Bundesregierung legt mit Befangenheitsantrag Milliardenklage von Vattenfall auf Eis

Freitag, 16.11.2018 11:12 von

Unerwartete Wendung bei der Vattenfall-Klage gegen die Bundesrepublik: Der Bund lehnt drei Richter eines Schiedsgerichts ab. Die Folgen sind kaum absehbar.

Die Nachricht ist kurz und eindeutig: „Die Beklagte legt einen Antrag auf Disqualifikation der drei Mitglieder des Gerichts vor. Das Verfahren wird ausgesetzt.“ So lautet die Mitteilung auf der Website des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID), das zur Weltbank-Gruppe gehört.

Damit nimmt die Klage des Vattenfall-Konzerns gegen die Bundesrepublik eine unerwartete Wendung. Die Schweden fordern mehr als 4,4 Milliarden Euro wegen Verlusten durch den Atomausstieg. Durch den Antrag Deutschlands verzögert sich das Verfahren nun auf unbestimmte Zeit.

Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte, den Antrag auf Abberufung der Richter wegen Befangenheit gestellt zu haben. Den Vorgang wollte das Haus von Peter Altmaier (CDU) aber nicht weiter kommentieren. Einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge bezeichnet das Ministerium den Schritt als „nicht ungewöhnlich“.

Auslöser sei, dass das Schiedsgericht den Parteien Fragen gestellt habe, die schon umfassend im Verfahren erörtert worden seien. Der späte Zeitpunkt der Übermittlung des Fragenkatalogs lasse „erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Schiedsgerichts aufkommen“.

Sollte die Bundesrepublik mit ihrem Antrag durchkommen, müssten andere Richter entscheiden, die sich jedoch zunächst in den Fall einarbeiten müssten. Das könnte Jahre dauern.

Carlos Boué von der internationalen Kanzlei Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle LLP bezeichnet einen Befangenheitsantrag gegen das ganze Schiedsgericht als sehr ungewöhnlich. Zumal der Bund einen Richter selbst vorgeschlagen habe. „Für mich sieht das ein bisschen nach Verzweiflungstat aus“, sagte er. Boué betonte allerdings, dass er die Basis für diesen Antrag nicht kenne.

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