Aktienmarkt: Microsoft-Aktie tritt auf der Stelle

Mittwoch, 08.03.2023 20:45 von

An der US-amerikanischen Börse ist der Anteilsschein von Microsoft (Microsoft-Aktie) zur Stunde unauffällig. Der jüngste Kurs betrug 252,69 US-Dollar.

Die Wertschätzung der privaten und institutionellen Anlegern für der Anteilsschein von Microsoft hat sich heute kaum verändert. Das Wertpapier liegt aktuell nur minimal in der Verlustzone mit einem Verlust von 0,57 Prozent. Die Aktie wird am Aktienmarkt derzeit mit 252,69 US-Dollar bewertet. Mit dem vergleichsweise unbewegten Kurs steht die Aktie von Microsoft schlechter da als der Gesamtmarkt, gemessen am NASDAQ 100 (NASDAQ 100). Dieser notiert gegenwärtig bei 12.182 Punkten. Das entspricht einem Plus von 0,25 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Der heutige Kurs von Microsoft ist nicht der höchste in der Börsengeschichte des Anteilsscheins. Genau 96,96 US-Dollar mehr wert war das Papier am 22. November 2021.

Das Unternehmen Microsoft

Microsoft Corp. ist ein weltweit führendes Softwareunternehmen. Die Gesellschaft bietet ein breites Spektrum an Software-Produkten und Dienstleistungen für verschiedene Nutzergeräte. Bei einem Umsatz von 198 Mrd. US-Dollar erwirtschaftete Microsoft zuletzt einen Jahresüberschuss von 72,7 Mrd. US-Dollar.

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So sehen Analysten die Microsoft-Aktie

Das Wertpapier von Microsoft wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die Schweizer Bank Credit Suisse hat die Einstufung für Microsoft auf "Outperform" mit einem Kursziel von 285 US-Dollar belassen. Die Aktie des Software-Herstellers sei nun ein "Top Pick" für ihn, schrieb Analyst Sami Badri in einer am Donnerstag vorliegenden Studie. Der Konzern sei ein klarer Nutznießer der Zugkraft und des Erfolges von ChatGPT und zudem auch Anteilseigner am ChatGPT-Entwickler OpenAI.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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