaelbchen-molkerei.de
Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann in der
Hauptversammlung ausgeübt werden.
Eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge sowie alle weiteren
zugänglich zu machenden Unterlagen gemäß § 124a AktG werden im
Internet unter der Adresse www.schwaelbchen-molkerei.de zugänglich
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Bad Schwalbach, im März 2016
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG
Der Vorstand
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Bahnhofstraße 38
65307 Bad Schwalbach
Deutschland
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Fax: +49 6124 50337
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