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home24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.05.2019 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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home24 SE
Berlin
ISIN DE000A14KEB5
WKN A14KEB
Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, den 19. Juni 2019
um 10:00 Uhr (MESZ)
im Tagungszentrum Neue Mälzerei, Friedenstr. 91, 10249 Berlin
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2019
eingeladen.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018,
des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f Absatz
1 und 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen
und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom
Vorstand beziehungsweise - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen
ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, Büro Berlin, Friedrichstraße 140, 10117 Berlin,
a) |
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019;
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b) |
für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5, 117 Nr.
2 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht;
sowie
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c) |
für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 Wertpapierhandelsgesetz)
für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2019 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020 zum
Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht
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zu bestellen.
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5. |
Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder und über die entsprechende
Änderung von § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft
Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern.
Herr Christian Senitz hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 28. Januar 2019 niedergelegt. Herr Alexander
Samwer kandidiert nach Ablauf seiner Amtszeit nicht erneut als Aufsichtsratsmitglied. Es ist nicht beabsichtigt, die Sitze
im Aufsichtsrat neu zu besetzen. Stattdessen soll die Zahl der Aufsichtsratssitze von sechs auf vier verringert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:
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§ 9 Absatz 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:
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'Der Aufsichtsrat besteht aus vier (4) Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.'
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Nach Artikel 40 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) (die 'SE-VO') in Verbindung mit § 17 des SE-Ausführungsgesetzes und § 9 Absatz 1 der derzeit noch gültigen Fassung der Satzung setzt
sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung
ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahlen durchgeführt.
Die Amtszeit aller derzeit in den Aufsichtsrat bestellten Mitglieder endet mit der Beendigung der Hauptversammlung am 19.
Juni 2019. Unter Berücksichtigung der unter Tagesordnungspunkt 5 beschlossenen Satzungsänderung schlägt der Aufsichtsrat vor,
die folgenden Personen als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:
a) |
Herrn Lothar Lanz, Mitglied der Aufsichtsräte der BAUWERT Aktiengesellschaft, Dermapharm Holding SE und TAG Immobilien AG,
wohnhaft in München; im Falle seiner Wiederwahl soll Herr Lanz als Kandidat für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorgeschlagen
werden;
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b) |
Herrn Magnus Agervald, Interim Chief Executive Officer der Webhallen AB, wohnhaft in Stockholm, Schweden;
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c) |
Herrn Franco Danesi, Investment Director der Kinnevik Capital Ltd. Co., wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich; sowie
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d) |
Frau Verena Mohaupt, Partnerin und Prokuristin der Findos Investor GmbH, wohnhaft in München.
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Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere
Frau Verena Mohaupt.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zu diesem Tagesordnungspunkt 6 berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und tragen damit zugleich der Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium
Rechnung. Damit wird auch das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung erarbeitete Diversitätskonzept umgesetzt. Die vom
Aufsichtsrat beschlossenen aktuellen Ziele und das Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate
Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Im Corporate Governance Bericht zum Geschäftsjahr 2018 ist zudem
das Diversitätskonzept veröffentlicht. Der Corporate Governance Bericht wird der Hauptversammlung zugänglich gemacht und ist
zudem als Teil des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2018 bereits vor der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html |
zugänglich.
Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen Kandidaten vergewissert, dass sie den für die Tätigkeit im Aufsichtsrat zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
Weitere Angaben zu den zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere Lebensläufe der Kandidaten, die
Angaben zu anderen Mandaten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz sowie zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex, finden sich im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II.1.
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7. |
Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse
der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, zur Ausgabe von Performance Shares als virtuelle Aktienoptionen
sowie zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Bezugsrechten aus Performance Shares an Mitglieder des Vorstands
und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen (Long Term Incentive
Plan 2019 ('LTIP 2019')) sowie über die Anpassung des Bedingten Kapitals 2017 zur Bedienung von Bezugsrechten aus Performance
Shares, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen
vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 ausgegeben wurden, sowie zur entsprechenden Änderung von § 4 Absatz 5 der
Satzung der Gesellschaft
Die Gesellschaft hat im März 2017 einen Long Term Incentive Plan 2017 ('LTIP 2017') geschaffen, um Mitgliedern des Vorstands sowie Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen virtuelle
Aktienoptionen (sogenannte 'Performance Shares') einräumen zu können, aus denen sich Bezugsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft ergeben, welche die Gesellschaft jedoch
wahlweise mit eigenen Aktien oder Barzahlungen bedienen kann. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10 März 2017, geändert
durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, hat dem LTIP 2017 und der Bedienung der sich
daraus ergebenden Bezugsrechte mit neuen Aktien der Gesellschaft zugestimmt und ein entsprechendes Bedingtes Kapital 2017
geschaffen.
Um den veränderten Rahmenbedingungen nach dem Börsengang der Gesellschaft Rechnung zu tragen, haben Vorstand und Aufsichtsrat
eine Anpassung des LTIP 2017 und Umbenennung in Long Term Incentive Plan 2019 beschlossen, um Mitgliedern des Vorstands sowie
Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen (zusammen die 'Bezugsberechtigten') weiterhin Performance Shares und entsprechende Bezugsrechte einräumen zu können ('LTIP 2019'). Performance Shares, die bereits im Rahmen des LTIP 2017 ausgegeben wurden, werden zu gleichen Bedingungen nunmehr unter
dem LTIP 2019 bedient. Neue Performance Shares werden jedoch nur noch unter dem LTIP 2019 ausgegeben.
Die Inhaber der unter dem LTIP 2017 und LTIP 2019 ausgegebenen bzw. noch auszugebenden Performance Shares sind im Falle der
Ausübung der Performance Shares grundsätzlich zum Bezug neuer Aktien der Gesellschaft berechtigt, wobei sich die Anzahl ihrer
Bezugsrechte je Performance Share aus der Differenz ('Wertsteigerung') zwischen dem Preis einer Aktie der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausübung der Performance Shares ('Ausübungskurs') und des im Zeitpunkt der Gewährung der Performance Shares festgelegten virtuellen Ausgabebetrags ('Basispreis') dividiert durch den Ausübungskurs errechnet.
Die Bedingungen des LTIP 2017 und des LTIP 2019 erlauben es jedoch ein Recht der Gesellschaft vorzusehen, die Bezugsrechte
mit eigenen Aktien oder Barzahlungen zu befriedigen.
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert
durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018 wie folgt anzupassen:
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Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2023 insgesamt bis zu 2.096.972
Bezugsrechte an die Bezugsberechtigten zu gewähren. Die Gewährung und Ausübung der Bezugsrechte erfolgt nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen:
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a) |
Berechnung der Anspruchshöhe und Ausübungskurs
Die Performance Shares werden zu einem Basispreis gewährt, der mindestens EUR 1,00 beträgt. Der Basispreis kann jedoch durch
den Vorstand oder - soweit es um die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands geht - durch den Aufsichtsrat
auch darüber festgesetzt werden.
Zur Ermittlung des variablen Vergütungsanspruchs aus dem LTIP 2019 ist bei Ausübung für jeden Performance Share die Wertsteigerung
zu berechnen. Der Ausübungskurs entspricht dem Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbarem
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des Performance Shares oder - sofern ein Performance
Share an einem Tag ausgeübt wird, an dem kein Schlusskurs ermittelt wird (zum Beispiel am Wochenende oder während eines Feiertags)
- dem an dem nächsten Handelstag ermittelten Schlusskurs.
Bei Ausübung berechtigt jeder Performance Share den jeweiligen Bezugsberechtigten grundsätzlich dazu, eine Anzahl von Aktien
der Gesellschaft zu beziehen, deren Wert bei Ausübung des jeweiligen Performance Shares der Wertsteigerung entspricht ('Bezugsrechte').
Die Anzahl der Bezugsrechte entspricht dabei der Anzahl von Aktien der Gesellschaft, die sich aus der Division der Wertsteigerung
durch den Ausübungskurs ergibt. Soweit die von dem Bezugsberechtigten ausgeübte Anzahl von Performance Shares nicht zum Bezug
einer ganzen Zahl von Aktien berechtigt, ist der Bezugsberechtigte zum Bezug der nächst niedrigeren ganzen Anzahl von Aktien
der Gesellschaft berechtigt; die Differenz wird in Geld ausgeglichen.
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b) |
Kreis der Bezugsberechtigten
Bezugsrechte dürfen ausschließlich an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft und
verbundener Unternehmen gewährt werden. Insgesamt dürfen (i) bis zu 900.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
und (ii) bis zu 1.196.972 Bezugsrechte an Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener Unternehmen gewährt werden.
Soweit gewährte Bezugsrechte innerhalb des Ermächtigungszeitraums erlöschen oder verwirken, darf eine entsprechende Anzahl
von Bezugsrechten an Bezugsberechtigte derselben Personengruppe zusätzlich ausgegeben werden.
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c) |
Ausgabezeiträume (Erwerbszeiträume); Zusage von Bezugsrechten
Vorbehaltlich bestimmter ausgeschlossener Zeiträume vor der Veröffentlichung von Finanzberichten oder im Falle des Vorliegens
von Insiderinformationen dürfen Bezugsrechte innerhalb des Ermächtigungszeitraums in einer oder mehreren Tranchen ausgegeben
werden. Die Zusage von Bezugsrechten kann bedingt in der Weise erfolgen, dass die Zusage der Bezugsrechte nur bei Erfüllung
bestimmter persönlicher oder Unternehmensziele wirksam wird.
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d) |
Erfolgsziele und Bedingungen für die Ausübung
Voraussetzung für die Ausübung von Bezugsrechten einer Tranche ist jeweils das Erreichen des Erfolgsziels.
Das Erfolgsziel ist erreicht, wenn die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (compound annual growth rate ('CAGR')) des Umsatzes der home24 SE-Gruppe auf vergleichbarer Basis (like-for-like) im jeweiligen Referenzzeitraum mindestens 10
% beträgt.
Der jeweilige 'Referenzzeitraum' sind die vier Geschäftsjahre beginnend mit dem Ausgabejahr einer Tranche und endend mit dem Geschäftsjahr, das dem Geschäftsjahr
vorausgeht, in dem die Wartezeit dieser Tranche endet. Die Wachstumsrate für das erste Jahr in einem Referenzzeitraum ist
dabei im Vergleich zum Umsatz des dem Referenzzeitraum vorhergehenden Geschäftsjahres zu ermitteln.
Beispiel: Wenn der Ausgabebetrag einer Tranche auf den 20. Februar 2019 fällt, ist die CAGR für die Geschäftsjahre 2019 bis
2022 maßgeblich.
Der Vorstand wird ermächtigt, für Bezugsrechte, die Bezugsberechtigten mit wirtschaftlicher Wirkung im laufenden Geschäftsjahr
und damit vor Wirksamwerden der vorliegend beschlossenen Änderungen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017,
geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, gewährt worden sind, das Erfolgsziel
entsprechend der vorstehenden Regelung anzupassen.
Sollte das Erfolgsziel für eine Tranche nicht erreicht sein, verfallen sämtliche in dieser Tranche gewährten Bezugsrechte
vollständig und entschädigungslos.
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e) |
Vesting
Die gewährten Bezugsrechte sind grundsätzlich an dem Tag erdient ('Vesting'), der durch seine Zahl dem wirtschaftlichen Gewährungstag entspricht, in dem zwölften auf den wirtschaftlichen Gewährungstag
folgenden Monat. Das Vesting der einem Bezugsberechtigten zugeteilten Bezugsrechte endet und nicht erdiente Bezugsrechte entfallen
grundsätzlich entschädigungslos, sobald der betreffende Bezugsberechtigte nicht mehr in einem fortdauernden und ungekündigten
Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der Gesellschaft oder mit einem mit ihr verbundenen Unternehmen steht.
Der Vorstand und - soweit es um die Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands geht - der Aufsichtsrat können
weitere Fälle bestimmen, in denen das Vesting endet oder in denen das Vesting aussetzt. Hierzu gehören die unwiderrufliche
Freistellung des Bezugsberechtigten, das Ruhen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses ohne Entgeltfortzahlung sowie sonstige
Zeiträume, in denen kein Entgelt gezahlt wird. Darüber hinaus können Fälle vorgesehen werden, in denen auch bereits erdiente
Bezugsrechte entschädigungslos verfallen, insbesondere bei Kündigung aus wichtigem Grund oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Ferner können abweichende Vesting-Zeiträume vorgesehen werden, insbesondere wenn die Laufzeit des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses
befristet ist. Für den Todesfall, die Pensionierung sowie sonstige Sonderfälle des Ausscheidens können Sonderregelungen (zum
Beispiel eine zeitanteilige Kürzung der ausübbaren Bezugsrechte statt eines Verfalls) getroffen werden.
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f) |
Warte- und Laufzeit
Die Wartezeit für die erstmalige Ausübung der Bezugsrechte beträgt vier Jahre ab dem Ausgabetag des jeweiligen Bezugsrechts.
Als Ausgabetag gilt der Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten das Angebot über die Bezugsrechte macht,
ungeachtet des Zeitpunkts des Zugangs oder der Annahme des Angebots ('Ausgabetag'). Im Angebot kann ein späterer Zeitpunkt innerhalb des Erwerbszeitraums der jeweiligen Tranche als Ausgabetag bestimmt werden.
Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt ab dem Ausgabetag bis vier Jahre nach Ablauf der Wartezeit für die jeweiligen Bezugsrechte.
Bezugsrechte, die bis zum Ende der Laufzeit nicht ausgeübt werden oder ausgeübt werden können, verfallen beziehungsweise verwirken
ersatz- und entschädigungslos. Falls das Laufzeitende in eine Sperrfrist fällt, verlängert sich die Laufzeit der Bezugsrechte
und Bezugsrechte können auch in einem Zeitraum nach Ende der entsprechenden Sperrfrist ausgeübt werden, der dem Zeitraum von
Beginn der entsprechenden Sperrfrist bis zum regulären Ende der Bezugsrechte nach vorstehendem Satz entspricht.
Der Vorstand wird ermächtigt, für Bezugsrechte, die Bezugsberechtigten mit wirtschaftlicher Wirkung im laufenden Geschäftsjahr
und damit vor Wirksamwerden der vorliegend beschlossenen Änderungen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017,
geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, gewährt worden sind, die Laufzeit
der Bezugsrechte entsprechend der vorstehenden Regelung anzupassen.
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g) |
Ausübungszeiträume und Sperrfristen
Nach Ablauf der Wartezeit können Bezugsrechte - soweit sie erdient sind, das Erfolgsziel erreicht ist und die Ausübungsbedingungen
vorliegen - außerhalb der Sperrfristen bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit jederzeit ausgeübt werden.
In den folgenden Zeiträumen ist eine Ausübung von Bezugsrechten unzulässig ('Sperrfristen'):
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der Zeitraum von acht Wochen vor bis zum Ablauf des Tages einer ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft;
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* |
der Zeitraum von drei Wochen vor bis einen Tag nach der Bekanntgabe von Quartals- bzw. Halbjahresergebnissen der Gesellschaft;
und
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* |
die letzten zwei Wochen vor Ablauf eines Geschäftsjahres bis einen Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres.
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Der Vorstand und - im Verhältnis zum Vorstand - der Aufsichtsrat ist berechtigt, im Einzelfall weitere Sperrfristen nach billigem
Ermessen festzulegen oder Sperrfristen, sofern dies gesetzlich zulässig ist, zu verkürzen.
Die vorstehend genannten Sperrfristen verstehen sich jeweils einschließlich der bezeichneten Anfangs- und Endzeitpunkte. Im
Übrigen sind die Einschränkungen zu beachten, die aus den allgemeinen Rechtsvorschriften folgen.
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h) |
Ausgabebetrag
Der Ausgabebetrag je Aktie, die aufgrund von Bezugsrechten ausgegeben werden, entspricht jeweils dem geringsten Ausgabebetrag
im Sinne des § 9 Absatz 1 Aktiengesetz, momentan mithin EUR 1,00 je Aktie.
Der Ausgabebetrag ist durch Einbringung variabler Vergütungsansprüche der Bezugsberechtigten aus den ihnen gewährten Performance
Shares (im Wege der Sacheinlage) zu erbringen.
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i) |
Sonstige Regelungen
Bezugsrechte sind, abgesehen vom Erbfall, nicht übertragbar, veräußerbar, verpfändbar oder anderweitig belastbar.
Die Bedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft den Bezugsberechtigten zur Bedienung von Bezugsrechten statt neuer
Aktien eigene Aktien gewähren oder Bezugsrechte durch eine Barzahlung befriedigen kann.
Im Falle einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe neuer Aktien erhöht sich das Bedingte Kapital 2019 gemäß
§ 218 Aktiengesetz im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital. Ferner verringert sich der Basispreis im umgekehrten Verhältnis
und erhöht sich die Anzahl der ausgegebenen Performance Shares in dem gleichen Verhältnis wie das Grundkapital. Erfolgt die
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien (§ 207 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz), bleibt das Bezugsrecht
unverändert.
Im Falle einer Kapitalherabsetzung erfolgt keine Anpassung des Basispreises der Performance Shares, sofern durch die Kapitalherabsetzung
die Gesamtzahl der Aktien nicht verändert wird oder die Herabsetzung mit einer Kapitalrückzahlung oder mit einem entgeltlichen
Erwerb eigener Aktien verbunden ist. Im Falle der Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ohne Kapitalrückzahlung
und im Falle einer Erhöhung der Anzahl der Aktien ohne Kapitalveränderung (Aktiensplit) sind der Basispreis und die Anzahl
der Performance Shares so anzupassen, dass der jeweilige Bezugsberechtigte wirtschaftlich so gestellt wird, wie er vor der
Kapitalmaßnahme stand.
Der Vorstand und - im Verhältnis zum Vorstand - der Aufsichtsrat werden ermächtigt, die weiteren Einzelheiten über die Ausgabe
von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2019, insbesondere die Bezugsbedingungen für die Bezugsberechtigten, festzulegen sowie
von den Bedingungen dieser Ermächtigung abzuweichen, soweit die Ermächtigung über aktienrechtliche Mindestanforderungen hinausgeht.
Zu den weiteren Einzelheiten gehören insbesondere Bestimmungen über die Aufteilung der Bezugsrechte innerhalb der berechtigten
Personengruppen, Bestimmungen über Steuern und Kosten, Regelungen zur Dividendenberechtigung vor der Ausübung der Bezugsrechte,
das Verfahren für die Gewährung an die einzelnen Bezugsberechtigten und die Ausübung der Bezugsrechte, Regelungen bezüglich
des Verfalls von Bezugsrechten im Falle der Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses sowie Verfahrensregelungen.
Der Vorstand wird auch ermächtigt, bei der Umsetzung dieses Beschlusses gegenüber Arbeitnehmern verbundener Unternehmen im
Ausland von den Bestimmungen der Ermächtigung abzuweichen, soweit der Inhalt der Ermächtigung nicht aktienrechtlich zwingend
in die Beschlusszuständigkeit der Hauptversammlung fällt oder soweit dieser Beschluss über aktienrechtliche Mindestanforderungen
hinausgeht.
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j) |
Anpassung des Bedingten Kapitals 2017
Gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.180.350,00 (in Worten:
eine Million einhundertachtzigtausend dreihundert fünfzig Euro) durch Ausgabe von bis zu 1.180.350 auf den Inhaber lautenden
Stückaktien bedingt erhöht ('Bedingtes Kapital 2017'). Das Bedingte Kapital 2017 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017
und 24. Mai 2018 im Rahmen des LTIP 2017 gewährt wurden. Nach Anpassung des LTIP 2017 und Umbenennung in LTIP 2019 wird auch
der Beschluss der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert am 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, über die Schaffung des Bedingten
Kapitals 2017 wie folgt angepasst:
Die bisherige Bezeichnung 'Bedingtes Kapital 2017' wird durch die Bezeichnung 'Bedingtes Kapital 2019' ersetzt. Das Grundkapital
der Gesellschaft wird um bis zu EUR 2.096.972,00 (in Worten: zwei Millionen sechsundneunzigtausend neunhundert zweiundsiebzig
Euro) durch Ausgabe von bis zu 2.096.972 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ('Bedingtes Kapital 2019').
Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018
und 19. Juni 2019 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden.
Die Bezugsaktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden durch
die Einbringung von Vergütungsansprüchen der Bezugsberechtigten aus den ihnen gewährten Performance Shares im Wege der Sacheinlage
erbracht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung
vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019,
Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen
und die Gesellschaft die Bezugsrechte weder durch eigene Aktien noch durch eine Geldzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen
vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von
Beginn des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst
hat.
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k) |
Satzungsänderung
§ 4 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:
'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 2.096.972,00 (in Worten: zwei Millionen sechsundneunzigtausend neunhundert
zweiundsiebzig Euro) durch Ausgabe von bis zu 2.096.972 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ('Bedingtes Kapital
2019'). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund
der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli
2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden.
Die Bezugsaktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden durch
die Einbringung von Vergütungsansprüchen der Bezugsberechtigten aus den ihnen gewährten Performance Shares im Wege der Sacheinlage
erbracht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung
vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019,
Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen
und die Gesellschaft die Bezugsrechte weder durch eigene Aktien noch durch eine Geldzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen
vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von
Beginn des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst
hat.'
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l) |
Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister
Der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende werden angewiesen, die Anpassung und Umbenennung des Bedingten Kapitals 2017
(lit. j) dieses Tagesordnungspunkts 7) und die entsprechende Änderung der Satzung (lit. k) dieses Tagesordnungspunkts 7) zur
Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende werden ermächtigt, die Anpassung und Umbenennung des Bedingten Kapitals 2017
unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
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8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vorstandsvergütung
Gemäß § 120 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
beschließen. In der Hauptversammlung am 13. Juni 2018 wurde das seinerzeit geltende System der Vorstandsvergütung gebilligt,
das im Vergütungsbericht als Teil des zusammengefassten Lageberichts im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2018 dargestellt
ist.
Nach Wirksamwerden des unter Tagesordnungspunkt 7 beschriebenen LTIP 2019 soll den Mitgliedern des Vorstands zukünftig ihre
aktienbasierte Vergütung grundsätzlich auf Grundlage des LTIP 2019 gewährt werden. Hinsichtlich der Einzelheiten des LTIP
2019 wird auf den Tagesordnungspunkt 7 sowie den erläuternden Bericht zu Tagesordnungspunkt 7 verwiesen.
Als erstes Vorstandsmitglied soll Herr Johannes Schaback Performance Shares unter dem LTIP 2019 erhalten:
Das bisherige Vorstandsmandat von Herrn Schaback war bis zum 31. März 2019 befristet. Der Aufsichtsrat hat sich jedoch mit
Herrn Schaback auf eine Verlängerung seines Mandats um zwei Jahre bis zum Ablauf des 31. März 2021 geeinigt.
In diesem Zusammenhang wurde Herrn Schaback eine entsprechende Gewährung von Performance Shares - unter dem Vorbehalt des
Wirksamwerdens des LTIP 2019 und der Billigung des Vergütungssystems unter diesem Tagesordnungspunkt 8 - zugesagt. Im Übrigen
hat der Aufsichtsrat bei der der Verlängerung des Vorstandsmandats an der Zusammensetzung der im Vergütungsbericht beschriebenen
Vergütung aus Fixgehalt, Jahresbonus sowie einer langfristigen, aktienbasierten Vergütungskomponente mit sogenannten Performance
Shares festgehalten. Konkret wurden Herrn Schaback eine jährliche Fixvergütung in Höhe von EUR 250.000,00, ein Jahresbonus
von maximal EUR 50.000,00 - abhängig von der Erreichung der für das jeweilige Geschäftsjahr vereinbarten Ziele - sowie die
Gewährung von Performance Shares jeweils für jedes Jahr der Amtszeit wie folgt zugesagt:
* |
22.417 Performance Shares mit einem Basispreis von EUR 1,00;
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* |
22.417 Performance Share mit einem Basispreis von EUR 24,14; sowie
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* |
315.000 Performance Shares mit einem Basispreis von EUR 15,00 ('Variable Tranche'), wobei Anzahl und Basispreis der Performance Shares der Variablen Tranche abhängig von der Entwicklung des Aktienkurses
der Gesellschaft wie nachfolgend dargestellt angepasst werden.
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Alle Performance Shares für seine zweijährige Amtszeit sollen Herrn Schaback unverzüglich nach Wirksamwerden des unter Tagesordnungspunkt
7 beschlossenen Bedingten Kapitals 2019 gewährt werden.
Die Variable Tranche soll auf Basis des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel in den
drei Monaten vor der Ausgabe der Performance Shares ('Referenzpreis') wie folgt angepasst werden:
* |
Soweit der Referenzpreis unter EUR 7,50 liegt, ist der Basispreis der Variablen Tranche im gleichen Umfang herabzusetzen,
wobei der Basispreis der Variablen Tranche mindestens EUR 13,00 betragen muss.
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* |
Bei einem Referenzpreis zwischen EUR 7,50 und EUR 8,50 ('Base Case') bleibt der Basispreis der Variablen Tranche unverändert.
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* |
Soweit der Referenzpreis über EUR 8,50 liegt, ist der Basispreis der Variablen Tranche im gleichen Umfang zu erhöhen, bis
der nach Black Scholes zu ermittelnde Zuteilungswert sämtlicher Herrn Johannes Schaback für das jeweilige Jahr gewährten Performance
Shares im Zeitpunkt der Gewährung insgesamt EUR 1,0 Million erreicht ('Up-Side Cap'). Bei Überschreitung des Up-Side Caps bestimmt Herr Schaback, wie die Anzahl der Performance Shares und der Basispreis der
Variablen Tranche anzupassen sind, wobei hierbei (i) das Up-Side Cap und (ii) die maximale Anzahl von 315.000 Performance
Shares unter der Variablen Tranche nicht überschritten werden dürfen.
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Bei beispielhafter Zugrundelegung des Drei-Monats-Durchschnittsschlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel vom
3. Februar 2019 bis 2. Mai 2019 in Höhe von EUR 6,54 je Aktie anstelle des tatsächlichen (zukünftigen) Referenzpreises und
unter Heranziehung des Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel zum 3. Mai 2019 in Höhe von EUR 5,52 anstelle
des tatsächlichen (zukünftigen) Schlusskurses bei Gewährung der Performance Shares beträgt der Basispreis der Variablen Tranche
EUR 14,04 und der jährliche Zuteilungswert sämtlicher Herrn Schaback zu gewährenden Performance Shares somit rund EUR 236
Tsd. Der tatsächliche Zuteilungswert kann den vorgenannten Wert über- oder unterschreiten und ist abhängig vom tatsächlichen
Referenzpreis sowie dem tatsächlichen Schlusskurs einer Aktie der Gesellschaft am Tag der Gewährung der Performance Shares.
Maximal beträgt der Zuteilungswert der Herrn Johannes Schaback gewährten Performance Shares im Zeitpunkt der Gewährung nach
Maßgabe der oben geschilderten Vereinbarung jedoch EUR 1,0 Millionen pro Jahr.
Die maximale Vergütung von Herrn Schaback aus Performance Shares unter dem LTIP 2019 ist auf EUR 15,0 Millionen pro Jahr begrenzt.
Diese Grenze ist im oben dargestellten Beispielsfall bei einem Aktienkurs von EUR 55,54 erreicht (entspricht in etwa einer
Verzehnfachung des Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel von EUR 5,52 am 3. Mai 2019). Das bedeutet im
Beispielsfall, dass eine Steigerung des Aktienkurses auf über EUR 55,54 zu keiner weiteren Erhöhung der Vergütung unter dem
LTIP 2019 führt.
Die Ansprüche von Herrn Schaback aus dem LTIP 2019 können nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Barzahlung, Ausgabe neuer
Aktien aus dem Bedingten Kapital 2019 oder Gewährung eigener Aktien der Gesellschaft befriedigt werden.
Angesichts der vom Aufsichtsrat seit der letzten Entscheidung der Hauptversammlung beschlossenen Änderungen soll die Hauptversammlung
Gelegenheit erhalten, das nunmehr geltende Vergütungssystem zu beurteilen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, das im Vergütungsbericht als Teil des zusammengefassten Lageberichts im Geschäftsbericht
für das Geschäftsjahr 2018 dargestellte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie die Gewährung der geänderten Vergütung
an Herrn Johannes Schaback wie vorstehend beschrieben zu billigen.
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II. |
Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten und Berichte des Vorstands
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1. |
Weitere Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
a) |
Herr Lothar Lanz, Mitglied der Aufsichtsräte der BAUWERT Aktiengesellschaft, Dermapharm Holding SE und TAG Immobilien AG,
wohnhaft in München
Lothar Lanz wurde 1948 in Bihlafingen geboren. Nach seinem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre begann Herr Lanz seine Karriere
als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Berlin und war von 1983 bis 1990 als Niederlassungsleiter für die Bayerische Hypotheken
und Wechselbank Aktiengesellschaft tätig. Seitdem hat er in zahlreichen Vorständen, zuletzt als Chief Financial and Operating
Officer im Vorstand der Axel Springer Aktiengesellschaft (heute Axel Springer SE), umfangreiche Erfahrungen gesammelt. Neben
seinem Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft ist Herr Lanz Mitglied einer Reihe weiterer Aufsichtsräte von börsennotierten
Gesellschaften.
Herr Lanz ist derzeit Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1
Satz 5 Halbsatz 1 Aktiengesetz:
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BAUWERT Aktiengesellschaft (Mitglied des Aufsichtsrats);
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* |
Dermapharm Holding SE (Mitglied des Aufsichtsrats);
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* |
TAG Immobilien AG (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats); und
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* |
Zalando SE (Vorsitzender des Aufsichtsrats).
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Aus dem Aufsichtsrat der Zalando SE wird Herr Lanz mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Zalando SE am 22. Mai
2019 ausscheiden.
Herr Lanz ist derzeit kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im
Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz.
Derzeit übt Herr Lanz keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 5 Satz 2, Halbsatz 2 des Deutschen
Corporate Governance Kodex aus.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Lanz einerseits und den Gesellschaften des home24 SE-Konzerns, deren Organen
oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits,
sodass Herr Lanz als unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex gilt.
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b) |
Herr Magnus Agervald, Interim Chief Executive Officer der Webhallen AB, wohnhaft in Stockholm, Schweden
Magnus Agervald wurde 1975 in Råsunda, Schweden, geboren. Er verfügt über einen Master in Ingenieurphysik vom Royal Institute
of Technology, Stockholm und einen Master in Wirtschaftswissenschaften von der Stockholm School of Economics. Im Jahre 1999
begann Herr Agervald seine berufliche Laufbahn als einer der Gründer von Icomera AB, einem Unternehmen für mobiles Internet
und Datenkommunikation. Im Jahre 2000 trat er dem Private-Equity-Fonds IDI AB bei und wechselte 2002 zu McKinsey & Co. Im
Jahre 2006 wechselte er zu Byggmax AB, einem schwedischen Einzelhändler, wo er bis 2016 als Chief Operating Officer tätig
war. Von 2016 bis 2017 hatte Herr Agervald das gleiche Amt bei Ratos AB inne. Seit Februar 2019 ist Herr Agervald Interim
Chief Executive Officer der Webhallen AB. Darüber hinaus war und ist er als Unternehmer in verschiedenen Bereichen tätig.
Herr Agervald ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz
5 Halbsatz 1 Aktiengesetz. Dagegen ist Herr Agervald derzeit Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz:
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FH Gruppen AS (Mitglied des Verwaltungsrats);
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* |
AGE Advisory AB (stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats); und
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* |
Independent Spirits Sthlm AB (Vorsitzender des Verwaltungsrats).
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Derzeit übt Herr Agervald folgende weitere wesentliche Tätigkeiten im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 5 Satz 2, Halbsatz 2 des
Deutschen Corporate Governance Kodex aus:
* |
Webhallen AB (Vorsitzender der Geschäftsführung (vorläufig)).
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Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Agervald einerseits und den Gesellschaften des home24 SE-Konzerns, deren Organen
oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits,
sodass Herr Agervald als unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex gilt.
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c) |
Herr Franco Danesi, Investment Director der Kinnevik Capital Ltd. Co., wohnhaft in London, Vereinigtes Königreich
Franco Danesi wurde 1972 in Rovato, Italien, geboren. Nach seinem Studium der Ingenieurwissenschaften an der Politecnico di
Milano sowie der Betriebswirtschaft an der London Business School begann er seine Karriere bei Ernst & Young in London. Danach
wechselte Herr Danesi in die Bankabteilung von Morgan Stanley Investment mit einem Fokus auf den Verbrauchersektor und Einzelhandel.
Es folgten Positionen bei Goldman Sachs International und QINVEST. Seit 2014 ist Herr Danesi Investment Director bei der Kinnevik
Capital Ltd. Co., wo er für Investments mit Fokus auf Technologieunternehmen verantwortlich ist.
Herr Danesi ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz
5 Halbsatz 1 Aktiengesetz.
Herr Danesi ist jedoch derzeit Mitglied in den folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz:
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Bayport Management Limited (Verwaltungsratsmitglied);
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E Motion Advertising Limited (Verwaltungsratsmitglied);
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Metro International S.A. (Verwaltungsratsmitglied); und
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* |
Monese Ltd. (Verwaltungsratsmitglied).
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Derzeit übt Herr Danesi folgende weitere wesentliche Tätigkeiten im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 5 Satz 2, Halbsatz 2 des
Deutschen Corporate Governance Kodex aus:
* |
Kinnevik Capital Ltd. Co. (Investment Director).
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Herr Danesi ist Investment Director der Kinnevik Capital Ltd. Co., einem verbundenen Unternehmen der Kinnevik AB (publ). Ausweislich
der Stimmrechtsmitteilung der Kinnevik AB (publ) vom 4. Februar 2019 ist die Kinnevik AB (publ) mit 11,94 % der Aktien indirekt
maßgeblich an der Gesellschaft beteiligt. Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung
der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Danesi einerseits und den Gesellschaften
des home24 SE-Konzerns, deren Organen oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits.
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d) |
Frau Verena Mohaupt, Partnerin und Prokuristin der Findos Investor GmbH, wohnhaft in München
Verena Mohaupt wurde 1968 in Essen geboren. Sie verfügt über einen Abschluss der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen
Wilhelms Universität in Münster (Diplom Kauffrau) und einen Master in Business Administration (MBA) vom INSEAD in Fontainebleau,
Frankreich. Frau Mohaupt verfügt über weitreichende Erfahrungen im Bereich Finanzen und Private Equity. Sie begann ihre Karriere
im Investmentbanking bei Goldman Sachs International in London; es folgten Positionen bei McKinsey & Co. sowie bei der Allianz
Capital Partners. Darüber hinaus war sie eine der Gründerinnen der ciao.com AG, einem europäischen Online Shopping Portal.
Derzeit ist Frau Mohaupt Partnerin und Prokuristin der Findos Investor GmbH, einem mittelständischen Private Equity Fund mit
Sitz in München.
Frau Mohaupt ist derzeit kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz
5 Halbsatz 1 Aktiengesetz.
Frau Mohaupt ist jedoch derzeit Mitglied in den folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz:
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Mos Mosh A/S (Mitglied des Beirats);
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* |
Reinhold Fleckenstein Jeanswear GmbH (Vorsitzende des Beirats); und
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* |
Rhenoflex GmbH (Mitglied des Beirats).
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Derzeit übt Frau Mohaupt folgende weitere wesentliche Tätigkeiten im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 5 Satz 2, Halbsatz 2 des
Deutschen Corporate Governance Kodex aus:
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Findos Investor GmbH (Partnerin und Prokuristin).
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Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Mohaupt einerseits und den Gesellschaften des home24 SE-Konzerns, deren Organen
oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits,
sodass Frau Mohaupt als unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex gilt.
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2. |
Berichte des Vorstands
a) |
Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 zur Bedienung der Greenshoe-Option im Rahmen
des Börsengangs
Die Gesellschaft hat mit Notierungsaufnahme am 15. Juni 2018 einen Börsengang mit Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum
Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten
Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) durchgeführt (der 'Börsengang').
Im Zusammenhang mit dem Börsengang hat die Gesellschaft am 1. Juni 2018 (geändert am 10. Juli 2018) mit der Rocket Internet
SE als verleihender Aktionärin und den am Börsengang beteiligten Konsortialbanken einen Übernahmevertrag sowie am 13. Juni
2018 eine Preisfestsetzungsvereinbarung abgeschlossen. Gemäß dem geänderten Übernahmevertrag und der Preisfestsetzungsvereinbarung
hatte die Gesellschaft der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Hamburg ('Berenberg'), die im Rahmen des Börsengangs als Stabilisierungsmanager fungierte, eine unwiderrufliche Option zum Erwerb von bis zu
978.261 zusätzlichen neuen Aktien gewährt (die 'Greenshoe-Option'). Die Greenshoe-Option diente dazu, Berenberg in die Lage zu versetzen, die Rücklieferungspflichten, die Berenberg unter
dem in dem Übernahmevertrag und der Preisfestsetzungsvereinbarung vereinbarten Aktiendarlehen gegenüber der Rocket Internet
SE hatte, mit neuen Aktien der Gesellschaft erfüllen zu können. Mit der Änderungsvereinbarung zum Übernahmevertrag vom 10.
Juli 2018 hat Berenberg ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Greenshoe-Kapitalerhöhung an die Rocket Internet SE abgetreten
beziehungsweise auf diese übertragen.
Berenberg hat die Greenshoe-Option am 10. Juli 2018 in voller Höhe für 978.261 Aktien ausgeübt. Vor diesem Hintergrund hat
der Vorstand in seiner Sitzung vom 10. Juli 2018 die Durchführung einer Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 zur
Schaffung von 978.261 neuen Aktien zur Bedienung der Greenshoe-Option beschlossen. Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss am
10. Juli 2018 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung um EUR 978.261,00 durch Ausgabe von 978.261 neuen Aktien der Gesellschaft an
die Rocket Internet SE wurde am 12. Juli 2018 im Handelsregister eingetragen. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung wurde das Grundkapital
der Gesellschaft von EUR 24.998.496,00 um EUR 978.261,00 auf EUR 25.976.757,00 erhöht (die 'Greenshoe-Kapitalerhöhung').
Bei der Durchführung der Greenshoe-Kapitalerhöhung wurden die gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben eingehalten.
Nach § 4 Absatz 7 der Satzung der Gesellschaft war der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit
bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 8.504.065,00 durch Ausgabe von bis zu 8.504.065
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals zu erhöhen ('Genehmigtes Kapital 2018').
Das Bezugsrecht der Aktionäre war dabei unter anderem für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals
2018 ausgeschlossen, wenn die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 erfolgte, um eine beim Börsengang der Gesellschaft
mit den Emissionsbanken vereinbarte Option zum Erwerb von zusätzlichen neuen Aktien (Greenshoe-Option) erfüllen zu können,
falls sich die Emissionsbanken im Rahmen einer etwaigen Mehrzuteilung von Aktien bestehende Aktien von bestehenden Aktionären
leihen, aber keine Aktien in entsprechender Anzahl über Stabilisierungsmaßnahmen wieder erworben haben, um diese Wertpapierdarlehen
zurückführen zu können. Dabei war vorgesehen, dass der Ausgabepreis dem Platzierungspreis der Aktien im Börsengang (abzüglich
Bankenkommissionen) zu entsprechen hatte.
Die Einräumung der Greenshoe-Option und die daraus resultierende Greenshoe-Kapitalerhöhung dienten dazu, im Zusammenhang mit
dem Börsengang zeitlich begrenzt Maßnahmen zur Stabilisierung des Börsenkurses der Gesellschaft unmittelbar nach dem Börsengang
durchführen zu können. Die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen dient dem Interesse von Emittenten wie der Gesellschaft,
Kursschwankungen nach Börseneinführung, die regelmäßig nicht auf die wirtschaftliche Situation des Emittenten, sondern auf
das Anlageverhalten von Investoren zurückzuführen sind, zu begrenzen. Die Gesellschaft hat mit Durchführung der Greenshoe-Kapitalerhöhung
entsprechende vertragliche Verpflichtungen aus dem zwischen der Gesellschaft und den Konsortialbanken geschlossenen Übernahmevertrag
erfüllt. Die neuen Aktien dienten dazu, die bestehende Wertpapierleihe gegenüber der Rocket Internet SE, die für die Durchführung
der Stabilisierungsmaßnahmen erforderlich war, zurückzuführen. Der Ausgabepreis der neuen Aktien im Rahmen der Greenshoe-Kapitalerhöhung
in Höhe von EUR 23,00 entsprach dabei dem Platzierungspreis im Rahmen des Börsengangs (abzüglich einer Bankenprovision in
Höhe von EUR 0,69 pro Aktie).
Aus den vorstehenden Erwägungen war der unter Beachtung der Vorgaben des Genehmigten Kapitals 2018 bei dessen Ausnutzung vorgenommene
Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Greenshoe-Kapitalerhöhung insgesamt sachlich gerechtfertigt.
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b) |
Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/III zur Bedienung von Ansprüchen aus virtuellen
Aktienoptionen
Gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung war der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2023, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats, einmalig oder mehrmals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um insgesamt bis zu EUR 277.350,00
durch Ausgabe von bis zu 277.350 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen zu erhöhen (das 'Genehmigte Kapital 2015/III'). Das Genehmigte Kapital 2015/III diente ausschließlich der Erfüllung von Geldforderungen, die Geschäftsführern und Mitarbeitern
der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen aus virtuellen Optionsprogrammen von 2010 und 2013/2014 (zusammen das
'Virtuelle Optionsprogramm') gegen die Gesellschaft zustehen. Der Ausgabebetrag entsprach EUR 1,00 je Aktie, wobei die Einlagen auf die neuen Aktien
durch Einbringung der Geldforderungen, die den Optionsinhabern aus dem Virtuellen Optionsprogramm gegen die Gesellschaft zustehen,
zu erbringen waren.
Zur Bedienung von Ansprüchen aus dem Virtuellen Optionsprogramm hat der Vorstand am 19. September 2018, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats vom gleichen Tage, beschlossen, das Genehmigte Kapital 2015/III durch Ausgabe von 83.253 Aktien zu einem Ausgabepreis
von EUR 1,00 je Aktie teilweise auszunutzen. Dabei wurden 25 gegenwärtige und ehemalige Mitarbeiter bzw. Mitglieder der Geschäftsführung
der Gesellschaft bzw. mit ihr verbundener Unternehmen zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien gegen Einbringungen von
Vergütungsansprüchen aus dem Virtuellen Optionsprogramm in Höhe von insgesamt EUR 83.253,00 zugelassen. Die Kapitalerhöhung
wurde am 16. Oktober 2018 ins Handelsregister eingetragen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre jeweiligen Beschlüsse über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/III nach sorgfältiger
Prüfung des Sachverhalts im besten Interesse der Aktionäre getroffen: Durch die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital
2015/III kann die Gesellschaft die Vergütungsansprüche aus virtuellen Optionen liquiditätsschonend erfüllen und zugleich eine
Incentivierung der betreffenden Führungspersonen im Einklang mit den Interessen der Gesellschaft gewährleisten. Daher lag
die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/III im Interesse der Aktionäre.
Nach der teilweisen Ausnutzung besteht das Genehmigte Kapital 2015/III gegenwärtig noch für bis zu 194.097 neue Aktien der
Gesellschaft.
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c) |
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom
10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, zur Ausgabe von Performance
Shares als virtuelle Aktienoptionen sowie zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Bezugsrechten aus Performance
Shares an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen
Unternehmen (Long Term Incentive Plan 2019 ('LTIP 2019')) sowie über die Anpassung des Bedingten Kapitals 2017 zur Bedienung
von Bezugsrechten aus Performance Shares, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch
die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 ausgegeben wurden, sowie zur entsprechenden
Änderung von § 4 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft)
Unter Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung am 19. Juni 2019 schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat vor, (i) Vorstand
und Aufsichtsrat der Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 31. Dezember 2023 virtuelle Aktienoptionen ('Performance Shares'), aus denen sich bis zu 2.096.972 Bezugsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft ('Bezugsrechte') ergeben können, an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmen (zusammen die 'Bezugsberechtigten') zu gewähren (Long Term Incentive Plan 2019 ('LTIP 2019')) sowie (ii) Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft an die Bezugsberechtigten
zur Bedienung der Bezugsrechte aus Performance Shares zu ermächtigen. Zudem soll das bestehende Bedingte Kapital 2017 in Bedingtes
Kapital 2019 umbenannt und angepasst werden, sodass neue Aktien aus dem Bedingten Kapital 2019 zur Bedienung von Bezugsrechten
aus den unter dem LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährten Performance Shares ausgeben werden
können und es soll die Satzung entsprechend geändert werden. Der Vorstand erstattet zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung
über die Gründe für die Ermächtigung zur Ausgabe von Performance Shares unter dem LTIP 2019 und der Bedienung von Bezugsrechten
aus solchen Performance Shares durch junge Aktien aus dem Bedingten Kapital 2019 diesen Bericht:
Die Gesellschaft hat im März 2017 einen Long Term Incentive Plan 2017 ('LTIP 2017') geschaffen, um Mitgliedern des Vorstands sowie Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen Performance
Shares einräumen zu können, aus denen sich Bezugsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft ergeben, welche die Gesellschaft
jedoch wahlweise mit eigenen Aktien oder Barzahlungen bedienen kann. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10 März 2017,
geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, hat dem LTIP 2017 und der Bedienung
der sich daraus ergebenden Bezugsrechte mit neuen Aktien der Gesellschaft zugestimmt und ein entsprechendes Bedingtes Kapital
2017 geschaffen.
Um den veränderten Rahmenbedingungen nach dem Börsengang der Gesellschaft Rechnung zu tragen, haben Vorstand und Aufsichtsrat
eine Anpassung des LTIP 2017 und Umbenennung in Long Term Incentive Plan 2019 beschlossen, um den Bezugsberechtigten weiterhin
Performance Shares und entsprechende Bezugsrechte einräumen zu können. Performance Shares, die bereits im Rahmen des LTIP
2017 ausgegeben wurden, werden zu gleichen Bedingungen nunmehr unter dem LTIP 2019 bedient. Neue Performance Shares werden
jedoch nur noch unter dem LTIP 2019 ausgegeben.
Die Inhaber der unter dem LTIP 2017 und LTIP 2019 ausgegebenen bzw. noch auszugebenden Performance Shares sind im Falle der
Ausübung der Performance Shares grundsätzlich zum Erhalt neuer Aktien der Gesellschaft berechtigt, wobei sich die Anzahl ihrer
Bezugsrechte je Performance Share aus der Differenz ('Wertsteigerung') zwischen dem Preis einer Aktie der Gesellschaft im Zeitpunkt der Ausübung der Performance Shares ('Ausübungskurs') und des im Zeitpunkt der Gewährung der Performance Shares festgelegten virtuellen Ausgabebetrags dividiert durch den Ausübungskurs
errechnet.
Um die Flexibilität der Gesellschaft bei Ausübung der Performance Shares durch die Bezugsberechtigten zu erhöhen, kann vorgesehen
werden, dass die Gesellschaft berechtigt ist, den Bezugsberechtigten zur Bedienung von Bezugsrechten wahlweise statt neuer
Aktien eigene Aktien zu gewähren oder Bezugsrechte durch eine Geldzahlung zu befriedigen.
Bezugsrechte dürfen ausschließlich an die Bezugsberechtigten ausgegeben werden. Insgesamt dürfen (i) bis zu 900.000 Bezugsrechte
an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und (ii) bis zu 1.196.972 Bezugsrechte an Arbeitnehmer der Gesellschaft und verbundener
Unternehmen gewährt werden. Im Rahmen der Gewährung werden die einzelnen Bezugsberechtigten sowie der Umfang der ihnen jeweils
zum Bezug anzubietenden Bezugsrechte durch den Vorstand der Gesellschaft festgelegt. Soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft
Bezugsrechte erhalten sollen, obliegt diese Festlegung und die Ausgabe der Bezugsrechte dem Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Jeder Performance Share gewährt bei Erfüllung bestimmter Erfolgsziele und dem Ablauf bestimmter Fristen grundsätzlich ein
Bezugsrecht zum Erhalt einer bestimmten Anzahl neuer Aktien der Gesellschaft, das innerhalb bestimmter Ausübungszeiträume
ausgeübt werden kann. Insgesamt können unter dem LTIP 2019 bis Ende 2023 höchstens 2.096.972 Bezugsrechte ausgegeben werden.
Zur Erfüllung der Bezugsrechte dient das Bedingte Kapital 2017, das in 'Bedingtes Kapital 2019' umbenannt und so angepasst
werden soll, dass das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 2.096.972,00 (in Worten: zwei Millionen sechsundneunzigtausend
neunhundert zweiundsiebzig Euro) durch Ausgabe von bis zu 2.096.972 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht wird
('Bedingtes Kapital 2019'). Das Bedingte Kapital 2019 dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten, die den Bezugsberechtigten aufgrund der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017,
24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 im Rahmen des LTIP 2019 (bzw. unter der vorherigen Bezeichnung LTIP 2017) gewährt wurden.
Die Bezugsaktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben. Die Einlagen auf die Bezugsaktien werden durch
die Einbringung von Vergütungsansprüchen der Bezugsberechtigten aus den ihnen gewährten Performance Shares im Wege der Sacheinlage
erbracht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung
vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019,
Performance Shares ausgegeben wurden, die Bezugsberechtigten von ihrem Ausübungsrecht in vertragsgemäßer Weise Gebrauch machen
und die Gesellschaft die Bezugsrechte weder durch eigene Aktien noch durch eine Geldzahlung erfüllt. Die neuen Aktien nehmen
vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil; abweichend hiervon nehmen die neuen Aktien von
Beginn des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres am Gewinn teil, falls die Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns des dem Entstehungsgeschäftsjahr vorhergehenden Geschäftsjahres noch keinen Beschluss gefasst
hat.
Der Anreiz für die Bezugsberechtigten bestimmt sich ganz maßgeblich nach der Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft
zwischen dem Zeitpunkt der Gewährung der Performance Shares und dem Zeitpunkt von deren Ausübung. Der Ausübungskurs, zu dem
ein Performance Share unter dem LTIP 2019 ausgeübt werden kann, entspricht dem Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im
Xetra-Handel (oder einem vergleichbarem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des Performance
Shares oder - sofern ein Performance Share an einem Tag ausgeübt wird, an dem kein Schlusskurs ermittelt wird (zum Beispiel
am Wochenende oder während eines Feiertags) - dem an dem nächsten Handelstag ermittelten Schlusskurs.
Bezugsrechte können grundsätzlich nur außerhalb bestimmter Sperrzeiten ausgegeben werden, um insbesondere dem Risiko vorzubeugen,
dass Insiderwissen ausgenutzt wird. Für eine erfolgreiche Suche nach weiteren hoch qualifizierten Mitarbeitern ist es für
die Gesellschaft hilfreich, auch neuen Mitarbeitern unterjährig die Teilnahme an dem mit dem LTIP 2019 geschaffenen attraktiven
Vergütungssystem anbieten zu können. Daher können auch solchen neuen Arbeitnehmern bzw. Vorstandsmitgliedern Performance Shares
zugesagt werden.
Den Bezugsberechtigten wachsen Ansprüche aus Performance Shares grundsätzlich über einen Zeitraum von zwölf Monaten an (vesting period). Um den Bezugsberechtigten darüber hinaus einen längerfristigen Anreiz zu geben, den Unternehmenswert im Interesse aller
Aktionäre zu steigern, sieht der Vorschlag bezüglich des LTIP 2019 zusätzlich zu dem umsatzbezogenen Erfolgsziel und dem Anwachsen
der Performance Shares eine Wartezeit für die erstmalige Ausübung der Bezugsrechte von vier Jahren vor. Im Anschluss an diese
Wartezeit ist eine Ausübung der Bezugsrechte bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich nur außerhalb folgender
Zeiträume möglich:
* |
der Zeitraum von acht Wochen vor bis zum Ablauf des Tages einer ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft;
|
* |
der Zeitraum von drei Wochen vor bis einen Tag nach der Bekanntgabe von Quartals- bzw. Halbjahresergebnissen der Gesellschaft;
und
|
* |
die letzten zwei Wochen vor Ablauf eines Geschäftsjahres bis einen Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres.
|
Hierdurch soll eine effiziente Abwicklung ermöglicht und zugleich sichergestellt werden, dass bei den Bezugsberechtigten keine
Insiderinformationen vorliegen.
Das Recht zur Ausübung der Bezugsrechte endet grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf der vierjährigen Wartefrist. Sofern Bezugsrechte
bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt werden oder ausgeübt werden können, verfallen sie entschädigungslos.
Der Beschlussentwurf bzw. die Bedingungen des LTIP 2019 schließen des Weiteren die Übertragbarkeit der Bezugsrechte grundsätzlich
aus. Hierdurch sollen die mit den Performance Shares verfolgten persönlichen Anreizwirkungen sichergestellt werden. Schließlich
bestimmen der Beschlussentwurf bzw. die Bedingungen des LTIP 2019, dass der Vorstand und - im Verhältnis zum Vorstand - der
Aufsichtsrat ermächtigt werden, die weiteren Einzelheiten über die Ausgabe von Aktien aus dem Bedingten Kapital 2019, insbesondere
die Bezugsbedingungen für die Bezugsberechtigten, festzulegen sowie von den Bedingungen dieser Ermächtigung abzuweichen, soweit
die Ermächtigung über aktienrechtliche Mindestanforderungen hinausgeht. Zu den weiteren Einzelheiten gehören insbesondere
Bestimmungen über die Aufteilung der Bezugsrechte innerhalb der berechtigten Personengruppen, Bestimmungen über Steuern und
Kosten, Regelungen zur Dividendenberechtigung vor der Ausübung der Bezugsrechte, das Verfahren für die Gewährung an die einzelnen
Bezugsberechtigten und die Ausübung der Bezugsrechte, Regelungen bezüglich des Verfalls von Bezugsrechten im Falle der Beendigung
des Arbeits- oder Dienstverhältnisses sowie Verfahrensregelungen.
|
|
III. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 26.060.010,00 und ist eingeteilt
in 26.060.010 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt somit 26.060.010. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
33.282 eigenen Aktien.
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2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Inhaberaktionäre berechtigt, die
sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft daher spätestens am Mittwoch, den 12. Juni 2019, 24:00
Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse
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home24 SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
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zugegangen sein, und die Inhaberaktionäre müssen der Gesellschaft gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
haben, dass sie zu Beginn des Mittwochs, den 29. Mai 2019, also 0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), Aktionär der Gesellschaft
waren. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes aus.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am
Mittwoch, den 12. Juni 2019, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform
(§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich (das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts). Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, wenn und soweit sie sich von dem am Nachweisstichtag
Berechtigten bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
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3. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten,
beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Falle der
Vertretung eines Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes
wie vorstehend beschrieben erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,
wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 135 Absatz
8 Aktiengesetz beziehungsweise § 135 Absatz 10 Aktiengesetz in Verbindung mit § 125 Absatz 5 Aktiengesetz gleichgestellte
Personen, Institute, Unternehmen oder Vereinigungen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt werden.
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder ihnen gemäß Artikel 53 SE-VO in
Verbindung mit § 135 Absatz 8 Aktiengesetz beziehungsweise § 135 Absatz 10 Aktiengesetz in Verbindung mit § 125 Absatz 5 Aktiengesetz
gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen oder Vereinigungen erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist
die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen
gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 135 Absatz 8 Aktiengesetz beziehungsweise § 135 Absatz 10 Aktiengesetz in Verbindung
mit § 125 Absatz 5 Aktiengesetz gleichgestellte Personen, Institute, Unternehmen oder Vereinigungen mit der Stimmrechtsausübung
bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Bevollmächtigten zurückweisen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden,
das die Gesellschaft hierfür bereithält. Das Vollmachtsformular wird von der Gesellschaft nach erfolgter Anmeldung zusammen
mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html |
zum Download bereitgehalten.
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt
werden:
inhaberaktien@linkmarketservices.de |
Alternativ kann die Bevollmächtigung auch über den Online-Service unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html |
erfolgen. Nach Aufruf des Online-Services ist den weiteren Anweisungen auf der Internetseite zu folgen. Für die Identifikation
ist die Eintrittskarte bzw. die Eintrittskartennummer bereitzuhalten.
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4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Personen als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht
nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten
der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen und dass die Stimmrechtsvertreter weder im
Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter
Weisungen zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder Anträgen entgegennehmen.
Die Erteilung einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der Hauptversammlung mittels
des Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, das die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten.
Das entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html |
zum Download bereit.
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an sie sind bis Dienstag, den
18. Juni 2019, 24:00 Uhr MESZ, eingehend zu übermitteln; sie bedürfen der Textform. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax oder auf elektronischem Wege (per E-Mail)
sind an folgende Adresse zu richten:
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home24 SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
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Alternativ kann die Bevollmächtigung auch über den Online-Service unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html |
erfolgen. Nach Aufruf des Online-Services ist den weiteren Anweisungen auf der Internetseite zu folgen. Für die Identifikation
ist die Eintrittskarte bzw. die Eintrittskartennummer bereitzuhalten.
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5. |
Weitere Rechte der Aktionäre
a) |
Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Artikel 56 SE-VO in Verbindung mit § 50 Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes
Gemäß § 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes können ein oder mehrere Aktionäre, deren
Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien)
erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ein solches Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor
der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also Sonntag, der 19. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln:
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home24 SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
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b) |
Gegenanträge von Aktionären gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 126 Absatz 1 Aktiengesetz
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung,
wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Dienstag, den 4. Juni
2019, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung und/oder
Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html |
zugänglich gemacht (vgl. Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 126 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz).
In § 126 Absatz 2 Aktiengesetz nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und dessen etwaige Begründung
nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese Gründe sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html |
beschrieben. Eine etwaige Begründung braucht insbesondere dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr
als 5.000 Zeichen beträgt.
Für die Übermittlung von Gegenanträgen nebst etwaiger Begründung ist ausschließlich folgende Adresse maßgeblich:
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home24 SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 89 210 27 298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
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Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.
Gegenanträge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs,
während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
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c) |
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit den §§ 126, 127 Aktiengesetz
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 4)
und zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 6) zu unterbreiten.
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung,
wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens Dienstag, den 4. Juni
2019, 24:00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden unverzüglich über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html |
zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.
In § 127 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Aktiengesetz sowie § 127 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit
§§ 124 Absatz 3 Satz 4, 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz sind weitere Gründe genannt, bei deren Vorliegen die Wahlvorschläge
von Aktionären nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Diese Gründe sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html |
beschrieben.
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:
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home24 SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 89 210 27 298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
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Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zu unterbreiten, bleibt unberührt. Wahlvorschläge
gelten nur dann als unterbreitet, wenn sie während der Hauptversammlung unterbreitet werden.
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d) |
Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Nach Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 131 Absatz 1 Aktiengesetz ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet sich auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html |
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6. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 124a Aktiengesetz
Ab Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung insbesondere folgende Unterlagen auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html |
abrufbar:
Zum Tagesordnungspunkt 1:
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Der festgestellte Jahresabschluss und der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, der zusammengefasste
Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Absatz 1, 289f Absatz 1 und 315a Absatz 1 des
Handelsgesetzbuchs.
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Zudem:
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Der Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 zur Bedienung der Greenshoe-Option im
Rahmen des Börsengangs;
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Der Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/III zur Bedienung von Ansprüchen aus
virtuellen Aktienoptionen; und
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* |
Der Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung der Hauptversammlung
vom 10. März 2017, geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017 und 24. Mai 2018, zur Ausgabe von
Performance Shares als virtuelle Aktienoptionen sowie zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von Bezugsrechten
aus Performance Shares an Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmen (Long Term Incentive Plan 2019 ('LTIP 2019')) sowie über die Anpassung des Bedingten Kapitals 2017
zur Bedienung von Bezugsrechten aus Performance Shares, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. März 2017,
geändert durch die Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 28. Juli 2017, 24. Mai 2018 und 19. Juni 2019 ausgegeben wurden,
sowie zur entsprechenden Änderung von § 4 Absatz 5 der Satzung der Gesellschaft).
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Die vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am Mittwoch, den 19. Juni 2019, zugänglich sein.
Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht
werden.
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7. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Die Gesellschaft verarbeitet als die im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ('Datenschutz-Grundverordnung') verantwortliche Stelle personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung,
Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Zudem verarbeitet die
Gesellschaft auch die personenbezogenen Daten eines von einem Aktionär etwaig benannten Stimmrechtsvertreters (insbesondere
dessen Namen sowie dessen Wohnort). Sofern ein Aktionär oder ein Vertreter mit der Gesellschaft in Kontakt tritt, verarbeitet
die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa
die von Aktionären oder ihren Vertretern angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel Telefonnummern).
In Abhängigkeit vom Einzelfall kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Die Gesellschaft verarbeitet beispielsweise
Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von Aktionären in der Hauptversammlung. Im Falle von zugänglich
zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem im Internet unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html |
veröffentlicht.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist nach den Artikeln 53 ff. SE-VO in Verbindung mit den §§ 118
ff. Aktiengesetz sowie § 50 des SE-Ausführungsgesetzes zwingend erforderlich, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen
und nachzubereiten sowie um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne die
Bereitstellung dieser personenbezogenen Daten ist eine Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und die Ausübung von
Stimmrechten und anderen versammlungsbezogenen Rechten nicht möglich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die SE-VO,
das SE-Ausführungsgesetz sowie das Aktiengesetz, jeweils in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Da sämtliche Aktien der Gesellschaft Inhaberaktien sind, weist die Gesellschaft jedoch darauf hin, dass Aktionäre sich unter
Wahrung Ihrer Anonymität beziehungsweise ohne Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten durch ein Kreditinstitut (Artikel
53 SE-VO in Verbindung mit § 135 Absatz 5 Aktiengesetz), Aktionärsvereinigungen oder diesen nach Artikel 53 SE-VO in Verbindung
mit § 135 Absatz 8 Aktiengesetz oder nach Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz
5 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen vertreten lassen können.
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen
wie zum Beispiel aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Satz
1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung im Wege der Auftragsverarbeitung eingesetzt
werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur
Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Das Teilnehmerverzeichnis kann von Aktionären und Aktionärsvertretern
während der Hauptversammlung (Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 129 Absatz 4 Satz 1 Aktiengesetz) und bis zu zwei Jahre
nach der Hauptversammlung (Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 129 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz) eingesehen werden.
Die Gesellschaft verwendet die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erhobenen personenbezogenen Daten nicht für Entscheidungen,
die auf automatisierter Verarbeitung beruhen (Profiling) im Sinne des Artikel 4 Nr. 4 der Datenschutz-Grundverordnung.
Die Gesellschaft beziehungsweise die damit beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen Daten der Aktionäre in
der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut der Aktionäre, das diese mit der Verwahrung ihrer Aktien der Gesellschaft
beauftragt haben (sog. Depotbank).
Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, soweit
nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften die Gesellschaft zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder
die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten
aus Anlass der Hauptversammlung. Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen haben Aktionäre ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-
und Löschungsrecht mit Blick auf ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Verarbeitung. Sollten personenbezogenen
Daten von Aktionären unrichtig oder unvollständig sein, haben diese ein Recht auf Berichtigung und Ergänzung. Die Aktionäre
können jederzeit die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern die Gesellschaft nicht rechtlich zur weiteren
Verarbeitung ihrer Daten verpflichtet oder berechtigt ist. Ferner haben die Aktionäre ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach
Kapitel III Datenschutz-Grundverordnung.
Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen, über
die Aktionäre die Gesellschaft auch für Fragen zum Datenschutz erreichen können:
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home24 SE
Greifswalder Straße 212-213
10405 Berlin
Deutschland
Telefax: +49 30 2016329499
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Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung
zu.
Die für die Gesellschaft zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:
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Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstr. 219
10969 Berlin
Deutschland
Tel.: +49 30 13889-0
Fax: +49 30 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
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Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist erreichbar unter:
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home24 SE
Greifswalder Straße 212-213
10405 Berlin
Deutschland
E-Mail: datenschutzbeauftragter@home24.de
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Diese Einberufung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
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Berlin, im Mai 2019
home24 SE
Der Vorstand
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10.05.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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