Diesel-Fahrverbote in Hamburg stehen bevor - Warten auf Gericht

Freitag, 18.05.2018 07:39 von

HAMBURG (dpa-AFX) - In der kommenden Woche könnten in Hamburg die bundesweit ersten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in Kraft treten. Die Vorbereitungen für zwei Straßenabschnitte im Stadtteil Altona-Nord dazu laufen. Seit Dienstag werden insgesamt 55 Umleitungs- und 49 Verbotsschilder an den betroffenen Abschnitten angebracht.

Der genaue Termin bleibt aber unklar, bis die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zu dessen Urteil vom Februar vorliegt. Das Gericht hatte darin Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erachtet, um die Belastung der Luft mit Stickoxiden zu verringern. Die Urteilsbegründung ist wichtig für die Hamburger Behörden, um die rechtlichen Vorgaben des Gerichts korrekt umsetzen zu können. Sie ist bereits leicht überfällig und jeden Tag zu erwarten.

Dabei geht es um juristische Klarheit darüber, was mit der geforderten Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gemeint ist. Laut dem Hamburger Luftreinhalteplan soll ein 580 Meter langer Abschnitt der Max-Brauer-Allee für Dieselfahrzeuge gesperrt werden, die nicht die moderne Abgasnorm Euro-6 erfüllen. Möglicherweise ist das aber nicht verhältnismäßig im Sinne des Urteils.

Das Gericht hatte im Hinblick auf die Einführung von Fahrverboten für die Umweltzone Stuttgart erklärt, dass Diesel-Pkw mit der älteren Abgasnorm Euro-5 nicht vor dem 1. September 2019 mit Fahrverboten belegt werden dürften. Aus der Begründung soll nun klar werden, ob das auch für die Max-Brauer-Allee in Hamburg gilt. Bislang ist vorgesehen, dort für Euro-5-Diesel ebenfalls ein Verbot zu erlassen.

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) waren in Hamburg zum Jahresanfang 264 406 Diesel-Pkw zugelassen. Davon erfüllten 96 356 Wagen die sauberste Euro-6-Norm, 80 803 die Euro-5-Norm, die anderen Euro-4 und schlechter. Zwischen 87 247 und 168 050 Hamburger Pkw wären von dem Fahrverbot in der Max-Brauer-Allee betroffen, je nach Ausgestaltung. Das Verbot würde aber auch für von außen einfahrende Dieselautos der jeweiligen Schadstoffklasse gelten.

Ebenfalls unter ein Fahrverbot fällt ein rund 1,6 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße. Dieser soll aber nur für ältere Diesel-Lkw gesperrt werden, nicht für Pkw. Ausgenommen sind zudem Rettungsfahrzeuge, Anwohner und deren Besucher, Müllwagen, Lieferfahrzeuge und Taxis, sofern sie Passagiere aufnehmen oder absetzen.

Die Polizei will in den ersten Tagen des Fahrverbots die Autofahrer informieren, aber noch keine Bußgelder verhängen. Später kostet ein Verstoß ein Verwarn- oder Bußgeld von 25 Euro für Pkw und 75 Euro für Lkw. Zur Kontrolle muss die Polizei in die Fahrzeugpapiere schauen, weil den Pkw oft nicht anzusehen ist, welche Abgasnorm sie erfüllen./egi/DP/jha

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