Aktie von Telefónica heute am Aktienmarkt gefragt

Mittwoch, 22.11.2017 12:20 von

Im Plus liegt aktuell das Wertpapier von Telefónica. Das Wertpapier kostete zuletzt 4,12 Euro.

Freuen können sich gegenwärtig die Aktionäre von Telefónica: Die Aktie weist derzeit ein Kursplus von 0,68 Prozent auf. Gegenüber dem Schlusskurs von gestern gewann das Papier 3 Cent hinzu. Bewertet wird das Wertpapier gegenwärtig am Aktienmarkt mit 4,12 Euro. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt steht die Aktie von Telefónica gut da. Der TecDAX liegt zur Stunde um 0,15 Prozent im Plus gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages und kommt auf 2.588 Punkte.

Das Unternehmen Telefónica

Telefónica Deutschland zählt mit über 49 Millionen Kundenanschlüssen zu den größten integrierten Telekommunikationsanbietern in Deutschland. Die Gesellschaft offeriert für Privat- und Geschäftskunden Mobilfunk- und Festnetzprodukte sowie Datenversand und Mehrwertdienste. Die Produktpalette setzt sich aus Post- und Prepaid-Mobilfunkprodukten sowie mobilen Datendiensten auf Basis der GPRS-, UMTS- und LTE-Technologie zusammen. Mit einem Verlust von 176 Mio. Euro hat Telefónica das vergangenen Geschäftsjahr abgeschlossen. Der Umsatz des Konzerns lag bei 7,50 Mrd. Euro.

So sehen Experten die Telefónica-Aktie

Die Telefónica-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der Telefonica Deutschland Holding-Aktie, Stand 22.11.2017
Das Analysehaus Kepler Cheuvreux hat das Kursziel für Telefonica Deutschland von 4,00 auf 3,90 Euro gesenkt und die Einstufung auf "Reduce" belassen. Das Unternehmen dürfte weiter unter einem sich verschlechternden Kundenmix leiden, da der Drillisch-Netzanteil langfristig steigen dürfte, schrieb Analyst Martin Jungfleisch in einer am Donnerstag veröffentlichten Studie. Die Aktie bleibe teuer.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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