Aktienmarkt: Netflix-Aktie kann sich nicht behaupten

Donnerstag, 06.01.2022 17:51 von

Das Wertpapier von Netflix (Netflix-Aktie) notiert am Donnerstag leichter. Das Papier notiert zur Stunde bei 555,04 US-Dollar.

Ein Minus von 2,20 Prozent steht gegenwärtig für die Netflix-Aktie zu Buche. Die Aktie verbilligte sich um 12,48 US-Dollar. Das Wertpapier notierte zuletzt bei 555,04 US-Dollar. Gegenüber dem S&P 500 (S&P 500) liegt der Anteilsschein von Netflix damit im Hintertreffen. Der S&P 500 kommt derzeit nämlich auf 4.705 Punkte. Das entspricht einem Minus von 0,25 Prozent. Der heutige Kurs von Netflix ist längst nicht der niedrigste in der Börsengeschichte der Aktie. Genau 547,50 US-Dollar weniger wert war das Papier am 3. August 2012.

Das Unternehmen Netflix

Netflix, Inc. bietet eine Streamingdienst-Plattform und zählt mit seinem Portfolio an TV-Serien und Filmen zu den weltweit führenden Anbietern auf diesem Gebiet. Das Unternehmen bietet seinen Kunden einen Internet-Aboservice, über den unbegrenzt Fernsehsendungen und Filme online gestreamt werden können. Netflix setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 25,0 Mrd. US-Dollar um. Der Konzern machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 2,76 Mrd. US-Dollar. Neueste Geschäftszahlen will Netflix am 20. Januar 2022 bekannt geben.

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So sehen Experten die Netflix-Aktie

Die Aktie von Netflix wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der Netflix-Aktie, Stand 06.01.2022
Die US-Bank JPMorgan hat das Kursziel für Netflix von 750 auf 725 US-Dollar gesenkt, aber die Einstufung für die Aktie des Streamingkonzerns auf "Overweight" belassen. Analyst Douglas Anmuth senkte in einer am Donnerstag vorliegenden Studie seine Schätzungen für die Abonnentenzahlen in naher Zukunft, basierend auf schwächeren Download-Daten im vierten Quartal.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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