Evotec-Aktie legt um 1,06 Prozent zu (13,35 €)

Donnerstag, 18.04.2024 14:12 von

Am deutschen Aktienmarkt hat sich heute der Anteilsschein von Evotec zwischenzeitlich um 1,06 Prozent verteuert. Der Kurs des Anteilsscheins legte um 14 Cent zu. Die Aktie wird an der Börse gegenwärtig mit 13,35 Euro bewertet. Die Evotec-Aktie steht damit immer noch besser da als der Gesamtmarkt, gemessen am MDAX (MDAX ). Der MDAX notiert aktuell bei 26.090 Punkten. Das entspricht lediglich einem Plus von 0,63 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Den bisher höchsten Kurs verzeichnete das Wertpapier von Evotec am 2. März 2000. Seinerzeit kostete das Wertpapier 91,93 Euro, also 78,58 Euro mehr als zur Stunde.

Das Unternehmen Evotec

Die Evotec SE erforscht und entwickelt in Zusammenarbeit mit und im Dienste von Unternehmen aus der Pharma- und Biotechnologiebranche Wirkstoffe, die die Basis für neuartige Medikamente bilden. Das Unternehmen verfügt nach eigenen Angaben über eine umfangreiche Expertise in der Wirkstoffforschung und eine industrialisierte Technologieplattform, um die Entwicklung innovativer niedermolekularer Substanzen entlang des gesamten Forschungsprozesses vorantreiben zu können. Evotec konzentriert sich auf die therapeutischen Kernbereiche Neurologe, Schmerzen, Diabetes und-folgeerkrankungen, Onkologie sowie Entzündungs- und Infektionskrankheiten.

So schlagen sich die Aktien der Wettbewerber

Auf dem Markt sieht sich Evotec einigen Wettbewerbern gegenüber.

So sehen Analysten die Evotec-Aktie

Die Aktie von Evotec wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Deutsche Bank Research hat Evotec von "Hold" auf "Buy" hochgestuft, das Kursziel aber von 20 auf 19 Euro gesenkt. Das Biotech-Unternehmen sollte 2024 eine positive Trendwende bei der Gewinnentwicklung vollziehen, schrieb Analyst Falko Friedrichs in einer am Freitag vorliegenden Studie. Zudem sollte die Chef-Lücke bald geschlossen werden.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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