ItN Nanovation AG
Saarbrücken
ISIN: DE000A0JL461
WKN: A0JL46
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur Hauptversammlung der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, ein. Sie findet statt
am Mittwoch, den 17. Juli 2019, um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) MESZ, im Bürgerhaus Dudweiler, Am Markt 115, 66125 Saarbrücken.
I. Tagesordnung
Mit Vorschlägen zur Beschlussfassung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der ItN Nanovation AG für das Geschäftsjahr 2017, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2017 bereits gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung
vorgesehen.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Vorstands gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).
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4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Zweigniederlassung Saarbrücken, wird zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 bestellt.
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5. |
Beschlussfassung über die Änderung der Ziffern 17.1 S. 1, 17.1.1 und 17.9 der Satzung
Ab dem Geschäftsjahr 2020 soll die Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder von EUR 45.000,00 auf EUR 10.000,00, die Grundvergütung
des Vorsitzenden des Aufsichtsrats von EUR 75.000,00 auf EUR 15.000,00 und die Grundvergütung des stellvertretenden Vorsitzenden
von EUR 60.000,00 auf EUR 12.500,00 herabgesetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderungen der Satzung der Gesellschaft zu beschließen:
a) |
Ziffer 17.1 S. 1 der Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
17.1 S. 1 |
'Die Grundvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2020 (einschließlich) wird wie folgt festgesetzt:'
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b) |
Ziffer 17.1.1 der Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
17.1.1 |
'Der fixe Anteil der Grundvergütung beträgt EUR 10.000,00.'
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c) |
Ziffer 17.9 der Satzung der Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
17.9 |
'Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält als Grundvergütung EUR 15.000,00, ein stellvertretender Vorsitzender EUR 12.500,00.'
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II. Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Peter-Zimmer-Straße
11, 66123 Saarbrücken, sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und können im Internet
unter
www.itn-nanovation.com/hv
eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär zudem kostenfrei und unverzüglich eine Kopie dieser Unterlagen:
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Festgestellter Jahresabschluss und Lagebericht der ItN Nanovation AG für das Geschäftsjahr 2017
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* |
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017
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* |
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
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III. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach Ziffer 20.2 der Satzung
der Gesellschaft vor der Versammlung anmelden.
Die Aktionäre müssen außerdem nach Ziffer 20.3 der Satzung der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut
oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 26. Juni 2019 (00:00 Uhr MESZ) bezieht ('Nachweisstichtag', sogenannter 'Record Date'), ausreichend. Dieser Stichtag ist für die Ausübung versammlungsbezogener
Rechte maßgeblich. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft
unter der nachstehend bestimmten Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 10. Juli 2019 (24:00 Uhr MESZ) zugehen:
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ItN Nanovation AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 21 027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
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Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung der Aktien, diese können
insbesondere unabhängig von Nachweisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich daher nicht
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
haben und erst danach Aktionär werden, sind insoweit in der Hauptversammlung am 17. Juli 2019 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen
lassen.
IV. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte
Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des Eintrittskartenformulars,
das sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen. Ein Vollmachtsformular steht auch unter
www.itn-nanovation.com/hv
zum Download zur Verfügung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend; es ist ebenfalls möglich, dass Aktionäre
eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen,
eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft;
nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten
wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten. Aktionäre, die beabsichtigen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten
Institute, Unternehmen oder Personen zu bevollmächtigen, sollten daher die Form der Vollmacht vorab mit dem Bevollmächtigten
abstimmen.
Die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber
einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht, bzw. deren Widerruf muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
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ItN Nanovation AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 21 027-289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
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Ergänzend bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen
vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter
Weisungen ausüben. Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen aus organisatorischen Gründen
der Gesellschaft bis zum Ablauf des 16. Juli 2019 schriftlich, per Fax oder per E-Mail unter der oben genannten Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Gleiches gilt für die Änderung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den Widerruf der Vollmacht.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann,
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird, und steht auch unter
www.itn-nanovation.com/hv
zum Download zur Verfügung.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre
zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Informationen zur Hauptversammlung sind auch im Internet unter
www.itn-nanovation.com/hv
einsehbar.
V. Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG
1. |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, (dies entspricht derzeit einem Anteil am Grundkapital
von EUR 825.779,80) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, vorliegend somit 500.000 Stückaktien der Gesellschaft,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122
Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor
der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Das Verlangen muss daher bis spätestens Sonntag, den 16. Juni 2019, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sein. Später zugegangene Ergänzungsanträge werden nicht berücksichtigt.
Ein solches Verlangen ist schriftlich zu richten an:
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ItN Nanovation AG
- Vorstand -
Peter-Zimmer-Straße 11
66123 Saarbrücken
Deutschland
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Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
www.itn-nanovation.com/hv |
veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt.
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2. |
Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen. Die Anträge von Aktionären sind einschließlich des Namens
des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten
Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn der Aktionär
mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit etwaiger Begründung an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt
hat. Der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.
Ein solcher Antrag muss daher bis spätestens Dienstag, 02. Juli 2019, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sein. Ein solcher Antrag ist in Textform zu richten an:
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ItN Nanovation AG
- Vorstand -
Peter-Zimmer-Straße 11
66123 Saarbrücken
Deutschland
Fax: +49 (0)681/5001-499
E-Mail: hv@itn-nanovation.com
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Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs und der etwaigen Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unter der Internetadresse
www.itn-nanovation.com/hv |
veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die vorgenannte Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse adressiert sind oder
zu denen kein Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers bzw. Vorschlagenden erbracht wird, werden von der Gesellschaft
nicht im Internet veröffentlicht. In den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen muss ein Gegenantrag bzw. ein Wahlvorschlag
von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht werden. Danach muss ein Gegenantrag unter anderem dann nicht zugänglich gemacht
werden, wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes-
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.
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3. |
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG
Die vorstehenden Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
(sofern Gegenstand der Tagesordnung) oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet
werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch
dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft
der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz
5 AktG beigefügt sind.
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4. |
Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen
einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen und die Auskunft
ablehnen. Die Auskunft kann unter anderem etwa verweigert werden, soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen
oder soweit der Vorstand sich durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde. Die Auskunft kann auch verweigert werden,
soweit sie sich auf steuerliche Wertansätze oder die Höhe einzelner Steuern bezieht oder wenn die begehrte Auskunft auf der
Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf
der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.itn-nanovation.com/hv |
Die Satzung oder die Geschäftsordnung kann den Versammlungsleiter ermächtigen, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich
angemessen zu beschränken und Näheres dazu bestimmen. Danach hat der Versammlungsleiter der Hauptversammlung gemäß Ziffer
21.3 der Satzung der Gesellschaft das Recht, das Frage- und Rederecht der Aktionäre für den gesamten Hauptversammlungsverlauf,
für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen zu beschränken.
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VI. Grundkapital und Stimmrechte gem. § 30b Abs. 1, Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.515.596,00 und ist eingeteilt
in 16.515.596 Inhaberstückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft
gemäß § 71b des Aktiengesetzes kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Inhaberstückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt
16.515.596.
VII. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere notwendige Informationen
gemäß § 124a AktG sowie sonstige Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft
abrufbar:
www.itn-nanovation.com/hv
VIII. Datenschutzinformationen für Aktionäre der ItN Nanovation AG
Hinweise über die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die ItN Nanovation AG, Saarbrücken, und die
den Aktionären nach dem Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, zustehenden Rechte sind über die Internetseite
der Gesellschaft abrufbar:
www.itn-nanovation.com/hv
Saarbrücken, im Juni 2019
ItN Nanovation AG
- Der Vorstand -
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