HV-Bekanntmachung: Diskus Werke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.07.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Montag, 23.05.2016 15:25 von DGAP
Diskus Werke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.05.2016 15:21
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
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DISKUS WERKE AG
Frankfurt am Main
- ISIN DE 0005538607 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Montag, den 4.
Juli 2016, um 10.30 Uhr im Mövenpick Hotel Frankfurt City, Den Haager
Straße 5, 60327 Frankfurt am Main stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der DISKUS WERKE AG zum 31.
Dezember 2015, des Konzernlageberichts der DISKUS WERKE AG
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015
Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der
DISKUS WERKE AG, Gutleutstraße 175, 60327 Frankfurt am Main,
eingesehen werden. Auf Verlangen werden sie jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos übersandt. Sie werden der
Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum
31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft
in Höhe von EUR 3.243.425,78 wie folgt zu verwenden:
─ Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,21 EUR
auf jede der gewinnanteilsberechtigten 9.677.413 2.032.256,73
Stückaktien:
─ Vortrag auf neue Rechnung: EUR
1.211.169,05
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt keine eigenen
Aktien. Sollte die Gesellschaft im Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des
Bilanzgewinns eigene Aktien halten, vermindert sich der
auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf
eigene Aktien entfällt. Der Gewinnvortrag verändert sich
gegenläufig um den gleichen Betrag.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Dornbach GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Darmstadt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
6. Wahl von zwei neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats
Die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Herr Günter
Rothenberger und Herr Peter Heinz enden mit Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2016. Die Herren sind zu einer
erneuten Kandidatur bereit. Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§
96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) und § 8 der
Satzung der Gesellschaft aus sechs von den Aktionären zu
wählenden Aufsichtsratsmitgliedern. Die Hauptversammlung ist
bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
a. Herr Günter Rothenberger, Geschäftsführer der
Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH, wohnhaft in Bad
Homburg v.d.H., wird bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.
b. Herr Peter Heinz, Unternehmensberater, wohnhaft
in Frankfurt am Main, wird bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht
ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung nachweisen.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (13. Juni 2016, 0:00
Uhr) beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft spätestens bis Ablauf des 27. Juni 2016 unter folgender
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
DISKUS WERKE AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 3.1.1 General Meetings
D-60261 Frankfurt am Main
Fax: 069 136-26351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Stimmrechtsvertretung
Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen
Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird
hingewiesen.
Anträge und Vorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt
der Tagesordnung sind ausschließlich zu richten an die
DISKUS WERKE AG
Vorstandssekretariat
Gutleutstraße 175
60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069/240008-40
Telefax: 069/240008-39
E-Mail: ir@diskus-werke.de
Frankfurt am Main, im Mai 2016
DISKUS WERKE AG
Der Vorstand
23.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Diskus Werke AG
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Deutschland
E-Mail: ir@diskus-werke.de
Internet: http://www.diskus-werke.ag
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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