Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 4 und 5 der VO-EU Nr. 596/2014 des EU Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über Marktmissbrauch und gemäß Art. 6 Abs. 2 der DVO-EU 2016/1052 der Kommission vom 8.03.

Freitag, 10.11.2017 17:45 von

DGAP-News: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG / Schlagwort(e): Sonstiges Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 4 und 5 der VO-EU Nr. 596/2014 des EU Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über Marktmissbrauch und gemäß Art. 6 Abs. 2 der DVO-EU 2016/1052 der Kommission vom 8.03.2016 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen (News mit Zusatzmaterial) 10.11.2017 / 17:40 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") und gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRA 42659 mit Sitz in Hamburg und der Geschäftsanschrift Neuer Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg, hat als Stabilisierungsmanager im Rahmen der erstmaligen Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie der HelloFresh SE (WKN A16140; ISIN DE000A161408; Börsenkürzel HFG) zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum vom 03.11.2017 bis einschließlich 09.11.2017 die nachstehend einzeln aufgeführten Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt: Siehe beigefügtes Dokument  

Zusatzmaterial zur Meldung: Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=PRGAUJQSHX Dokumenttitel: Details zu Stabilisierungsmaßnahmen HelloFresh

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