Aktienmarkt: Kurs der Aktie von BayWa im Minus

Dienstag, 18.07.2017 12:45 von

Im Minus liegt gegenwärtig das Wertpapier von BayWa. Der jüngste Kurs betrug 32,24 Euro.

Für die BayWa-Aktie steht gegenwärtig ein Abschlag von 3,93 Prozent zu Buche. Die Aktie verbilligte sich um 1,32 Euro. Für der Anteilsschein von BayWa liegt der Preis derzeit bei 32,24 Euro. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt steht die Aktie von BayWa nicht so gut da. Der SDAX liegt zur Stunde um 0,62 Prozent im Minus gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Er kommt auf 11.125 Punkte. Trotz des heutigen Kursverlustes: Von seinem Allzeittief ist das Wertpapier von BayWa aktuell noch weit entfernt. Am 3. März 2009 ging das Wertpapier zu einem Preis von 13,87 Euro aus dem Handel – das sind 56,97 Prozent weniger als der aktuelle Kurs.

Das Unternehmen BayWa

Die BayWa AG ist ein international tätiges Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Gemeinsam mit Beteiligungen im In- und Ausland bildet die BayWa einen Konzernverbund - den BayWa-Konzern. Das geografische Kerngebiet von BayWa liegt in Deutschland und Österreich. BayWa setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 15,4 Mrd. Euro um. Der Konzern machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 31,1 Mio. Euro. Der nächste Blick in die Geschäftsbücher ist für den 3. August 2017 geplant.

So sehen Analysten die BayWa-Aktie

Die BayWa-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die DZ Bank hat Baywa vor Quartalszahlen von "Kaufen" auf "Halten" abgestuft und den fairen Wert von 35 auf 33 Euro gesenkt. Die Prognose für die deutsche Getreideernte in diesem Jahr könne zu einem "gewissen Preisdruck" bei Getreide führen, schrieb Analyst Heinz Müller in einer Studie vom Dienstag. Zudem rechneten die Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und die OECD bis 2026 mit tendenziell sinkenden Getreidepreisen.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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