Aktie von Kering im Höhenflug: Papier legt um 3,40 Prozent zu

Montag, 16.12.2019 17:32 von

Zwei Frauen beim Shopping (Symbolbild). © filadendron / E+ / Getty Images
Im Wertpapierhandel brilliert derzeit die Kering-Aktie (Kering-Aktie). Das Papier verteuert sich am Montag deutlich.

Zu den auffälligsten Aktien an der Börse gehört heute der Anteilsschein von Kering. Die Aktie verzeichnet zur Stunde einen Wertanstieg von 3,40 Prozent. Sie hat sich um 19,10 Euro gegenüber dem Schlusskurs vom Vortag verbessert und notiert bei 580,90 Euro. Im Vergleich mit dem Gesamtmarkt zeigt sich, wie gut die Performance von Kering gegenwärtig ist. Der Eurostoxx 50 (Eurostoxx 50) liegt aktuell um 1,20 Prozent im Plus gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages und kommt auf 3.776 Punkte.

Das Unternehmen Kering

Kering S.A. ist ein international tätiges Großhandelsunternehmen für Luxus-, Sport- und Lifestyleprodukte, die über Filialen oder den Versandhandel in über 120 Ländern vertrieben werden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt jedoch im europäischen Raum. Zu den bekanntesten Luxusmarken des Unternehmens zählen unter anderem Gucci, Bottega Veneta, Balenciaga, Saint Laurent, Alexander McQueen und Brioni. Bei einem Umsatz von 13,7 Mrd. Euro erwirtschaftete Kering zuletzt einen Jahresüberschuss von 3,71 Mrd. Euro.

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So sehen Analysten die Kering-Aktie

Das Wertpapier von Kering wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.

Jahreschart der Kering-Aktie, Stand 16.12.2019
Die Schweizer Großbank UBS hat die Einstufung für Kering nach einem Treffen mit dem Management auf "Buy" mit einem Kursziel von 555 Euro belassen. Die Gespräche hätten sie zuversichtlich gestimmt, vor allem in puncto Gucci, schrieb Analystin Zuzanna Pusz in einer am Donnerstag vorliegenden Studie. Dies und die disziplinierte Haltung des Luxusgüterkonzerns bei Übernahmen könnten eine Neubewertung der Aktie nach sich ziehen.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX standardisiert erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.

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