HV-Bekanntmachung: Logwin AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.04.2014 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Freitag, 07.03.2014 15:25 von DGAP
Logwin AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
07.03.2014 15:21
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Logwin AG
Grevenmacher
Mitteilung an alle Aktionäre
Hiermit wird allen Aktionären der Logwin AG ('die Gesellschaft')
mitgeteilt, dass eine
Ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am 09. April 2014 um 10.00 Uhr
in der Chambre de Commerce,
7, rue Alcide de Gasperi, Luxembourg-Kirchberg
L-2981 Luxemburg,
stattfinden wird.
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2014 der Logwin AG
1| Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das am
31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr
2| Vorlage der Berichte des Verwaltungsrats für das am 31. Dezember
2013 beendete Geschäftsjahr
3| Vorlage des Berichts des Abschlussprüfers (réviseur d'entreprises)
für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr
4| Genehmigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für
das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr sowie der Berichte des
Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr
sowie die Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für
das Jahr 2013 zu genehmigen.
5| Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses für das am 31.
Dezember 2013 beendete Geschäftsjahr
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verlust des Geschäftsjahres 2013
von 2.712.029 EUR mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
6| Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder für die Ausübung ihrer
Mandate während des am 31. Dezember 2013 beendeten Geschäftsjahres
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Verwaltungsratsmitgliedern für die
Ausübung ihrer Mandate während des am 31. Dezember 2013 beendeten
Geschäftsjahres Entlastung zu erteilen.
7| Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern - Statutarische
Ernennung:
Bestellung von
Herrn Sebastian Esser
Herrn Dr. Michael Kemmer
Herrn Dr. Yves Prussen
Herrn Dr. Antonius Wagner
zu Mitgliedern des Verwaltungsrats mit einer Mandatsdauer bis zum
Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2015.
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Herren Sebastian Esser, Dr.
Michael Kemmer, Dr. Yves Prussen und Dr. Antonius Wagner zu
Mitgliedern des Verwaltungsrats der Logwin AG mit einer Mandatsdauer
bis zum Ablauf der ordentlichen Jahreshauptversammlung 2015 zu
bestellen.
8| Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young S.A., mit Sitz in L-5365 Munsbach, 7, rue Gabriel
Lippmann, Parc d'Activité Syrdall 2, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
9| Rückkauf eigener Aktien
Der Verwaltungsrat schlägt vor, ihn zu ermächtigen, bis zum 30.09.2015
bis zu 14.625.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft zu allen
rechtlich zulässigen Zwecken für die Gesellschaft zu erwerben. Dies
entspricht rund 10 % des Grundkapitals. Die Ermächtigung kann in
diesem Umfang einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise und zu
mehreren rechtlich zulässigen Zwecken ausgeübt werden. Der Erwerb
erfolgt nach Wahl des Verwaltungsrats (i) über die Börse oder (ii) im
Wege eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots und
zu einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten), der den durchschnittlichen
Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im
XETRA-Handelssystem (oder in dessen Nachfolgesystem) der Frankfurter
Wertpapierbörse, Deutschland, während der letzten 10 Handelstage vor
dem Erwerb oder ggf. vor der Bekanntgabe des öffentlichen Kaufangebots
um nicht mehr als 30 % überschreitet und den rechnerischen Nennwert
der Aktie nicht unterschreitet.
10| Vergütung der nicht exekutiven Verwaltungsratsmitglieder
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Vergütung der nicht exekutiven
Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013 auf insgesamt
120.000,- EUR festzusetzen.
Anwesenheits- und Mehrheitsbedingungen
Bei der ordentlichen Hauptversammlung ist keine Anwesenheitsmehrheit
erforderlich. Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden
mit der einfachen Mehrheit der anwesenden und vertretenen Aktionäre
gefasst.
Grundkapital, Stimm- und sonstige Rechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft 131.202.165,- EUR und ist eingeteilt in 146.257.596 auf
den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme, die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 146.257.596. Nach
Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung keine Aktie
vom Stimmrecht ausgeschlossen. Aktionäre, die mindestens fünf Prozent
(5%) des gezeichneten Aktienkapitals halten, können nach dem
Luxemburgischen Gesetz vom 24. Mai 2011 über die Ausübung
verschiedener Aktionärsrechte in Hauptversammlungen börsennotierter
Gesellschaften ('Gesetz über Aktionärsrechte') die Aufnahme eines oder
mehrerer Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung verlangen
und haben das Recht, Beschlussvorschläge bezüglich der
Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung einzureichen. Ein
entsprechender schriftlicher Antrag muss der Gesellschaft, zusammen
mit einer Begründung oder mit einem Beschlussvorschlag, auf
postalischem oder auf elektronischem Weg an folgende Adresse
mitgeteilt werden:
Logwin AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
office@haubrok-ce.de
Der Antrag hat die Adressdetails des Absenders zur Bestätigung des
Eingangs des Verlangens bei der Gesellschaft zu beinhalten. Das
entsprechende Verlangen hat der Gesellschaft spätestens am 18. März
2014 zuzugehen.
Teilnahmebedingungen
Gemäß dem vorgenannten Gesetz über Aktionärsrechte dürfen nur
Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen, die am 26.
März 2014 um Mitternacht (Luxemburger Zeit) ('Luxemburgischer
Stichtag') Aktionäre der Gesellschaft sind. Etwaige Änderungen
hinsichtlich ihres Aktienbesitzes nach dem Luxemburgischen Stichtag
werden bei der Bestimmung der Teilnahme- und/oder Stimmberechtigung
bei der Hauptversammlung nicht berücksichtigt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung in Textform (z.B. per E-Mail) in deutscher,
englischer oder französischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft
die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen haben.
Im Interesse der Aktionäre und im Einklang mit der Satzung wurde der
Zeitpunkt, bis zu dem ein Einreichen der Anmeldung zur
Hauptversammlung möglich ist, über den Luxemburgischen Stichtag hinaus
verlängert. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der
nachfolgenden Adresse daher bis spätestens am 03. April 2014 zugehen:
Logwin AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
meldedaten@haubrok-ce.de
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch eine in deutscher,
englischer oder französischer Sprache erstellte Bescheinigung der
Depotbank, bei welcher der Aktionär seine Aktien an der Logwin AG
hält. Die Bescheinigung muss der Gesellschaft unter der oben stehenden
Adresse ebenfalls spätestens bis zum 03. April 2014 zugehen.
Den zur Teilnahme berechtigten Personen werden nach fristgerechter
Anmeldung Eintrittskarten zugeschickt, auf deren Rückseite ein
Vollmachtsformular abgedruckt ist.
Vollmachtserteilung
Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Zu diesem
Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in den Teilnahmebedingungen
beschrieben, bis zum 03. April 2014 anmelden. Bevollmächtigte werden
unter Vorlage der Eintrittskarte und einer rechtmäßig erteilten
Vollmacht zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen. Falls
Aktionäre ihre Depotbank zur Vertretung ihrer Stimmrechte
bevollmächtigen wollen, müssen sie die unterschriebene Vollmacht bis
spätestens zum 08. April 2014 bei ihrer Depotbank hinterlegen. Die
Depotbank ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.
Stimmrechtsvertreter
Die Logwin AG möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer
Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung
erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zu der
Hauptversammlung. Zu diesem Zweck müssen diese Aktionäre sich, wie in
den Teilnahmebedingungen beschrieben, bis zum 03. April 2014 anmelden.
Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur
Erteilung der Vollmacht und Weisungen zu den abstimmungsfähigen
Punkten der Tagesordnung. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular
muss spätestens am Dienstag, 08. April 2014, an folgender Anschrift
auf postalischem oder elektronischem Weg eingehen:
Logwin AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
vollmacht@haubrok-ce.de
Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Falls die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist eine solche Vollmacht
ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen.
Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten Aktionäre montags bis
freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +49
(0) 89 210 27 222.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres
Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als den
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten
lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular
auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der
oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt
wird.
Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Hierzu kann das
Formular verwendet werden, das die Aktionäre auf der Rückseite der
Eintrittskarte finden. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl muss bis
spätestens zum 08. April 2014 auf postalischem oder elektronischem Weg
bei der
Logwin AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 210 27 298
briefwahl@haubrok-ce.de
eingegangen sein.
Hinweis zur Information über die Hauptversammlung
Weitere Informationen bezüglich der Hauptversammlung können auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.logwin-logistics.com
abgerufen werden. Anfragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an:
Logwin AG
Investor Relations
ZIR Potaschberg
5, an de Längten
L-6776 Grevenmacher
Luxemburg, den 07. März 2014
Logwin AG
Der Verwaltungsrat
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Logwin AG
5, an de Längten
6776 Grevenmacher
Großherzogtum Luxemburg
E-Mail: martin.brass@logwin-logistics.com
Internet: http://www.logwin-logistics.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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