HV-Bekanntmachung: IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Mittwoch, 23.04.2014 15:09 von DGAP
IVU Traffic Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.04.2014 15:09
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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IVU Traffic Technologies AG
Berlin
WKN 744850
ISIN DE0007448508
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am
Dienstag, den 3. Juni 2014, um 11:00 Uhr
in den Räumen der IVU Traffic Technologies AG,
Bundesallee 88, 12161 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts des
Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2013 und des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB
Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bundesallee 88, 12161
Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme
der Aktionäre aus und sind ab demselben Zeitpunkt über die
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2014/
zugänglich.
Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der
Gesellschaft am Wortmeldetisch zur Einsichtnahme aus.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Neuwahl des Aufsichtsrats
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf
der bevorstehenden Hauptversammlung am 3. Juni 2014.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei
Mitgliedern und setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu
wählende Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen:
1. Frau Uli Mayer-Johanssen, Berlin
Vorstandsvorsitzende der MetaDesign AG, Berlin,
2. Herr Prof. Dr. Herbert Sonntag, Berlin
Professor für Verkehrslogistik und Leiter Forschungsgruppe
Verkehrslogistik TH Wildau,
3. Herr André Neiß, Hannover
Vorstandsvorsitzender der üstra Hannoversche
Verkehrsbetriebe AG, Hannover,
für eine Amtsperiode gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung.
Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
Uli Mayer-Johanssen, Berlin
Externe Sachverständige Bereich Wirtschaft des Aufsichtsrats
des Universitätsklinikums Düsseldorf,
Mitglied Hochschulrat Hochschule für Gestaltung Schwäbisch
Gmünd,
Beiratsmitglied Travel Industrie Club.
Prof. Dr. Herbert Sonntag, Berlin
Vorsitzender des Vorstands Logistiknetz Berlin Brandenburg
e.V., Berlin-Potsdam,
Mitglied des Vorstandes der Allianz pro Schiene e.V., Berlin.
André Neiß, Hannover
Geschäftsführer der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft
Hannover mbH, Hannover,
Mitglied des Beirats der Hannover Region
Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. Passerelle KG, Hannover,
Vorsitzender der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher
Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN), Bochum,
Aufsichtsratsmitglied der Einkaufs-Wirtschaftsgesellschaft für
Verkehrsunternehmen beka GmbH, Köln.
5. Aufsichtsratsvergütung
Gemäß § 15 der Satzung beschließt die Hauptversammlung über
die Aufsichtsratsvergütung. Die Aufsichtsratsvergütung soll
erhöht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Vergütung
für das Geschäftsjahr 2014 und die folgenden Geschäftsjahre
wie folgt festzusetzen:
'Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner
Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 12.500,00
Euro. Der Vorsitzende erhält 20.000,00 Euro.
Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf
seine Vergütung entfallende Umsatzsteuer.'
6. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu
wählen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre
Berechtigung durch einen durch das depotführende Institut in Textform
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer
Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. auf den 13. Mai 2014, 0:00 Uhr (sog.
Nachweisstichtag) beziehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 27. Mai
2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
IVU Traffic Technologies AG
c/o Deutsche Bank AG - General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären
Eintrittskarten übersandt, auf denen die Zahl der dem Inhaber
zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
zentrale Abwicklungsstelle Sorge zu tragen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten
ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es des ordnungsgemäßen
Nachweises der Teilnahmeberechtigung. Bevollmächtigt der Aktionär mehr
als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in
Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten
oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch Vertreter
verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der
Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf
Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt, und dieses ist außerdem im
Internet unter http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2014/
abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft
angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft
und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die
Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen
Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten,
insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:
IVU Traffic Technologies AG
Bundesallee 88
12161 Berlin
Telefax: +49 30 85906-111
E-Mail: ir@ivu.de
Rechte der Aktionäre
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des
Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der IVU Traffic
Technologies AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30
Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122
Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also spätestens am 3. Mai
2014, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an
die nachfolgende Adresse:
IVU Traffic Technologies AG
Vorstand
Bundesallee 88
12161 Berlin
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 AktG i. V.
m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie mindestens seit
drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der
Gesellschaft Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und die
Mindestaktienzahl bis zur Entscheidung über den Antrag halten.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG
Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung
in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der
Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen
besonderen Handlung bedarf.
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht
erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
unter http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2014/ zugänglich
machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2
AktG nicht mitzurechnen), d. h. spätestens bis zum 19. Mai 2014, 24:00
Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
IVU Traffic Technologies AG
Bundesallee 88
12161 Berlin
Telefax: +49 30 85906-111
E-Mail: ir@ivu.de
und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung
gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der IVU Traffic Technologies AG zu den mit ihr verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des IVU-Konzerns und der in den
IVU-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der
Voraussetzung, dass sie zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht
besteht.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet
unter http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2014/ eingesehen
und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung
gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 17.719.160,00 Euro und ist
in 17.719.160 Stückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
damit 17.719.160.
Berlin, im April 2014
IVU Traffic Technologies AG
Der Vorstand
23.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IVU Traffic Technologies AG
Bundesallee 88
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Deutschland
E-Mail: ir@ivu.de
Internet: http://www.ivu.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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