HV-Bekanntmachung: KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2014 in Colonia-Allee 3, 51067 Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Donnerstag, 24.04.2014 15:06 von DGAP
KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
24.04.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG
Köln
- Wertpapierkennnummer A1X 3WW -
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Mittwoch, 4. Juni 2014, um 10:00 Uhr, in unseren Geschäftsräumen in
der Colonia-Allee 3 in 51067 Köln, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
Lageberichtes der Gesellschaft, des erläuternden Berichts des
Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2013.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem
Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 4.339.589,56 in voller
Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
6. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Der Bundesanzeiger als Publikationsmedium für Bekanntmachungen
der Gesellschaft soll entsprechend den tatsächlichen
Gegebenheiten genau bestimmt werden. In § 4 der Satzung soll
deshalb das Wort 'elektronischen' gestrichen werden. Die
Beschränkung von Umschreibungen von Aktien wenige Tage vor
einer Hauptversammlung soll durch eine Regelung in der Satzung
klargestellt werden. Zudem soll der Anspruch auf
Einzelverbriefung der Aktien durch Satzungsregelung
ausdrücklich ausgeschlossen werden. § 6 Absatz 1 und § 6
Absatz 2 der Satzung sollen deshalb ergänzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende
Beschlüsse zu fassen.
§ 4 der Satzung lautet nach Streichung des Wortes
'elektronischen' wie folgt:
'Die nach Aktiengesetz oder Satzung notwendigen
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im
Bundesanzeiger für die Bundesrepublik Deutschland.'
§ 6 Abs. 1 der Satzung wird um folgenden Satz ergänzt:
'Löschungen und Eintragungen im Aktienregister
finden an den letzten sechs Kalendertagen vor der
Hauptversammlung sowie am Tag der Hauptversammlung nicht
statt.'
§ 6 Abs. 2 der Satzung wird um folgenden Satz ergänzt:
'Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung
ihres Anteils ist ausgeschlossen.'
Unterlagen
Diese Einladung, eine Erläuterung zu
Tagesordnungspunkt 1, die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung und die im
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet
unter www.khdis.de und dort im Bereich 'Hauptversammlung/AGM'
verfügbar und stehen zum Download bereit. Die genannten
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.600.000 und ist
eingeteilt in 424.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt 424.000.
Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Diese Angaben beziehen
sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im
Bundesanzeiger.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Die Teilnahmebedingungen ergeben sich aus §§ 121 ff., 67 Abs. 2 AktG
und § 18 der Satzung.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der
Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung muss mindestens in
Textform (§ 126b BGB) erfolgen und kann auch per Telefax oder E-Mail
übermittelt werden. Sie muss bei der nachfolgend genannten Adresse
spätestens am Mittwoch, den 28. Mai 2014, 24:00 Uhr, eingehen. Die
Anmeldung ist zu richten an:
KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG
Aktionärsservice
Postfach 14 60
61365 Friedrichsdorf
Fax: +49 (0) 69 2222 12944
E-Mail: hv.services@rsgmbh.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als
Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für
das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem
Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte
ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden
allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 28. Mai 2014 (sogenanntes
Technical Record Date) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter
Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten
Umschreibung am 28. Mai 2014. Der Umschreibestopp bedeutet keine
Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nach dem 28. Mai 2014 bei der Gesellschaft
eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen
Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen
bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im
Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien
der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind,
werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von ihnen
Bevollmächtigten werden Eintrittskarten zugesandt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die
Aktionäre rechtzeitig anmelden. Wenn weder ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person oder Institution im Sinne
des § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt,
der Textform (§ 126b BGB). Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft kann an folgende Adresse übermittelt werden:
KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG
Hauptversammlung 2014
Colonia-Allee 3
51067 Köln
Die Gesellschaft bietet den Aktionären für die elektronische
Übermittlung des Nachweises der Vollmacht folgende Telefax-Nummer und
E-Mail-Adresse an:
Telefax: +49-(0)221 -6504-1099
E-Mail: KIS.HV2014@KHD.com
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere
der in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigt werden soll, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen,
mit diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über eine mögliche
Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch
die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann mit den den Aktionären
zugesandten Unterlagen bzw. Vollmachtsformularen bereits vor der
Hauptversammlung bevollmächtigt werden. Der bevollmächtigte
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Rechte der Aktionäre
Ergänzungsanträge gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und deren Anteile
zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen
Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf
Ergänzung der Tagesordnung muss der Gesellschaft spätestens bis zum
Sonntag, den 4. Mai 2014, 24:00 Uhr, in schriftlicher Form zugegangen
sein. Ergänzungsverlangen richten Sie bitte schriftlich an den
Vorstand unter der nachfolgenden Adresse:
KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG
- Vorstand -
Colonia-Allee 3
51067 Köln
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse http://www.khdis.de und dort im Bereich
'Hauptversammlung/AGM' bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge
Anträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung gemäß
§ 127 AktG von Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind,
sind bis zum Dienstag, den 20. Mai 2014, 24:00 Uhr, der Gesellschaft
ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:
KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG
Hauptversammlung 2014
Colonia-Allee 3, 51067 Köln
Telefax: +49 221 6504 1099
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die im Aktienregister
eingetragen sind, können auch per E-Mail (sabine.marzola@khd.com)
übermittelt werden. Anträge und Wahlvorschläge sind in deutscher
Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache
veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich
nach ihrem Eingang im Internet unter 'http://www.khdis.de'
veröffentlicht. Die ordentliche Hauptversammlung wird nicht in Ton
oder Bild übertragen.
Auskunftsrechte des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Der Vorstand darf die Auskunft nur aus den in § 131 Abs. 3 AktG
aufgeführten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf
der Internetseite der Gesellschaft, in der Hauptversammlung und über
mindestens sieben Tage vor deren Beginn durchgängig zugänglich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.khdis.de und dort im
Bereich 'Hauptversammlung/AGM'.
Informationen nach § 124a AktG
Die Internetseite der KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG, über
die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind, lautet wie
folgt: http://www.khdis.de. Die Informationen finden sich dort im
Bereich 'Hauptversammlung/AGM'.
Köln, im April 2014
KHD Humboldt Wedag Industrial Services AG
DER VORSTAND
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