HV-Bekanntmachung: Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.01.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Donnerstag, 08.12.2016 15:10 von DGAP
Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
08.12.2016 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Intertainment Aktiengesellschaft
München
- ISIN DE0006223605, WKN 622360 -
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Montag, den 16. Januar 2017, um 14:00 Uhr
in das Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung,
Untergeschoss, im
Konferenzraum 'Wildbad Kreuth', Lazarettstraße 33, 80636 München ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschlusses der Intertainment AG und des vom Vorstand
aufgestellten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember
2015; Vorlage des gemäß §§ 315 Absatz 3 in Verbindung mit 298
Absatz 3 HGB mit dem Lagebericht für die Intertainment AG
zusammengefassten Konzernlageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§
289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015;
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
und Billigung des Konzernabschlusses, jeweils für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2015 wird festgestellt. Der vom Vorstand
aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wird
gebilligt.
Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die Aktie/Die
Hauptversammlung' zugänglich. Die Unterlagen werden außerdem
auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem derzeitigen
Alleinvorstand, Herrn Felix Petri, für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung zu erteilen und dem ehemaligen Mitglied, Herrn Dr.
Oliver Maaß, die Entlastung zu verweigern.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die K&M Kreitinger Maierhofer
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2016 sowie für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2016, sofern
dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird,
zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der K&M Kreitinger Maierhofer GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
5. Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des
Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz
1, 96 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 10 Absatz 1 der
Satzung der Gesellschaft aus drei ausschließlich von den
Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Henning Graf von
Hardenberg und Herr Frank Posnanski, haben ihr Amt jeweils mit
Wirkung zum Ende der mit dieser Einladung einberufenen
Hauptversammlung niedergelegt. Für sie ist daher jeweils ein
Nachfolger zu wählen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden
zu lassen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
a) Frau Bianca Krippendorf, Leipzig, Justiziarin,
Geschäftsführerin der Zweitausendeins Versand-Dienst GmbH,
Leipzig, und
b) Herrn Jörg Lang, München, Diplomkaufmann,
selbständiger Journalist für Finanzmärkte,
als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen,
wobei deren Amtszeit jeweils mit dem Schluss der
Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das am 31.
Dezember 2017 endende Geschäftsjahr beschließt.
Frau Krippendorf und Herr Lang gehören keinen anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125
Absatz 1 Satz 5 AktG an. Frau Krippendorf und Herr Lang haben
zudem keine Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des §
125 Absatz 1 Satz 5 AktG.
Die vorgeschlagenen Kandidaten haben für den Fall ihrer Wahl
deren Annahme erklärt.
Herr Bernhard Pöllinger, Vorsitzender des Aufsichtsrats, wird
die Funktion gemäß § 100 Absatz 5 AktG ausüben.
Zu Ziffer 5.4.1 Absätze 5-7 des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 wird erklärt, dass Frau
Krippendorf als Justiziarin und Geschäftsführerin der
Zweitausendeins Versand-Dienst GmbH tätig ist.
Alleingesellschafterin der Zweitausendeins Versand-Dienst GmbH
ist die MK Medienbeteiligungs GmbH, Feldafing, die zu über 10
% an der Intertainment AG als Aktionärin beteiligt ist. Im
Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen
den vorgeschlagenen Kandidaten und der Intertainment AG, deren
Konzernunternehmen, den Organen der Intertainment AG oder
einem wesentlich an der Intertainment AG beteiligten Aktionär
keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, die ein
objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgebend ansehen würde.
6. Beschlussfassung über die Festlegung der Höhe der
Aufsichtsratsvergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015
Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG beschließt über die
Vergütung des Aufsichtsrats für das jeweils abgelaufene
Geschäftsjahr diejenige Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweils
abgelaufene Geschäftsjahr abstimmt. Danach erhält der
Vorsitzende die doppelte Vergütung eines einfachen Mitglieds,
der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats der Intertainment AG erhält
für das Geschäftsjahr 2015 für seine Tätigkeit eine pauschale
Vergütung in Höhe von EUR 7.000,00 brutto; der
Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages,
also EUR 14.000,00 brutto und sein Stellvertreter das
Eineinhalbfache, also EUR 10.500,00 brutto. Zusätzlich
erstattet die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern eine
mögliche auf ihre Vergütung zu zahlende Umsatzsteuer.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während
eines Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine
zeitanteilige Vergütung.
Voraussetzungen für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Frage- und
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft unter der nachfolgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse:
Intertainment AG
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, das heißt bis Montag, den 9. Januar 2017 (24:00
Uhr), angemeldet haben. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt ein in
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache durch das
depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, das heißt auf Montag, den 26. Dezember
2016 (0:00 Uhr) ('Nachweisstichtag' bzw. 'Record Date'), zu beziehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record
Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme-
und Stimmrechts keine Bedeutung. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionäre werden, sind
nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die
sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind
auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte durch ein Kreditinstitut,
eine Vereinigung von Aktionären oder durch einen anderen
Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der
ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen. Die
Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden entsprechende Formulare
zur Vollmachtserteilung enthalten. Bitte beachten Sie, dass die
Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen
berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8
und § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes
gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten
lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der
Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die
Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder
Institutionen mit diesen abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insoweit nicht.
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder
diesen gemäß §§ 135 Absatz 8, 135 Absatz 10 i.V.m. 125 Absatz 5 AktG
gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die
Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft
unter der nachfolgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
Intertainment AG
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: intertainment-HV2017@computershare.de
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht
gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt, so bedarf es eines Nachweises
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der
Gesellschaft an die vorstehend genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse übersandt werden. Außerdem kann der Nachweis der
Bevollmächtigung auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle erbracht werden.
Aktionäre unserer Gesellschaft können von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts
bevollmächtigen. Zur Ausübung des Stimmrechts durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bedarf es Weisungen zu den
entsprechenden Tagesordnungspunkten. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen
ausüben. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen
hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Eintrittskarte
zur Hauptversammlung erhalten die Aktionäre nach form- und
fristgerechter Anmeldung unter Nachweis des Aktienbesitzes, wie oben
beschrieben. Die Eintrittskarte enthält auch ein Formular zur
Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie, dass die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten oder
Aufträge zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von
Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei Abstimmungen,
für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthalten
werden.
Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können in Textform bis zum Sonntag, den 15.
Januar 2017, 18:00 Uhr, unter der nachstehenden Anschrift,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erteilt, geändert oder widerrufen
werden:
Intertainment AG
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: intertainment-HV2017@computershare.de
Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachten und
Weisungen ist auch eine Übergabe während der Hauptversammlung an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz
1, 127, 131 Absatz 1 AktG
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Absatz 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am
Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller
haben dabei nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tage vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das
Ergänzungsverlangen halten. Die Fristberechnung erfolgt nach § 121
Absatz 7 AktG. Vorbesitzzeiten von Rechtsvorgängern können nach § 70
AktG zurechenbar sein. Jedem neuen Gegenstand für die Tagesordnung
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis zum Freitag, den 16.
Dezember 2016, 24:00 Uhr zugegangen sein. Das Verlangen ist an den
Vorstand zu richten; es kann wie folgt adressiert werden:
Intertainment AG
- zu Händen des Vorstands -
c/o Central Treuhand AG
Odeonsplatz 18
80539 München
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die Aktie/Die Hauptversammlung'
bekannt gemacht.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127
AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten
der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu
stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer
Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung
bedarf.
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und
Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung (die allerdings für Wahlvorschläge nicht
erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
unter der Internetadresse www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die
Aktie/Die Hauptversammlung' zugänglich machen, wenn sie der Aktionär
bis spätestens Sonntag, den 1. Januar 2017, 24:00 Uhr, an die
nachfolgend genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
Intertainment AG
c/o Central Treuhand AG
Odeonsplatz 18
80539 München
Telefax: +49 89 21699 11
E-Mail: HV@intertainment.de
übersandt hat und die übrigen Voraussetzungen für eine entsprechende
Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein, wenn sie zugänglich gemacht
werden sollen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Ein Gegenantrag und eine Begründung sowie ein Wahlvorschlag brauchen
unter den Voraussetzungen des § 126 Absatz 2 Satz 1 AktG nicht
zugänglich gemacht zu werden, die Begründung eines Gegenantrags gemäß
§ 126 Absatz 2 Satz 2 AktG nicht, wenn sie insgesamt mehr als 5.000
Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der
rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu verbundenen Unternehmen
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Absatz 3 AktG
genannten Gründen verweigern, insbesondere soweit die Auskunft auf der
Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn
und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an
Intertainment AG
- zu Händen des Vorstands -
c/o Central Treuhand AG
Odeonsplatz 18
80539 München
oder per E-Mail: HV@intertainment.de
zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für
die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft und weitergehende
Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich
im Internet unter www.intertainment.de in der Rubrik 'Die Aktie/Die
Hauptversammlung'. Unter dieser Internetseite stehen Ihnen auch die
Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und etwaig zu veröffentlichende Anträge von Aktionären
sowie weitere Informationen zur Verfügung.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zur Zeit der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das
Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 16.296.853,00. Das Grundkapital
der Gesellschaft ist eingeteilt in 16.296.853 nennwertlose
Stückaktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 16.296.853.
München, im Dezember 2016
Intertainment AG
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Wir weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der Regelung in § 18 Absatz 3
unserer Satzung die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 AktG auf
den elektronischen Kommunikationsweg beschränkt ist. Aus diesem Grund
werden keine gedruckten Mitteilungen zur Verfügung gestellt.
Weiterleitungsgebühren werden ausschließlich für elektronische
Mitteilungen nach § 1 Nr. 2 der Verordnung über den Ersatz von
Aufwendungen der Kreditinstitute erstattet.
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die nachfolgende
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse:
Intertainment AG
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: 125-anforderung@computershare.de
08.12.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Intertainment Aktiengesellschaft
Odeonsplatz 18
80539 München
Deutschland
E-Mail: investor@intertainment.de
Internet: http://www.intertainment.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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