Übernahmeangebot: Kontrollerlangung;

Donnerstag, 30.11.2017 23:10 von

 
 Zielgesellschaft: Accentro Real Estate AG; Bieter: Brookline Real Estate S.à r.l. 
 
 WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
 Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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 Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in
 Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und
 Übernahmegesetzes (WpÜG)
 
 Bieterin:
 Brookline Real Estate S.à r.l.
 (früher RMR 8 S.à r.l.)
 58 rue Charles Martel
 L-2134 Luxembourg
 Luxemburg
 eingetragen im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) in
 Luxembourg unter B217736
 
 Zielgesellschaft:
 Accentro Real Estate AG
 Uhlandstraße 165
 10719 Berlin
 Deutschland
 eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
 103691 B
 WKN A0KFKB / ISIN DE000A0KFKB3
 
 Am 30. November 2017 hat die Brookline Real Estate S.à r.l. (früher RMR 8
 S.à r.l.) (die 'Bieterin'), eine Holdinggesellschaft, die durch einen Fond
 kontrolliert wird, der von Vestigo Capital Advisors LLP beraten wird,
 aufgrund eines Kaufvertrages mit der ADLER Real Estate AG das
 wirtschaftliche Eigentum an 19.915.333 auf den Inhaber lautenden
 Stückaktien der Accentro Real Estate AG (die 'Gesellschaft' oder
 'Accentro') (ISIN DE000A0KFKB3) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
 der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (jeweils eine 'Accentro-Aktie',
 zusammen die 'Accentro-Aktien') erworben und somit die Kontrolle im Sinne
 des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 2, 30 Abs. 1 WpÜG über
 die Gesellschaft erlangt.
 
 Der Bieterin werden aktuell unmittelbar 19.915.333 Stimmrechte von
 insgesamt 24.910.720 Stimmrechten der Gesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 1
 Nr. 2 WpÜG und ebenfalls im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 5 WpÜG zugerechnet.
 Dies entspricht 79,95 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der
 Gesellschaft.
 
 Mit der vorgenannten Zurechnung der Stimmrechte der 19.915.333 Accentro-
 Aktien auf die Bieterin sind die Stimmrechte auch den folgenden
 Gesellschaften und Personen gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3 in
 Verbindung mit § 2 Abs. 6 WpÜG zuzurechnen und somit haben auch diese
 Gesellschaften und Personen mittelbar Kontrolle über die Gesellschaft
 erlangt:
 
 Brookline Capital Limited Partnership, Granary House, The Grange, St. Peter
 Port, Guernsey,  GY1 2QG, Kanalinseln
 
 Brookline Capital Limited Partnership hält 100 % der Geschäftsanteile der
 Bieterin, hält jedoch direkt keine Aktien der Gesellschaft. Brookline
 Capital Limited Partnership werden die Stimmrechte aus 19.915.333 Accentro-
 Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr.
 1, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 79,95 %
 der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.
 
 Brookline Capital GP Limited, Granary House, The Grange, St. Peter Port,
 Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln
 
 Brookline Capital GP Limited hält 100 % der Geschäftsanteile der Brookline
 Capital Limited Partnership, hält jedoch direkt keine Aktien der
 Gesellschaft. Brookline Capital GP Limited werden die Stimmrechte aus
 19.915.333 Accentro-Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30
 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies
 entspricht 79,95 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.
 
 Newton Investment Limited, Granary House, The Grange, St. Peter Port,
 Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln
 
 Newton Investment Limited hält 100 % der Geschäftsanteile der Brookline
 Capital GP Limited, hält jedoch direkt keine Aktien der Gesellschaft.
 Newton Investment Limited werden die Stimmrechte aus 19.915.333 Accentro-
 Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr.
 1, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 79,95 %
 der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.
 
 Natig Ganiyev, c/o Brookline Capital Limited Partnership, Granary House,
 The Grange, St. Peter Port, Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln
 
 Herr Natig Ganiyev hält 100 % der Geschäftsanteile der Newton Investment
 Limited, hält jedoch direkt keine Aktien der Gesellschaft. Herrn Natig
 Ganiyev werden die Stimmrechte aus 19.915.333 Accentro-Aktien, die der
 Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3
 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 79,95 % der Stimmrechte
 und des Grundkapitals der Gesellschaft.
 
 Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs.
 3 WpÜG erfolgt daher auch zugleich im Namen von Brookline Capital Limited
 Partnership, Brookline Capital GP Limited, Newton Investment Limited und
 Herrn Natig Ganiyev (zusammen die 'Weiteren Kontrollerwerber').
 
 Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
 Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 ('BaFin') gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot (das 'Angebot') an die
 Aktionäre der Accentro veröffentlichen. Das Angebot erfolgt zu den in der
 Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen. Die Angebotsunterlage (in
 Deutsch und einer nicht bindenden englischen Übersetzung), welche die
 detaillierten Bestimmungen des Angebots sowie weitere damit im Zusammenhang
 stehende Informationen enthält, wird durch Hinweisbekanntmachung im
 Bundesanzeiger, durch eine kostenlose Bereithaltung von Druckexemplaren und
 im Internet unter http://brookline-real-estate-takeover-offer.de
 veröffentlicht.
 
 Die Bieterin wird mit der Veröffentlichung des Angebots auch die aus § 35
 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen.
 Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Accentro-Aktien
 veröffentlichen.
 
 Wichtiger Hinweis
 
 Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
 zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die
 endgültigen Bestimmungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende
 Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der
 Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
 Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend
 empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
 dem Angebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
 worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
 
 Das Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik
 Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-
 Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des
 Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
 Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
 auszulegen.
 
 Luxemburg, 30. November 2017
 
 Brookline Real Estate S.à r.l.
 
 Ende der WpÜG-Meldung 
 
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 Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
 Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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