Gericht: Firmenevents dürfen 'Bauernhofolympiade' heißen

Donnerstag, 07.12.2017 12:42 von

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Eine Eventfirma darf Veranstaltungen für Unternehmen mit dem Titel "Bauernhofolympiade" vermarkten. Das entschied das Münchner Oberlandesgericht am Donnerstag in einer Berufungsverhandlung wegen einer Klage des Deutschen Olympischen Sportbunds. Der Verband vertritt das Internationale Olympische Komitee in Deutschland und hatte eine Münchner Firma abgemahnt, weil sie seiner Ansicht nach unerlaubt den Ruf der Olympischen Spiele für sich nutzt. Das sei ein Verstoß gegen das Olympiaschutzgesetz.

Die "Bauernhofolympiade" genannte Veranstaltung soll mit Spielen wie Heugabelwerfen, Wettsägen und Traktorparcours den Zusammenhalt der Mitarbeiter stärken. Die Richter konnten darin aber keinen sogenannten Imagetransfer erkennen (Az: 29 U 2233/17). Der Anwalt des Sportbunds kündigte an, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu prüfen./fm/DP/zb

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