Übernahmeangebot: Übernahmeangebot;

Dienstag, 24.01.2017 08:15 von

 
 Zielgesellschaft: Pfeiffer Vacuum Technology AG; Bieter: Pangea GmbH
 
 WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
 Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
 ---------------------------------------------------------------------------
 
 Pangea GmbH
 Schauinslandstraße 1
 79689 Maulburg
 Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 und 34 des
 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
 
 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
 öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der
 
 Pfeiffer Vacuum Technology AG
 Berliner Straße 43, 35614 Aßlar
 WKN 691660 / ISIN DE0006916604
 
 Die Pangea GmbH, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg
 im Breisgau unter HRB 707745, hat am 24. Januar 2017 entschieden, ein
 freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Pfeiffer
 Vacuum Technology AG, Berliner Straße 43, 35614 Aßlar, (WKN 691660 / ISIN
 DE0006916604) (die 'Gesellschaft') zum Erwerb aller ihrer Aktien der
 Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der
 Zielgesellschaft von EUR 2,56 je Aktie ('Pfeiffer Vacuum-Aktie') im Wege
 eines Barangebots gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung in Höhe von EUR
 96,20 je Pfeiffer Vacuum-Aktie zu veröffentlichen.
 
 Sämtliche Anteile an der Pangea GmbH werden von der Busch SE, Maulburg,
 gehalten.
 
 Das öffentliche Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage
 festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen, insbesondere zu
 üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich unter anderem der
 erforderlichen kartellrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt und
 andere zuständige kartellrechtliche Behörden. Die Bieterin behält sich vor,
 in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen der Angebotsunterlage,
 soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
 
 Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch
 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter
 www.offerbuschvacuum.com zugänglich sein. Die Frist zur Annahme des
 Übernahmeangebots wird auf derselben Internetseite veröffentlicht werden.
 
 Wichtige Information:
 
 Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
 weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
 Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere
 das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach
 Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
 Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden.
 
 Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und
 Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig,
 von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern
 von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die
 Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen
 Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt
 gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten
 werden.
 
 Das Angebot wird auf der Grundlage der anwendbaren Bestimmungen des
 deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
 (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben
 anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt
 werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,
 Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik
 Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber
 von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die
 Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der
 Bundesrepublik Deutschland, sofern und soweit diese anwendbar sind,
 geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage
 beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen
 Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar
 noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet
 werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht
 darstellen würde.
 
 Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig,
 unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des
 Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe
 statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der
 erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten
 oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht.
 
 Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten
 sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden',
 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon
 ausgehen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
 Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der
 Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in
 die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
 Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
 handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber
 keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen
 unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen
 sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr
 gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft
 gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die
 tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten
 Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden
 Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen
 hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse,
 Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.
 
 Maulburg, den 24. Januar 2017
 
 Pangea GmbH
 
 Ende der WpÜG-Meldung 
 
 24.01.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
 Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
 DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de 
 ---------------------------------------------------------------------------
 Notiert: Zielgesellschaft - Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
 Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,
 Stuttgart, Tradegate Exchange

Weitere Themen