Aktie von Stada: Kurs heute konstant

Montag, 04.12.2017 12:12 von

Am deutschen Aktienmarkt ist die Stada-Aktie derzeit unauffällig. Die Aktie kostete zuletzt 81,95 Euro.

Die Wertschätzung der Börsenteilnehmer für der Anteilsschein von Stada hat sich heute bisher nicht verändert. Das Wertpapier kostet zur Stunde 81,95 Euro. Mit der fehlenden Kursbewegung steht das Wertpapier von Stada schlechter da als der Gesamtmarkt, gemessen am MDAX. Dieser notiert aktuell bei 26.943 Punkten. Das entspricht einem Plus von 0,90 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Von seinem Allzeithoch ist die Aktie von Stada gegenwärtig ein Stück entfernt. Am 4. Oktober 2017 ging das Papier zu einem Preis von 83,91 Euro aus dem Handel – das sind 2,39 Prozent mehr als der aktuelle Kurs.

Das Unternehmen Stada

Die STADA Arzneimittel AG ist ein weltweit tätiger Pharmakonzern. Das Unternehmen ist strategisch auf die Herstellung und den Vertrieb von Generika, Präparaten der Selbstmedikation und Spezialpharmazeutika ausgerichtet. STADA konzentriert sich strategisch auf Wachstumssegmente im Pharmamarkt, die vom Kostendruck in den Gesundheitssystemen begünstigt werden und ohne riskante Wirkstoffforschung zugänglich sind. Bei einem Umsatz von 2,14 Mrd. Euro erwirtschaftete Stada zuletzt einen Jahresüberschuss von 85,9 Mio. Euro.

So sehen Analysten die Stada-Aktie

Die Stada-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der Stada-Aktie, Stand 04.12.2017
Die NordLB hat das Kursziel für Stada von 65,53 auf 74,40 Euro angehoben, die Einstufung aber auf "Verkaufen" belassen. Analyst Thorsten Strauß passte sein Kursziel in einer am Mittwoch vorliegenden Studie an das von Bain und Cinven in Aussicht gestellte Abfindungsniveau an. Die Papiere des Generikaherstellers würden aber an der Börse bereits deutlich höher gehandelt und mit einem noch besseren Angebot sollten die Anleger nicht rechnen.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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