HV-Bekanntmachung: PEARL GOLD AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2015 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Mittwoch, 06.05.2015 15:15 von DGAP
PEARL GOLD AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
06.05.2015 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
PEARL GOLD
Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
ISIN: DE000A0AFGF3
WKN: A0AFGF
Einladung zur Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, dem 12. Juni 2015 um 10.00 Uhr
in der Konferent - Your rental Conference Area
Große Gallusstraße 1-7, 6. OG
60311 Frankfurt am Main
stattfindenden Hauptversammlung ein.
Die Einladung zur Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines Verlangens
der Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd.
und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1
AktG. Das Verlangen enthielt Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 5.
TAGESORDNUNG
1. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd.
und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. haben zu diesem
Tagesordnungspunkt keinen Beschlussvorschlag unterbreitet.
2. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der PEARL GOLD Aktiengesellschaft besteht gemäß § 12
Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt sechs Mitgliedern
und setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 Fall 6, 101 Abs. 1 AktG
ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen,
die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Gesellschaft
unterliegt nicht der Mitbestimmung. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd.
und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor
a) Herrn Pierre Gussing, Vorstandsvorsitzender der
Afrasia Development Corporation, wohnhaft in Genf/Schweiz;
b) Frau Julia Boutonnet, Rechtsanwältin im Bezirk
Hauts de Seine/Frankreich, wohnhaft in Genf/Schweiz; und
c) Herrn Reiner Bormann, Geschäftsführer MehrWertWohn
GmbH und geschäftsführender Gesellschafter Newten Ventures,
wohnhaft in Berlin,
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.
Herr Gussing, Frau Boutonnet und Herr Bormann gehören keinem anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat und auch keinem vergleichbaren
Kontrollgremium bei anderen in- oder ausländischen
Wirtschaftsunternehmen an.
3. Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd.
und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, die derzeitigen
Mitglieder des Aufsichtsrats Robert Francis Goninon, Konstantin von
Klitzing und Pierre Roux mit Wirkung zum Ende der durch diese
Einladung einberufenen Hauptversammlung abzuberufen.
4. Neuwahl der abberufenen Aufsichtsratsmitglieder
Der Aufsichtsrat der PEARL GOLD Aktiengesellschaft besteht gemäß § 12
Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt sechs Mitgliedern
und setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 Fall 6, 101 Abs. 1 AktG
ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen,
die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Gesellschaft
unterliegt nicht der Mitbestimmung. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd.
und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen für den Fall, dass
die Hauptversammlung unter dem Tagesordnungspunkt 3 die von diesen
Aktionären beantragte Abberufung der derzeitigen Mitglieder des
Aufsichtsrats Robert Francis Goninon, Konstantin von Klitzing und
Pierre Roux mit Wirkung zum Ende der durch diese Einladung
einberufenen Hauptversammlung beschließt, vor
a) Herrn Gregor Hubler, Leiter des Büros der Falcon
Private Bank Ltd. in Abu Dhabi, wohnhaft in Dubai/Vereinigte
Arabische Emirate;
b) Herrn Robert Faissal, geschäftsführender
Gesellschafter Lebita Consulting Services LL.C., wohnhaft in
Toronto/Kanada; und
c) Herrn David Mazas, Berater und Gutachter für
Bergbauprojekte bei Envestra Resources Private LTD (Zimbabwe),
wohnhaft in Kapstadt/Südafrika,
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2018 beschließt.
Die Herren Hubler, Faissal und Mazas gehören keinem anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrat und auch keinem vergleichbaren
Kontrollgremium bei anderen in- oder ausländischen
Wirtschaftsunternehmen an.
5. Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd.
und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, dem
Vorstandsmitglied Michael Reza Pacha das Vertrauen zu entziehen.
Weitere Angaben zur Einberufung
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft insgesamt 25.000.000,- Euro und ist
eingeteilt in 25.000.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
somit 25.000.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist nur berechtigt, wer zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d.h. am 22. Mai 2015, 0:00 Uhr mitteleuropäischer
Sommerzeit (Nachweisstichtag), Aktionär der Gesellschaft ist, sich
fristgerecht zur Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweist. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut bezogen auf den
Nachweisstichtag aus. Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag
bezogene Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum 5.
Juni 2015, 24:00 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit, bei der
nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen:
PEARL GOLD AG
c/o UBJ GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg oder
Telefax:+49 (0)40 6378-5423 oder
E-Mail: hv@ubj.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen,
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die
Dividendenberechtigung.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle werden den teilnahmeberechtigten
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle unter der
vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Bevollmächtigung eines Dritten
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und der
rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen
Form erforderlich.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; § 135 AktG bleibt
unberührt. Für die Erteilung der Vollmacht können die Aktionäre das
Vollmachtsformular verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte
erhalten. Ein Vollmachtsformular kann zudem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
abgerufen werden. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht
zwingend. Möglich ist auch, dass die Aktionäre eine gesonderte
Vollmacht ausstellen.
Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines
Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre diesen
Nachweis bis zum 10. Juni 2015, 24.00 Uhr mitteleuropäische Sommerzeit
an die Gesellschaft unter der folgenden Adresse übermitteln:
PEARL GOLD Aktiengesellschaft
c/o UBJ GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg oder
Telefax:+49 (0)40 6378-5423 oder
E-Mail: hv@ubj.de
Die Bevollmächtigung kann jedoch auch am Tag der Hauptversammlung bei
der Einlasskontrolle am Präsenzschalter nachgewiesen werden.
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen, mit diesen gemäß § 135 Abs. 8
AktG bzw. § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten
Person oder Institution besteht dieses Textformerfordernis nicht.
Allerdings können diese Institute, Vereinigungen und Personen für ihre
eigene Bevollmächtigung besondere Regelungen für die Form der
Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen
Fällen zudem einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem
nachprüfbar festgehalten werden. Sie muss ferner vollständig sein und
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Die Aktionäre werden darum gebeten, sich in diesen Fällen rechtzeitig
mit dem zu Bevollmächtigenden über die geforderte Form der Vollmacht
abzustimmen. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere
in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in
diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gem. § 135 Abs. 7
AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Bevollmächtigten
zurückweisen.
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe ihrer
Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Wenn die Aktionäre
von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, ist ebenfalls eine
fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Die
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie
werden die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden das Stimmrecht nur zu
solchen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen ihnen ausdrückliche
und eindeutige Weisungen vorliegen. Soweit eine solche ausdrückliche
und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für
den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.
Die Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform unter Verwendung des
dafür bestimmten Vollmachts- und Weisungsformulars erteilt werden,
welches die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte erhalten
haben. Zur Erteilung der Vollmacht und der Stimmrechtsweisungen in
Textform kann ferner das auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php bereitgestellte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Zum Widerruf der
Vollmacht und/oder der Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter genügt eine Erklärung in Textform.
Mittels der Formulare erteilte Vollmachten und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie Erklärungen über
den Widerruf dieser Vollmachten und/oder Weisungen können der
Gesellschaft auch schon vor der Hauptversammlung spätestens bis zum
10. Juni 2015, 24.00 Uhr mitteleuropäische Sommerzeit, an folgende
Adresse übermittelt werden:
PEARL GOLD Aktiengesellschaft
c/o UBJ GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg oder
Telefax:+49 (0)40 6378-5423 oder
E-Mail: hv@ubj.de
Nimmt ein Aktionär oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter
persönlich an der Hauptversammlung teil, wird eine zuvor vorgenommene
Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft gegenstandslos. In der Hauptversammlung selbst können
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
bis zum Ende der Generaldebatte durch die Verwendung des dafür
vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars und dessen Abgabe am
Präsenzschalter erteilt werden.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine
Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen
entgegen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,- Euro erreichen
(dies entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der PEARL
GOLD Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der
nachstehend genannten Adresse spätestens bis zum 12. Mai 2015, 24.00
Uhr mitteleuropäische Sommerzeit, zugehen:
PEARL GOLD Aktiengesellschaft
c/o UBJ GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung hinsichtlich des
Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind. Für den Nachweis reicht
eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der
Internetseite der PEARL GOLD Aktiengesellschaft unter
www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php zugänglich gemacht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen
(vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten
(dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) unter den dortigen
Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14
Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Antrag gegen
einen Vorschlag zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit
Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 28. Mai 2015, 24.00 Uhr
mitteleuropäische Sommerzeit. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126
Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet
zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person
und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthalten (vgl. § 127 Satz 3 in Verbindung mit § 124 Abs. 3 und § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 126
Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge
nicht zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die
Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen
entsprechend.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Anträge
oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch
ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt. Wir weisen darauf hin, dass Anträge oder Wahlvorschläge,
die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in
der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich
gestellt werden.
Weitergehende Erläuterungen zu Anträgen und Wahlvorschlägen finden
sich auf der Internetseite
www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php.
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
PEARL GOLD Aktiengesellschaft
c/o UBJ GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg oder
Telefax:+49 (0)40 6378-5423 oder
E-Mail: hv@ubj.de
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
(einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von Anträgen -
der Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php zugänglich gemacht.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär und Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat
die Gesellschaft allerdings keine verbundenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Gesellschaft grundsätzlich mündlich im
Rahmen der Aussprache zu stellen. Von einer Beantwortung einzelner
Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten
Gründen absehen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften
und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter
www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php abrufbar.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Die Informationen nach § 124a AktG sind alsbald nach der Einberufung
über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php zugänglich. Die
Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls auf
der Internetseite der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse
zur Verfügung gestellt werden.
Frankfurt am Main, im Mai 2015
PEARL GOLD Aktiengesellschaft
Der Vorstand
06.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: PEARL GOLD AG
Neue Mainzer Straße 28
60311 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 69 971097555
Fax: +49 69 971097202
E-Mail: info@pearlgoldag.com
Internet: http://www.pearlgoldag.com
ISIN: DE000A0AFGF3
WKN: A0AFGF
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------