HV-Bekanntmachung: Dahlbusch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.09.2015 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Donnerstag, 13.08.2015 15:15 von DGAP
Dahlbusch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
13.08.2015 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der
EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Dahlbusch AG
Gelsenkirchen
Wertpapierkennnummern 521300 und 521303
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung unserer
Gesellschaft am
Donnerstag, den 24. September 2015, um 14:30 Uhr,
in den 'Industrie-Club' der Arbeitgeberverbände Emscher Lippe,
Zeppelinallee 51, 45883 Gelsenkirchen
ein.
Es ist folgende TAGESORDNUNG vorgesehen:
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. April 2014 bis
zum 31. März 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
2. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2014/2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr
2014/2015 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2014/2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr
2014/2015 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015/2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2015/2016 zu wählen.
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
1. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 9 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem
Depot führenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres
Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:
Dahlbusch AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1. General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax-Nr.: 0 69/1 36 - 2 63 51
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den im
Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt, d. h. auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag) und somit auf den Beginn des 3. September
2015 beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung
spätestens bis zum Ablauf des 17. September 2015 unter der
genannten Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen
in deutscher Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
ihre Depot führende Bank möglichst frühzeitig zu
benachrichtigen. Aktionäre, die bei ihrer Depot führenden Bank
rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der
Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu
veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die
Anmeldung werden in diesen Fällen durch die Depot führende
Bank vorgenommen.
Gegen Vorlage der Eintrittskarte werden den Aktionären oder
ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung die
Stimmrechtskarten zur Ausübung des Stimmrechts ausgehändigt.
2. Bedeutung des Nachweisstichtages (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum
für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung
des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass
er zum Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine
Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Stichtag
erworben haben, können somit - unbeschadet der Möglichkeit von
Bevollmächtigungen im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und
Erwerber - nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis
erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt,
wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für
eine eventuelle Dividendenberechtigung.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten
Aktionäre, die die oben genannten Voraussetzungen für eine
Teilnahme an der Hauptversammlung und für eine Ausübung des
Stimmrechts erfüllen, haben auch die Möglichkeit, ihr
Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder einen
sonstigen Dritten, auszuüben.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft hat in Textform (§
126 b BGB) zu erfolgen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr
als einer Person Vollmacht erteilt, kann eine oder können
mehrere der bevollmächtigten Personen von der Gesellschaft
zurückgewiesen werden. Aktionäre können für die
Vollmachtserteilung die Rückseite des
Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung erhalten,
benutzen. Es ist auch möglich, dass Aktionäre eine gesonderte
Vollmacht in Textform ausstellen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden
oder vorab durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an
folgende Adresse erfolgen:
Dahlbusch AG
- Unternehmenskommunikation -
Haydnstraße 19
45884 Gelsenkirchen
Telefax: 02 09/1 68 - 20 14
E-Mail: kommunikation@nsg.com
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 14:00 Uhr die Ein-
und Auslasskontrolle zur Hauptversammlung im Industrie-Club
der Arbeitgeberverbände Emscher Lippe, Zeppelinallee 51, 45883
Gelsenkirchen, zur Verfügung.
Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135
Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellten Personen und
Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135
Aktiengesetz zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen
jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder
Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 Aktiengesetz die
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
4. Rechte der Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,-
(dies entspricht 19.559 Aktien) erreichen, können gemäß § 122
Abs. 2 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft spätestens
bis zum 24. August 2015, 24:00 Uhr, zugehen.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu
übermitteln:
Dahlbusch AG
- Vorstand -
Haydnstraße 19
45884 Gelsenkirchen
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Satz 1 i.
V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie
mindestens seit dem 24. Juni 2015, 0:00 Uhr, Inhaber der
erforderlichen Anzahl an Aktien sind.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter dem Link IR Deutsche Gesellschaften
(unter dem Menüpunkt 'Über uns') auf der Internetseite
www.pilkington.de veröffentlicht.
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 Aktiengesetz berechtigt,
Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der
Tagesordnung zu übersenden. Jeder Aktionär kann zudem gemäß §
127 Aktiengesetz einen Vorschlag zur Wahl von Abschlussprüfern
machen. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, müssen sie der Gesellschaft mit
Begründung und mit Nachweis der Aktionärseigenschaft
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 9.
September 2015, 24:00 Uhr, an folgende Adresse zugehen:
Dahlbusch AG
- Unternehmenskommunikation -
Haydnstraße 19
45884 Gelsenkirchen
Telefax: 02 09/1 68 - 20 14
E-Mail: kommunikation@nsg.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich
gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 Aktiengesetz werden
zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung
sowie etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unter dem
Link IR Deutsche Gesellschaften (unter dem Menüpunkt 'Über
uns') auf der Internetseite www.pilkington.de veröffentlicht.
Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern
gelten die vorstehenden Regelungen gemäß § 127 Aktiengesetz
sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht
begründet zu werden.
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
einem verbundenen Unternehmen.
Diese Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz sind unter
dem Link IR Deutsche Gesellschaften (unter dem Menüpunkt 'Über
uns') auf der Internetseite www.pilkington.de abrufbar.
5. Veröffentlichungen von Unterlagen auf der
Internetseite der Gesellschaft
Die gemäß § 124 a Aktiengesetz auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen,
insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung, die der
Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von
Aktionären und weitere Informationen stehen unter dem Link IR
Deutsche Gesellschaften auf der Internetseite
www.pilkington.de zur Verfügung.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung
unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom
13. August 2015 veröffentlicht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten.
6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit
jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 1.685.320 Stück (Angabe
gemäß § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG).
Gelsenkirchen, im August 2015
- Der Vorstand -
13.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Dahlbusch Aktiengesellschaft
Haydnstraße 19
45884 Gelsenkirchen
Deutschland
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Internet: http://dahlbusch.de
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