Aktienmarkt: Aktie von Brenntag kann sich nicht behaupten

Dienstag, 18.07.2017 12:23 von

Am deutschen Aktienmarkt liegt das Wertpapier von Brenntag zur Stunde im Minus. Das Wertpapier kostete zuletzt 49,17 Euro.

Im deutschen Wertpapierhandel hat sich heute der Anteilsschein von Brenntag zwischenzeitlich um 1,73 Prozent verbilligt. Der Kurs der Aktie verbilligte sich um 87 Cent. Zuletzt notierte die Aktie bei 49,17 Euro. Die Brenntag-Aktie hat sich somit heute bislang schlechter entwickelt als der Gesamtmarkt, gemessen am MDAX. Dieser notiert bei 24.990 Punkten. Der MDAX liegt aktuell damit um 0,58 Prozent im Minus.

Das Unternehmen Brenntag

Die Brenntag AG gehört zu den Weltmarktführern in der Chemiedistribution und erfüllt innerhalb des Konzerns eine Holdingfunktion. Ihr obliegt die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der Gruppe, das Risikomanagement sowie die zentrale Finanzierung. Operativ fungiert Brenntag als Bindeglied zwischen Chemieproduzenten und der weiterverarbeitenden Industrie. Brenntag setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 10,5 Mrd. Euro um. Das Unternehmen machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 360 Mio. Euro. Der nächste Blick in die Geschäftsbücher ist für den 9. August 2017 geplant.

So sehen Experten die Brenntag-Aktie

Die Aktie von Brenntag wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die Deutsche Bank hat das Kursziel für Brenntag vor Zahlen für das zweite Quartal von 60 auf 57 Euro gesenkt, aber die Einstufung auf "Buy" belassen. Die Resultate des Chemikalienhändlers sollten angesichts weiter belastender Sonderkosten und negativer Kalendereffekte nicht stark ausgefallen sein, aber auch nichts Überraschendes enthalten, schrieb Analystin Sylvia Foteva in einer Studie vom Mittwoch. Für die günstig bewertete Aktie sprächen das Vertriebsmodell und die gute Barmittelschöpfung.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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