Axa will teure Policen loswerden

Mittwoch, 06.06.2018 18:19 von

Der Versicherer Axa hat bei bestimmten Unfallpolicen neu kalkuliert – und 17.500 Verträge gekündigt. Verbraucherschützer fürchten nun, dass andere Anbieter nachziehen.

Auch Versicherer versuchen offenbar, Kunden aus teuren Verträgen herauszudrängen. Bekannt ist dieses Gebaren bisher von Bausparkassen und Sparkassen, die hochverzinste Verträge gekündigt hatten. Der Fall der Axa sieht etwas anders aus: Hier geht es nicht um hohe Zinsen auf Sparverträge, sondern um eine Unfallversicherung, aus der Versicherte einen Anspruch auf eine lebenslange Rentenzahlung haben.

Diese Finanzierung ist der Axa offenbar zu kostspielig, sie hat 17.500 Versicherten gekündigt. Verbraucherschützer fürchten, dass andere Anbieter nachziehen könnten und fordern Versicherer auf, auf ihr Kündigungsrecht zu verzichten. Für Verbraucher ist das keine gute Nachricht.

„Die Gefahr besteht, dass das zum Trend wird“, regt sich Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, auf. Generell dürfen Unfallversicherungen von beiden Seiten gekündigt werden. Bisher hätten Anbieter dies aber selten getan, mit dem Argument der Niedrigzinsen sogar noch nie, sagt Grieble: „Damit gibt die Axa zu, sich in diesem Tarif verkalkuliert zu haben“ – was kein gutes Licht auf die Branche werfe.

Konkret geht es um das Produkt Unfall-Kombirente, eine Art abgespeckte Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit Recht auf eine lebenslange Rente im Schadensfall. Diese Versicherung wurde zwischen 2006 und 2010 verkauft. Der Versicherer hat nun gut 17.500 Verträge gekündigt, die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete zuerst darüber. Axa begründet diesen Schritt gegenüber betroffenen Kunden damit, dass die Kosten des Produkts für sie selbst aufgrund des medizinischen Fortschritts von Jahr zu Jahr erheblich gestiegen seien – hinzu kämen die niedrigen Zinsen: Daher könne man das „Leistungsversprechen in diesem Tarif nicht mehr aufrechterhalten“.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Weitere Themen