HV-Bekanntmachung: Moninger Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2016 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Donnerstag, 07.04.2016 15:15 von DGAP
Moninger Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
07.04.2016 15:12
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Moninger Holding AG
Karlsruhe
- ISIN: DE0005247308//WKN: 524730 -
Mitteilung an unsere Aktionäre
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Donnerstag, den 19. Mai 2016, 10.00 Uhr,
in der Abfüllhalle auf dem Sudhausberg, 76185 Karlsruhe-Grünwinkel,
Zeppelinstraße 15, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015,
des zusammengefassten Lageberichts für die Moninger Holding AG
und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2015.
Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte
Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die
Moninger Holding AG und den Konzern sowie der Bericht des
Aufsichtsrates werden den Aktionären und der Hauptversammlung
nach §§ 176 Abs. 1, 175 Abs. 2 AktG zugänglich gemacht und zu
Beginn der Hauptversammlung vom Vorstand, der Bericht des
Aufsichtsrates vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates erläutert.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, versehen worden.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach
§ 172 AktG festgestellt.
Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt
1 keinen Beschluss zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 zu beschließen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung für das
Geschäftsjahr 2015 zu beschließen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
Die vollständige Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen der
Verwaltung kann bei der Moninger Holding AG, Vorstandssekretariat,
Durmersheimer Straße 59, 76185 Karlsruhe, kostenfrei angefordert
werden und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.moninger-holdingag.de/index.php/investor-relations zugänglich.
Ebenfalls sind die vollständigen Angaben zur Einberufung der
Hauptversammlung im Internet unter der Adresse:
www.moninger-holdingag.de/index.php/investor-relations zugänglich.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des
12. Mai 2016, 24.00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache bei der folgenden für die Gesellschaft
empfangsberechtigten Stelle zur Hauptversammlung angemeldet und ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts durch die Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut nachgewiesen haben:
Moninger Holding Aktiengesellschaft
c/o Landesbank Baden-Württemberg,
4035 H Hauptversammlungen,
Am Hauptbahnhof 2,
70173 Stuttgart,
mit allen Filialen der Baden-Württembergischen Bank
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts hat durch eine in Textform (§ 126b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zu erfolgen. Der
Nachweis hat sich auf den Beginn des 28. April 2016 (d.h. 00.00 Uhr)
zu beziehen.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 12. Mai
2016, 24.00 Uhr, zugehen.
Wir weisen darauf hin, dass im Verhältnis zur Gesellschaft für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur gilt, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang
des Stimmrechts richten sich ausschließlich - neben der Notwendigkeit
zur Anmeldung - nach dem Aktienbesitz zum 28. April 2016, 00.00 Uhr
(Nachweisstichtag). Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die
Veräußerung von Aktien verbunden. Auch bei vollständiger oder
teilweiser Veräußerung von Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für
die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend; d. h. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen
gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden
den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Diese Eintrittskarten enthalten auch ein Formular für die Erteilung
einer Vollmacht zur Stimmrechtsabgabe bei der Hauptversammlung. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir
die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.
B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen
sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in allen Fällen der
Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den
Aktionär oder den Bevollmächtigten; ferner ist auch in diesen Fällen
der Nachweis des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich.
Sofern nicht Kreditinstitute oder diesen nach § 135 Abs. 8 bzw. Abs.
10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichstehende
Aktionärsvereinigungen, Personen, Finanzdienstleistungsinstitute oder
Unternehmen bevollmächtigt werden, bedarf die Erteilung der Vollmacht,
ihr eventueller Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es ist in der
Eintrittskarte enthalten, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung
und Nachweiserbringung erhält. Dieses Formular steht ebenfalls unter
www.moninger-holdingag.de/index.php/investor-relations zum Download
zur Verfügung. Die Bevollmächtigung kann auch auf beliebige andere
formgerechte Art und Weise erfolgen.
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der
Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder
durch die vorherige Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung
oder der Bevollmächtigung selbst per Post oder Telefax an Moninger
Holding AG, Postfach 10 01 35, 76231 Karlsruhe, Durmersheimer Straße
59, 76185 Karlsruhe, Fax-Nummer 0721-5702322 sowie durch die
Übersendung des Nachweises der Bevollmächtigung oder der
Bevollmächtigung selbst an die folgende E-Mail-Adresse:
info@moninger-holdingag.de. Entsprechendes gilt für den Nachweis eines
etwaigen Widerrufs der Bevollmächtigung.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und diesen nach § 135
Abs. 8 bzw. Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichstehenden
Aktionärsvereinigungen, Personen, Finanzdienstleistungsinstituten und
Unternehmen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135
AktG, die von den vorgenannten Bestimmungen über Bevollmächtigungen
abweichen. Die genannten Institutionen und Personen müssen
beispielsweise die Vollmacht nachprüfbar festhalten und können zum
Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung besondere Anforderungen
vorsehen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.090.335,05 und ist eingeteilt in
1.600.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung bestehenden Stimmrechte beträgt damit 1.600.000.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131
Absatz 1 Aktiengesetz
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile
zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,-- erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden
('Ergänzungsanträge'). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft unter der nachfolgend bekannt gemachten Adresse
spätestens am 24. April 2016, 24.00 Uhr schriftlich zugehen.
Ergänzungsanträge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an:
Moninger Holding AG
Postfach 10 01 35, 76231 Karlsruhe
Durmersheimer Straße 59, 76185 Karlsruhe
Telefax: 0721/5702-322
Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127
AktG
Jeder Aktionär kann einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Jeder Aktionär kann außerdem der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
übermitteln. Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu
richten an:
Moninger Holding AG
Postfach 10 01 35, 76231 Karlsruhe
Durmersheimer Straße 59, 76185 Karlsruhe
Telefax: 0721/5702-322
E-Mail: info@moninger-holdingag.de
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu
machender Begründungen nach ihrem Eingang auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.moniger-holdingag.de/index.php/investor-relations zugänglich
gemacht. Dabei werden die bis zum 04. Mai 2016, 24.00 Uhr, bei der
Gesellschaft über einen der vorgenannten Zugangswege zugehenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge nur
dann gestellt sind, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich
gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Wahlvorschläge oder Gegenanträge zu verschiedenen
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige oder fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Nach § 131 Absatz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft sowie die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 Aktiengesetz). Das Auskunftsrecht kann
in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen
Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedarf.
Unterlagen zur Hauptversammlung, Hinweis auf die Internetseite der
Gesellschaft
Unterlagen zur Hauptversammlung und die Informationen nach § 124a AktG
zu dieser Hauptversammlung sind über die Internetseite der
Gesellschaft unter
www.moninger-holdingag.de/index.php/investor-relations zugänglich.
Ferner werden diese Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein
und - soweit erforderlich - näher erläutert werden.
Karlsruhe, im April 2016
DER VORSTAND
07.04.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Moninger Holding AG
Durmersheimerstr. 59
76185 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: r.dempel@hatz-moninger.de
Internet: http://www.moninger-holdingag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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