Übernahmeangebot: Übernahmeangebot ;

Freitag, 15.02.2019 17:45 von

 
 Zielgesellschaft: INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft; Bieter: Shareholder Value Beteiligungen AG
 
 WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
 Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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 Veröffentlichung der Entscheidung
 
 zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes
 gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34
 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
 
 Bieter:
 
 Shareholder Value Beteiligungen AG
 mit Sitz in Frankfurt am Main
 Neue Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main
 eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
 51069
 
 Shareholder Value Management AG
 mit Sitz in Frankfurt am Main
 Neue Mainzer Str. 1, 60311 Frankfurt am Main
 eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
 49135
 Zielgesellschaft:
 
 INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft
 mit Sitz in Jena
 Leutragraben 1, 07743 Jena
 Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 209419
 
 ISIN: DE000A0EPUH1
 WKN: A0EPUH
 Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach Gestattung
 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgen
 unter: 
 https://www.intershop-angebot.de
 
 Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im
 Bundesanzeiger veröffentlicht.
 Informationen der Bieter:
 
 Die Shareholder Value Beteiligungen AG und die Shareholder Value Management
 AG, jeweils mit Sitz in Frankfurt am Main, haben am 15.02.2019 entschieden,
 als Bietergemeinschaft den Aktionären der INTERSHOP Communications
 Aktiengesellschaft mit Sitz in Jena im Wege eines freiwilligen öffentlichen
 Übernahmeangebots den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden nennwertlosen
 Stückaktien der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft (ISIN:
 DE000A0EPUH1, WKN: A0EPUH) anzubieten. Die Bieter beabsichtigten,
 vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen der Angebotsunterlage, den
 Aktionären der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft eine
 Gegenleistung von EUR 1,39 je auf den Inhaber lautende nennwertlose
 Stückaktie der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft anzubieten. Im
 Übrigen wird das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zu den in der
 Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen
 erfolgen.
 
 Die Festlegung einer Mindestannahmeschwelle ist nicht beabsichtigt.
 
 Die Bieter behalten sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen und
 Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier
 dargestellten Eckdaten abzuweichen.
 
 Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
 Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
 (WpÜG) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
 Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
 von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
 (WpÜG-AngebotsVO) unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots
 nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik
 Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen,
 Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots
 außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt
 worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können nicht darauf vertrauen,
 sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen
 Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
 Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande
 kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
 unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
 
 Wichtiger Hinweis:
 
 Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein
 Angebot zum Kauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
 Verkauf von Aktien der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft. Die
 endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das
 Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
 Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
 Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
 Investoren und Inhabern von Aktien der INTERSHOP Communications
 Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
 alle sonstigen in Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente
 zu lesen, sobald diese im Internet bekannt gemacht worden sind, weil sie
 wichtige Informationen enthalten werden. Nach ihrer Veröffentlichung wird
 die Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden
 Platz zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Inhabern von Aktien der
 INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft auf Wunsch kostenlos zugesandt.
 
 Frankfurt am Main, den 15.02.2019
 
 Shareholder Value Beteiligungen AG
 
 Shareholder Value Management AG
 
 Ende der WpÜG-Meldung 
 
 15.02.2019  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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 Notiert: Bieter: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic
 Board), München, Stuttgart, Tradegate Exchange
 
 Zielgesellschaft:
 Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin,
 Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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