Cancom-Aktie mit leichten Kursgewinnen (30,36 €)
Mittwoch, 24.04.2024 11:14 von ARIVA.DE Redaktion
- Die Cancom-Aktie (Cancom-Aktie) notiert am Mittwoch etwas fester.
- Der jüngste Kurs betrug 30,36 Euro.
Für der Anteilsschein von Cancom steht gegenwärtig ein Kursplus 0,86 Prozent zu Buche. Die Aktie verteuerte sich um 26 Cent. Der Preis für das Wertpapier liegt zur Stunde bei 30,36 Euro. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt steht das Wertpapier von Cancom gut da. Der SDAX (SDAX ) liegt gegenwärtig um 0,12 Prozent im Plus gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag und kommt auf 14.277 Punkte. Den bisher höchsten Kurs verzeichnete die Aktie von Cancom am 30. November 2021. Seinerzeit kostete das Papier 64,82 Euro, also 34,46 Euro mehr als derzeit.
Das Unternehmen Cancom
Die CANCOM SE ist ein herstellerunabhängiges IT-Systemhaus mit einem breiten Produkt- und Dienstleistungsspektrum im Bereich IT-Infrastruktur und Professional Services. Zielgruppe des IT-Dienstleisters sind große und mittelständische Unternehmen. Das Full-Service-Angebot umfasst IT-Komplettlösungen aus den Bereichen Hard- und Software, aber auch IT-Infrastruktur, Zubehör und Service.
So steht's um die Konkurrenz
Cancom | Allgeier | Bechtle | Deutsche Telekom | Gen Digital | SAP | |
Kurs | 30,36 | 19,60 € | 47,36 € | 21,79 € | 19,40 € | 176,96 € |
Performance | 0,86 | +1,29% | +0,98% | +0,18% | 0,00% | +1,20% |
Marktkap. | 1,18 Mrd. € | 224 Mio. € | 5,97 Mrd. € | 108 Mrd. € | 12,4 Mrd. € | 207 Mrd. € |
So sehen Experten die Cancom-Aktie
Die Cancom-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Hauck Aufhäuser Investment Banking hat die Einstufung für Cancom vor Zahlen auf "Buy" mit einem Kursziel von 44,20 Euro belassen. Nach zwei mittelmäßigen Jahren dürfte der IT-Dienstleister endlich in der Lage sein, die Markterwartungen zu übertreffen, schrieb Analyst Tim Wunderlich in einer am Montag vorliegenden Studie. Er rechnet mit einer positiven Überraschung beim operativen Ergebnis im Jahr 2024.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.