Airline geht gegen Gerichtsurteil vor

Dienstag, 22.11.2016 20:00 von

Am Mittwoch wollen die Piloten einen Großteil der Lufthansa-Flüge lahmlegen. Die Lufthansa wollte dagegen vor Gericht vorgehen - und unterlag in erster Instanz. Nun geht die Airline in Berufung.

Die Lufthansa kämpft weiterhin darum, den für Mittwoch angekündigten Streik der Piloten juristisch zu verhindern. Nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt hatte, kündigte Lufthansa-Anwalt Thomas Ubber unmittelbar die Berufung an. Ein Richter des Landesarbeitsgerichts hatte sich eigens zur Verfügung gehalten und sollte noch am Abend entscheiden, wie eine Justizsprecherin mitteilte.

Das Gericht hatte seine Entscheidung in erster Instanz damit begründet, es scheue einen Eingriff in die Tarifautonomie: „Wir dürfen Tarifpolitik unsererseits nicht einer Bewertung unterziehen. An Tarifpolitik dürfen wir als staatliches Gericht nicht heran“, erklärte der Vorsitzende Richter Martin Becker schon während der Verhandlung. Lufthansa-Anwalt Thomas Ubber hatte vor weiteren Streiks gewarnt, sollte das Gericht den aktuellen Arbeitskampf zulassen

Die Lufthansa hatte zuvor offen gelassen, ob das Unternehmen im Falle einer Niederlage vor Gericht in Berufung geht. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte den vorerst letzten Pilotenstreik der Vereinigung Cockpit im September 2015 für rechtswidrig erklärt, weil dort tariffremde Forderungen erhoben worden waren. Die VC hatte daraufhin den Streik Nr. 13 gestoppt und in der Folgezeit vermieden, über andere Themen öffentlich zu reden. Der aktuelle Streik bezieht sich allein auf Lohnforderungen.

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