Aktie von Telefónica: Kurs mit wenig Bewegung

Freitag, 12.01.2018 12:21 von

Wenig Kursbewegung gegenwärtig bei der Telefónica-Aktie (Telefónica-Aktie). Zuletzt zahlten Investoren für das Wertpapier 4,10 Euro.

Ein geringes Minus von 0,39 Prozent zeigt die Kurstafel für die Telefónica-Aktie an. Die Wertschätzung der Investoren für die Aktie ist damit nahezu unverändert gegenüber dem Vortag geblieben. Das Papier kostet zur Stunde 4,10 Euro. Gegenüber dem TecDAX (TecDAX) liegt die Aktie von Telefónica hinten. Der TecDAX kommt derzeit nämlich auf 2.649 Punkte. Das entspricht einem Minus von 0,03 Prozent.

Das Unternehmen Telefónica

Telefónica Deutschland zählt mit über 49 Millionen Kundenanschlüssen zu den größten integrierten Telekommunikationsanbietern in Deutschland. Die Gesellschaft offeriert für Privat- und Geschäftskunden Mobilfunk- und Festnetzprodukte sowie Datenversand und Mehrwertdienste. Die Produktpalette setzt sich aus Post- und Prepaid-Mobilfunkprodukten sowie mobilen Datendiensten auf Basis der GPRS-, UMTS- und LTE-Technologie zusammen.

So schlagen sich die Aktien der Wettbewerber

  Telefónica Freenet Deutsche Telekom Swisscom Telenor Vodafone Group
Kurs 4,10 31,77 € 14,50 € 442,20 € 19,25 € 2,61 €
Performance 0,39 +0,79% +0,66% -0,14% -0,28% 0,00%
Marktkap. 12,2 Mrd. € 4,07 Mrd. € 69,0 Mrd. € 22,9 Mrd. € 28,9 Mrd. € 75,2 Mrd. €

So sehen Experten die Telefónica-Aktie

Der Anteilsschein von Telefónica wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Die britische Investmentbank Barclays hat das Kursziel für Telefonica Deutschland von 4,00 auf 4,20 Euro angehoben und die Einstufung auf "Equal Weight" belassen. Drei Jahre nach dem Kauf von E-Plus befinde sich der Mobilfunker bei der Integration des Unternehmens im Plan, schrieb Analyst Mathieu Robilliard in einer am Freitag vorliegenden Studie des Instituts. Telefonica Deutschland dürfte nun von der Verbesserung seines Netzwerkes profitieren.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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