Dr. Greger & Collegen: UniCredit Bank AG zu Schadensersatz in zweistelliger Millionenhöhe verurteilt
Mittwoch, 05.03.2014 10:20 von DGAP
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: UniCredit Bank AG zu Schadensersatz in
zweistelliger Millionenhöhe verurteilt
05.03.2014 / 10:14
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Das Landgericht München I hat aktuell über eine Vielzahl von Klagen gegen
die UniCredit Bank AG zu entscheiden, in denen es um Schadensersatz aus
Currency-Related-Swapgeschäften (sogenannte CRS-Verträge) geht. Hierbei
handelt es sich um wechselkursabhängige Spekulationsgeschäfte, die von der
UniCredit Bank AG ab Januar 2006 unter dem Namen Zinssatzswap mit
Währungskomponente zur Senkung bestehender Zinsaufwendungen an ihre
damaligen TOP-Kunden verkauft wurden. Anstelle der in Aussicht gestellten
Zinsreduzierung sieht sich die damalige Zielgruppe für diese Geschäfte, in
der Regel mittelständische Betriebe, heute mit finanziellen Schäden in
Millionenhöhe konfrontiert, die nicht selten sogar deren Existenz
gefährden.
HypoVereinsbank-Kunden setzen sich erfolgreich zur Wehr
Bereits in der Vergangenheit hat sich eine Vielzahl geschädigter Anleger an
die Kanzlei Dr. Greger & Collegen gewendet, um sich gegen die ruinösen
Zahlungsverpflichtungen zur Wehr zu setzen. Dies mit Erfolg. Aktuell sind
in dieser Angelegenheit die ersten beiden Entscheidungen ergangen, in denen
gerichtlich festgestellt wurde, dass die aus diesen CRS-Verträgen
entstandenen Schäden von der UniCredit Bank vollständig zu ersetzen sind
und hierauf keine Zahlungen geleistet werden müssen. Hierbei handelt es
sich um die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen erstrittenen
erstinstanzlichen Urteile des Landgerichts München I aus Januar und Februar
2014.
Landgericht München bescheinigt HVB ein Beratungsdesaster
Die beiden für die Verfahren zuständigen Kammern folgten der Argumentation
der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, wonach die Risikoaufklärung der
HypoVereinsbank verharmlosend und beschwichtigend erfolgte. Die für die
beiden Verfahren zuständigen Richter fanden hierfür deutliche Worte und
sprachen nicht nur von einer massiven fehlerhaften Beratung, einem
Beratungsdesaster oder einer Meisterleistung der Wortverdrehung, sondern
auch von einer bewussten Irreführung durch die Bank. Die Art und Weise der
Darstellung dieses Spekulationsgeschäfts sei eine Beschönigung und ein
massives Indiz dafür, den Kunden nicht adäquat aufklären, sondern
"beschwatzen" zu wollen.
Vertrauenserweckende Hausbank contra windige Kapitalanlagevermittler
Das Landgericht München I argumentierte bei der Begründung seiner
Entscheidung unter anderem damit, dass sich die von der Kanzlei Dr. Greger
& Collegen vertretene Klägerin nicht etwa an einen windigen
Kapitalanlagevermittler gewendet hätte, um durch hochspekulative Geschäfte
Geld zu verdienen, sondern dass sie vielmehr von ihrer Hausbank
angesprochen wurde, die einen erheblichen Vertrauensvorschuss für sich in
Anspruch nahm und ihren Kunden derartige Geschäfte empfahl. In dieser
Situation durfte die Klägerin davon ausgehen, dass sie von ihrer Hausbank
nicht in potentiell ruinöse Wettgeschäfte verwickelt wird, sondern dass die
Bank im Sinne des Kunden handelt.
Gute Chancen für CRS-Geschädigte
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan
Greger (www.dr-greger.de), der insbesondere gegen die UniCredit Bank AG
eine Vielzahl geschädigter Swapkunden vertritt, sieht auch für die weiteren
geschädigten CRS-Vertragspartner der HypoVereinsbank sehr gute Chancen, den
von der Bank angerichteten Schaden nicht ausgleichen zu müssen. "Da bereits
die regelmäßig zur Verwendung gekommene schriftliche Produktpräsentation in
mehreren Punkten vom Gericht als beschönigend, falsch und irreführend
gerügt wurde, sind die vorliegenden aktuellen Entscheidungen für alle
Kunden, die damit zum Abschluss des Zinssatzswaps mit Währungskomponente
überredet wurden, wegweisend und hochbrisant.", so Rechtsanwalt Dr. Stephan
Greger. Er rät allen betroffenen Anlegern, sich unbedingt zeitnah
anwaltlich beraten zu lassen, um individuell zu überprüfen, ob die
HypoVereinsbank den Ausgleich des angefallenen Schadens fordern kann oder
nicht. Das Landgericht München I bestätigte, dass sich die Bank vorliegend
nicht auf die Einrede der Verjährung berufen kann.
Ende der Finanznachricht
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