HV-Bekanntmachung: BHS tabletop Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2014 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Mittwoch, 07.05.2014 15:10 von DGAP
BHS tabletop Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
07.05.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Selb/Bayern
ISIN-Nr. DE0006102007
Wertpapier-Kenn-Nr. 610200
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zur
110. Ordentlichen Hauptversammlung
der BHS tabletop AG
am Mittwoch, den 25. Juni 2014,
um 11:00 Uhr
im Hotel Hilton Munich City,
Rosenheimer Str. 15, 81667 München.
Tagesordnungspunkte
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
BHS tabletop AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2013, des
Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des
Berichts des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 26. März 2014
gebilligt und den Jahresabschluss der BHS tabletop AG damit
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 1.365.120,00 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,40 je EUR 1.365.120,00
Aktie
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2014
zu bestellen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 18 der
Satzung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in Textform und in
deutscher Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre
haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in
Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis hat sich auf den
Beginn des 4. Juni 2014, 0:00 Uhr Ortszeit (Nachweisstichtag) zu
beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens Mittwoch,
den 18. Juni 2014 zugegangen sein:
BHS tabletop AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Deutschland
Fax-Nr. +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend
genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
Bedeutung des Nachweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben
hierfür keine Bedeutung. Auch im Falle einer vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; das
heißt, Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Erwerb und den Hinzuerwerb von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf
die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine
eventuelle Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können das Stimmrecht aus ihren Aktien durch einen
Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Institut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein
Formular für die Erteilung einer Vollmacht, um dessen Verwendung wir
bitten, wird mit der Eintrittskarte übersandt. Das Formular kann auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und dort unter
'Hauptversammlung' abgerufen werden. Wenn ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden
soll, besteht ein Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institute oder
Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen,
weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere der weiteren Bevollmächtigten
zurückweisen.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann entweder
am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle vorgewiesen oder
der Gesellschaft an nachstehende Adresse, E-Mail-Adresse bzw.
Faxnummer übermittelt werden:
BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
Fax: +49 9287 73-1114
E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, einen
Mitarbeiter der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen. Der Stimmrechtsvertreter oder ein von ihm bestellter
Vertreter darf das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter
Weisungen ausüben. Vollmacht und Weisungen für den
Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich übermittelt werden.
Entsprechende Vordrucke erhalten Sie zusammen mit der Eintrittskarte
und können ferner auf der Internetseite der Gesellschaft unter der
Adresse www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und
dort unter 'Hauptversammlung' abgerufen werden. Die ausgefüllten
Vollmachts- und Weisungsvordrucke müssen bis einschließlich Montag,
den 23. Juni 2014 der Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen
sein:
BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
Auch im Falle einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach
den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 8.724.684,66 und ist in
3.412.800 nennwertlose Inhaberstückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl
der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt damit 3.412.800.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131
Absatz 1 AktG
a. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage
beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens
bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind. Das Verlangen
muss der Gesellschaft schriftlich (ersatzweise auch in
elektronischer Form gemäß § 126a BGB) mindestens 30 Tage vor
der Versammlung, also bis zum Sonntag, den 25. Mai 2014, 24:00
Uhr Ortszeit unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse
zugehen:
BHS tabletop AG
Hauptversammlung
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
per E-Mail: hauptversammlung@bhs-tabletop.de
b. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 AktG
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen
Gegenantrag mit Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung zu stellen. Gegenanträge zur Hauptversammlung,
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft,
werden gemäß § 126 Absatz 1 AktG im Internet unter
www.bhs-tabletop.de über den Link 'Investor Relations' und
dort unter 'Hauptversammlung' zugänglich gemacht.
Voraussetzung für die Zugänglichmachung ist, dass die Anträge
mit dem Nachweis der Aktionärseigenschaft spätestens bis
Dienstag, den 10. Juni 2014, 24:00 Uhr Ortszeit bei der unter
a. genannten Adresse bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die
Gegenanträge können bis zu diesem Zeitpunkt auch per Telefax
(nur: +49 9287 73-1114) übermittelt werden.
Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht gemäß § 126
Absatz 2 AktG von der Gesellschaft unter bestimmten
Voraussetzungen nicht über die Internetseite zugänglich
gemacht zu werden.
Gegenanträge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab
fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung
nur dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu
stellen, ohne dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht
übermittelt wurden, bleibt unberührt.
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung
Wahlvorschläge zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgesehenen
Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschaft und des Konzerns zu
machen. Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 5 werden gemäß §§
127, 126 Absatz 1 AktG im Internet unter www.bhs-tabletop.de
über den Link 'Investor Relations' und dort unter
'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. Voraussetzung für die
Zugänglichmachung ist, dass die Vorschläge mit dem Nachweis
der Aktionärseigenschaft spätestens bis Dienstag, den 10. Juni
2014, 24:00 Uhr Ortszeit bei der unter a. genannten Adresse
bzw. E-Mail-Adresse eingehen. Die Wahlvorschläge können bis zu
diesem Zeitpunkt auch per Telefax (nur: +49 9287 73-1114)
übermittelt werden. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet
zu werden.
Wahlvorschläge sind, auch wenn sie der Gesellschaft vorab
fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung
nur dann gestellt, wenn sie dort ausdrücklich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Wahlvorschläge zu dem Tagesordnungspunkt 5 zu stellen, ohne
dass diese zuvor der Gesellschaft fristgerecht übermittelt
wurden, bleibt unberührt.
Ein Wahlvorschlag braucht gemäß §§ 127, 126 Absatz 2 AktG von
der Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht über
die Internetseite zugänglich gemacht zu werden.
Wahlvorschläge von Aktionären zu der unter Tagesordnungspunkt
5 vorgesehenen Wahl werden nur zugänglich gemacht, wenn sie
den Namen, den Wohnort und den ausgeübten Beruf der
vorgeschlagenen Person, bei juristischen Personen die Firma
und den Sitz, enthalten.
c. Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich gemäß § 131 Absatz 1 und 4 AktG auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Der Vorstand darf die Auskunft unter bestimmten, in § 131
Absatz 3 AktG aufgeführten Voraussetzungen verweigern.
Gemäß § 19 Absatz 3 der Satzung ist der Leiter der
Hauptversammlung ermächtigt, in der Hauptversammlung das
Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu
beschränken; er ist insbesondere ermächtigt, das Frage- und
Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für
einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich
angemessen zu beschränken.
Hinweis auf Internetseite
Die Einladung zur Hauptversammlung, die unter Tagesordnungspunkt 1
genannten Unterlagen und die gemäß § 124a AktG zugänglich zu machenden
Unterlagen sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung können im Internet unter www.bhs-tabletop.de über den
Link 'Investor Relations' und dort unter 'Hauptversammlung' eingesehen
werden.
Selb, im Mai 2014
BHS tabletop AG
Der Vorstand
07.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BHS tabletop Aktiengesellschaft
Ludwigsmühle 1
95100 Selb
Deutschland
E-Mail: schubert.m@bhs-tabletop.de
Internet: http://www.bhs-tabletop.de
ISIN: DE0006102007
WKN: 610200
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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