HV-Bekanntmachung: ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.07.2016 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Freitag, 10.06.2016 15:15 von DGAP
ecotel communication ag / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
10.06.2016 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ecotel communication ag
Düsseldorf
ISIN: DE0005854343
WKN: 585434
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 22. Juli 2016, um 10.00 Uhr
im Lindner Congress Hotel, Lütticher Str. 130, 40547 Düsseldorf,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
ecotel communication ag und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts für die ecotel
communication ag und den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2015
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im
Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen,
weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss
bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell
lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit
der Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn
der ecotel communication ag zum 31. Dezember 2015 in Höhe von
EUR 4.271.652,63
a) einen Betrag von EUR 807.300,00 zur Zahlung einer
Dividende von EUR 0,23 je dividendenberechtigter Stückaktie
zu verwenden,
b) einen Betrag von EUR 3.400.000,00 in die
Gewinnrücklagen einzustellen und
c) den verbleibenden Betrag von EUR 64.352,63 auf
neue Rechnung vorzutragen.
Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 25. Juli 2016.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt,
dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien hält, die nicht
dividendenberechtigt wären. Bis zur Hauptversammlung kann sich
die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern.
In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden,
der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,23 je
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2016 sowie für eine etwaige prüferische
Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2016
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit
Beendigung der für den 22. Juli 2016 einberufenen
Hauptversammlung. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats sind
daher neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß § 7 Abs. 2 Satz
1 der Satzung vorbehaltlich einer kürzeren Festlegung der
Amtszeit für einzelne oder alle Aufsichtsratsmitglieder von
den Aktionären für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr nach Beginn ihrer Amtszeit beschließt.
Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung
zur Beendigung dieser Hauptversammlung und für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:
a) Herrn Dr. Norbert Bensel, Geschäftsführer der NB
Consult, Vorstand der EL-Net Consulting AG, München,
wohnhaft in Berlin;
b) Herrn Dr. Thorsten Reinhard, Rechtsanwalt und
Notar, Partner (Member) der Noerr LLP, London (GB), wohnhaft
in Kronberg im Taunus;
c) Herrn Mirko Mach, Geschäftsführender
Gesellschafter der MPC Service GmbH, Heidelberg, wohnhaft in
Heidelberg;
d) Herrn Sascha Magsamen, Vorstand der PVM Private
Values Media AG, Frankfurt, der Impera Total Return AG,
Frankfurt, der Inspire AG, Salzkotten, der Spobag AG,
Düsseldorf sowie Geschäftsführer der Präzisionsdreherei
Johann Kölbel Nachfolger GmbH, Frankfurt, wohnhaft in
Oestrich-Winkel, Rheingau-Taunus-Kreis;
e) Frau Brigitte Holzer, geschäftsführende CFO der
PPRO Financial Ltd, London (GB), Geschäftsführerin PPRO
Payment Services Ltd, London, Geschäftsführerin WKV prepaid
GmbH, Wien, Geschäftsführerin Pay Plus Services GmbH,
München; Geschäftsführerin PPRO Holding GmbH, München,
Geschäftsführerin Holzer Holding GmbH, Berg, wohnhaft in
Berg;
f) Herrn Tim Schulte Havermann, Geschäftsführer
LaBrea Vermögensverwaltung GmbH, Berlin, Geschäftsführer
conCapital Vermögensverwaltung GmbH, Berlin, Geschäftsführer
TMT Gruppe GmbH, Berlin, wohnhaft in Recklinghausen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu
lassen.
Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich auf die
Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
festgelegten Ziele.
Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidatinnen
und Kandidaten sind den auf unserer Homepage unter
http://www.ecotel.de/hv2016 eingestellten Lebensläufen zu
entnehmen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert,
dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
können.
Von den vorgeschlagenen Personen erfüllt Frau Brigitte Holzer
die Anforderungen an den Finanzexperten im Sinne von § 100
Abs. 5 AktG.
Der Aufsichtsrat beabsichtigt im Fall der Wahl der
vorgeschlagenen Personen, Herrn Dr. Norbert Bensel zu seinem
Vorsitzenden zu wählen.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Dr. Norbert Bensel hat die folgenden Mitgliedschaften in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen inne:
- Mitglied des Aufsichtsrats der Praktiker AG i.L.,
Kirkel;
- Mitglied des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker
Deutschland GmbH i.L., Hamburg;
- Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der IAS
Institut für Arbeits- und Sozialhygiene AG, Berlin;
- Mitglied des Aufsichtsrats der Compass Group
Deutschland GmbH, Eschborn;
- Mitglied des Beirats der BREUER
Nachrichtentechnik GmbH, Bonn;
- Vorsitzender des Beirats der IQ Martrade Holding-
und Managementgesellschaft mbH, Düsseldorf.
Herr Dr. Thorsten Reinhard hat die folgenden Mitgliedschaften
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen inne:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ISS Facility
Services Holding GmbH, Düsseldorf;
- Mitglied des Aufsichtsrats der Wackler Holding
SE, München;
- Mitglied des Aufsichtsrats der ISS VSG GmbH,
Lübbenau.
Herr Mirko Mach ist nicht Mitglied in Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Herr Sascha Magsamen hat die folgenden Mitgliedschaften in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen inne:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der MediNavi AG,
München;
- stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Ecolutions GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main;
- stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Tyros AG, Hamburg;
- Mitglied des Aufsichtsrats der ICM Media AG,
Frankfurt am Main.
Frau Brigitte Holzer ist nicht Mitglied in Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen.
Herr Tim Schulte Havermann hat die folgenden Mitgliedschaften
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen inne:
- Aufsichtsratsvorsitzender ecoblue AG, München.
- Aufsichtsratsvorsitzender PIAG Proinvest Real
Estate AG, Dresden.
Zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der ecotel
communication ag, deren Konzerngesellschaften, den Organen der
ecotel communication ag oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen persönliche oder
gesellschaftliche Beziehungen i. S. d. Ziffer 5.4.1. Abs. 4
des Deutschen Corporate Governance Kodex wie folgt:
Die MPC Service GmbH, deren Geschäftsführender Gesellschafter
Herr Mirko Mach ist, steht aufgrund eines
Handelsvertretervertrages sowie eines Beratervertrages zur
Unterstützung im Projektmanagement in Geschäftsbeziehung zur
ecotel communication ag. Weitergehende Informationen zu diesen
Vertragsbeziehungen sind auch im Konzernabschluss (Seite 99
Geschäftsbericht 2015) abgebildet.
Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats
keine weiteren Beziehungen i. S. d. Ziffer 5.4.1. Abs. 4 des
Deutschen Corporate Governance Kodex.
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre
Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf
es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 1. Juli 2016 (0.00
Uhr MESZ) zu beziehen ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der
Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform in
deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 15.
Juli 2016 (24.00 MESZ) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer
oder E-Mail-Adresse zugehen:
ecotel communication ag
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär,
wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum
Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben
lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu
erfragen sind.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres
Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das
Recht, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die
Erteilung von Weisungen der Textform. Soweit keine ausdrückliche oder
eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden
sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem
jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld
noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen
entgegennehmen. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten sowie das
Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte. Es steht auch unter http://www.ecotel.de/hv2016 zum
Download zur Verfügung.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner können der Nachweis
über die Bestellung eines Bevollmächtigten und das Vollmachts- und
Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
ecotel communication ag
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: ecotel@better-orange.de
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sollen der
Gesellschaft aus organisatorischen Gründen, sofern sie nicht während
der Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum Ablauf des 21.
Juli 2016 (24.00 MESZ) zugehen. Darüber hinaus bieten wir form- und
fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der genannten befristeten
Möglichkeit der Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter - eine Erteilung von Vollmachten nach
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs.
1 AktG
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122
Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (das entspricht 175.500 Stückaktien) oder den anteiligen
Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen (das entspricht
500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher
Zugangstermin ist also der 21. Juni 2016 (24.00 Uhr MESZ). Später
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu
übermitteln:
ecotel communication ag
- Der Vorstand -
Prinzenallee 11
40549 Düsseldorf
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit §
122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und
dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder des
Aufsichtsrats unterbreiten.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der
Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 7. Juli
2016 (24.00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, den anderen
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der
Begründung unverzüglich im Internet unter http://www.ecotel.de/hv2016
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls dort veröffentlicht.
Gegenanträge werden - anders als Wahlvorschläge - nur dann zugänglich
gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen sind.
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und 3 AktG genannten Gründen braucht
der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht
zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf
und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht
werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
beigefügt sind.
Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sind
ausschließlich an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zu übermitteln:
ecotel communication ag
Frau Annette Drescher
Prinzenallee 11
40549 Düsseldorf
oder per Telefax: 0211 / 55 007 977
oder per E-Mail: investorrelations@ecotel.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden im Hinblick
auf die Veröffentlichung nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie
während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden
Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und
Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu
stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft zu geben über Angelegenheiten
der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptverhandlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ecotel.de/hv2016 zur
Verfügung.
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie
weitere Informationen nach § 124a AktG sind alsbald nach der
Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.ecotel.de/hv2016 zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Prinzenallee 11, 40549 Düsseldorf,
sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt. Es wird
darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung bereits mit
der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge
getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch
mit einfacher Post unternehmen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 3.510.000
nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen
also 3.510.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien.
Düsseldorf, im Juni 2016
ecotel communication ag
Der Vorstand
10.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ecotel communication ag
Prinzenallee 11
40549 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 211 550070
Fax: +49 211 55007977
E-Mail: presse@ecotel.de
Internet: http://ecotel.de/
ISIN: DE0005854343
WKN: 585434
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Freiverkehr in Berlin,
Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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