Darf der Kanzleramtsminister ein Wahlprogramm schreiben?

Dienstag, 11.04.2017 12:02 von

Der CDU-Politiker Peter Altmaier ist eines der mächtigsten Mitglieder der Bundesregierung. Nun übernimmt er eine neue Aufgabe für die CDU. Ist das problematisch oder gar „verfassungswidrig“, wie nun behauptet wird?

Es begann mit einer Meldung der „Bild“-Zeitung. Kanzleramtschef Peter Altmaier solle den Wahlkampf der CDU führen, meldete die Zeitung am 9. Januar. Altmaier ist Chef des Kanzleramtes und damit einer der wichtigsten Getreuen von Bundeskanzlerin Angela Merkel innerhalb der Regierung. Inhaltliche Unterscheide zwischen beiden sind kaum auszumachen.

Erwähnenswert an der Personalie, wenn sie denn stimmte, wäre zweierlei: Erstens ist die Leitung des Wahlkampfes normalerweise Sache des Generalsekretärs, in diesem Fall also von Peter Tauber. Zweitens hat Altmaier die Verantwortung für wichtige Regierungsgeschäfte. Sich gleichzeitig in die strategischen Tiefen einer Wahlkampagne zu begeben, ist diffizil. Wenn Altmaier in Talkshows auftritt, wirkt er bislang als ruhige, ausgleichende Stimme. Als Wahlkampfleiter wäre er gleichzeitig für die Attacken auf politische Kontrahenten verantwortlich.

Insofern lag eine gewisse Brisanz in der Aussage der „Bild“, die Kanzlerin wolle den Wahlkampf „überwiegend aus dem Kanzleramt führen lassen“. Dazu ist dieses Amt schlicht nicht gedacht. Auch von weiteren Personalverschiebungen war die Rede. Altmaier dementierte umgehend und deutlich: „Diese Meldung (...) zu personellen Veränderungen im Bundeskanzleramt ist unzutreffend und entbehrt jeder Grundlage“, schrieb er bei Twitter.

Dann passierte zwei Monate lang nichts. Am gestrigen Montag wurden die Gremien der CDU dann darüber informiert, dass Altmaier „das Wahlprogramm der Union koordinieren und schreiben“ solle. Dazu erhalte er ein eigenes Büro im Konrad-Adenauer-Haus, also in der Bundeszentrale der CDU.

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