BGH will Strafe gegen Ex-Chefs verschärfen

Mittwoch, 24.01.2018 14:50 von

Vier Ex-Manager der Privatbank wurden wegen Untreue zu Freiheitsstrafen verurteilt. Jetzt will die Bundesanwaltschaft die Strafe noch verschärfen. Man habe fehlerhaft mildernde Umstände berücksichtigt.

Die vor zweieinhalb Jahren vom Landgericht Köln verhängten Freiheitsstrafen wegen Untreue gegen vier Ex-Chefs der Privatbankbank Sal. Oppenheim müssen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft neu festgelegt werden. In der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch sprach der Vertreter der Bundesanwaltschaft von Fehlern bei der Würdigung von strafmildernden Umständen, die das Gericht berücksichtigt hatte. So könne Führungskräften nicht zugute gehalten werden, dass es in der Privatbank keine funktionierende Kontrolle von Entscheidungen gegeben habe. Die Verteidiger wiesen die Forderung zurück. (AZ 2 StR 416/16).

In dem Fall geht es um Millionenverluste im Zusammenhang mit dem früheren Karstadt-Mutterkonzern Arcandor, die fast zum Zusammenbruch des 1789 gegründeten Kölner Bankhauses geführt hatten. Außerdem geht es um ein verlustreiches Immobiliengeschäft. Inzwischen ist Sal. Oppenheim Teil der Deutschen Bank. Drei der Angeklagten erhielten damals Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und elf Monaten und zwei Jahren. Ein vierter Angeklagter wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft fielen die Strafen angesichts des Gesamtschadens von 83,7 Millionen Euro zu niedrig aus.

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